Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - erneuter Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
167 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
05.04.18, 11:10
Aktualisiert
05.04.18, 11:10
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.15 'Alte  Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'
- erneuter Auslegungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.15 'Alte  Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'
- erneuter Auslegungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 167 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 04.04.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.02.2018 Öffentliche Sitzung 2. Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss - 36/2018 Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass ein neuer Auslegungsbeschluss notwendig sei, da die Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans aus dem bisherigen Auslegungsbeschluss falsch seien. Die Höhendifferenzen zum Bebauungsplan des ursprünglichen Auslegungsbeschlusses seien städtebaulich jedoch nicht relevant, da sie im Maximum zehn Zentimeter betragen. Da der Bebauungsplan dennoch eine Rechtssicherheit garantieren müsse und die Höhen festsetzungsrelevant seien, müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Anmerkung des Schriftführers: Die Höhendifferenzen betragen bis zu 50 Zentimeter. Auch dies ist im vorliegenden Kontext städtebaulich betrachtet nicht ausschlaggebend. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, wann mit dem Beginn der Bauarbeiten in diesem Gebiet zu rechnen sei. Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass der Baubeginn dieses Jahr voraussichtlich nicht stattfinden werde. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.15 ‚Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18‘. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie 18) und 909 (alte Bonnstraße), in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18), und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle Alte Bonnstraße). Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 1 von 2 Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838 und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686, entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt, entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 2 von 2