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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
370 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
05.04.18, 11:10
Aktualisiert
05.04.18, 11:10
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.02.2018 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 18:20 Uhr. Vorsitz führte: Kollenberg, Wolfgang Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Gerharz, Franz-Josef Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Eiben, Detlef Isicok, Rengin Petrak, Markus Weitz, Michael vertritt: Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Peters, Karsten vertritt: Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Lamberty, Markus (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführer: Bömken, Leonhard Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 1 von 5 Gäste: Nicht anwesend / entschuldigt: Wenner, Christiane (SPD) Riedel, Eckhard (LINKE/PIRATEN) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 16.11.2017 2. Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss - 3. Mitteilungen 3.1 Unterführung Brühl-Mitte 3.2 Förderantrag Rahmenplanung Innenstadt 4. Anfragen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 (36/2018) 2 von 5 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Dr. Wolfgang Kollenberg eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Der Ausschussvorsitzende Dr. Kollenberg vereidigt Karsten Peters (Linke/Piraten) als sachkundigen Bürger. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 16.11.2017 Fachbereichsleiter Lamberty weist darauf hin, dass in der Niederschrift vom 16.11.2017 unter Tagesordnungspunkt fünf die falsche Vorlagennummer angegeben sei. Bei der angegebenen Vorlage 423/2017 handele es sich nicht um die am Tag der Sitzung durch die Tischvorlage beschlossene Vorlage. Korrekterweise müsse hier die Vorlage 466/2017 stehen. Dies müsse rückwirkend korrigiert werden. 2. Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss - 36/2018 Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass ein neuer Auslegungsbeschluss notwendig sei, da die Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans aus dem bisherigen Auslegungsbeschluss falsch seien. Die Höhendifferenzen zum Bebauungsplan des ursprünglichen Auslegungsbeschlusses seien städtebaulich jedoch nicht relevant, da sie im Maximum zehn Zentimeter betragen. Da der Bebauungsplan dennoch eine Rechtssicherheit garantieren müsse und die Höhen festsetzungsrelevant seien, müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Anmerkung des Schriftführers: Die Höhendifferenzen betragen bis zu 50 Zentimeter. Auch dies ist im vorliegenden Kontext städtebaulich betrachtet nicht ausschlaggebend. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, wann mit dem Beginn der Bauarbeiten in diesem Gebiet zu rechnen sei. Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass der Baubeginn dieses Jahr voraussichtlich nicht stattfinden werde. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.15 ‚Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18‘. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 3 von 5 Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie 18) und 909 (alte Bonnstraße), in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18), und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838 und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686, entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt, entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 4 von 5 3. Mitteilungen 3.1 Unterführung Brühl-Mitte Dezernent Schiffer schildert, dass die alten Panele an der Unterführung in Brühl-Mitte abmontiert wurden. Es werde derzeit eine neue Ausschreibung für die Einzelgewerke der neuen Konstruktion der Unterführung vorbereitet, welche in Kürze veröffentlicht werden solle. Die Verträglichkeit der Lichtkonzeption mit den farbigen Panelen sei geprüft worden. Man habe sich gegen die farbigen Panele entschieden und werde nun weiße verwenden. Die Lichteffekte sollen durch Anstrahlungen erzeugt werden und behalten somit ihre Wirkung. 3.2 Förderantrag Rahmenplanung Innenstadt Dezernent Schiffer erklärt, dass ein Beratungsgespräch bezüglich der einzelnen Punkte des Förderantrags der Stadt Brühl mit der Bezirksregierung stattgefunden habe. Der Neubau des Rathauses und der Bibliothek solle weiterhin Teil des Förderantrags sein. Man folge nun dem Rat der Bezirksregierung und werde keinen Förderantrag für das Jahr 2018, sondern einen gut vorbereiteten Förderantrag für das Jahr 2019 stellen. Die vorgesehenen Maßnahmen können so mit der entsprechenden Planungstiefe gut umgesetzt werden. 4. Anfragen keine __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018 5 von 5