Daten
Kommune
Brühl
Größe
167 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
05.04.18, 11:10
Aktualisiert
05.04.18, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 04.04.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 01.02.2018
Öffentliche Sitzung
2.
Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie
18'
- Auslegungsbeschluss -
36/2018
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass ein neuer Auslegungsbeschluss notwendig
sei, da die Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans aus dem bisherigen Auslegungsbeschluss falsch seien. Die Höhendifferenzen zum Bebauungsplan des ursprünglichen Auslegungsbeschlusses seien städtebaulich jedoch nicht relevant, da sie im Maximum zehn
Zentimeter betragen. Da der Bebauungsplan dennoch eine Rechtssicherheit garantieren
müsse und die Höhen festsetzungsrelevant seien, müsse ein neuer Beschluss gefasst
werden.
Anmerkung des Schriftführers: Die Höhendifferenzen betragen bis zu 50 Zentimeter.
Auch dies ist im vorliegenden Kontext städtebaulich betrachtet nicht ausschlaggebend.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, wann mit dem Beginn der Bauarbeiten
in diesem Gebiet zu rechnen sei.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass der Baubeginn dieses Jahr voraussichtlich
nicht stattfinden werde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.15 ‚Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18‘.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11.
Es umfasst die Flurstücke
in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3,
161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie
18) und 909 (alte Bonnstraße),
in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18),
und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle
Alte Bonnstraße).
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018
1 von 2
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen
entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838
und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang
der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen
Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686,
entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden
westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der
Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des
Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des
Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des
Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt,
entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom
nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf
der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2,
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in
westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164,
5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze
des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018
2 von 2