Daten
Kommune
Brühl
Größe
370 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
05.04.18, 11:10
Aktualisiert
05.04.18, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 01.02.2018
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 18:20 Uhr.
Vorsitz führte: Kollenberg, Wolfgang
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Gerharz, Franz-Josef
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Isicok, Rengin
Petrak, Markus
Weitz, Michael
vertritt: Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Peters, Karsten
vertritt: Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Lamberty, Markus (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführer:
Bömken, Leonhard
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018
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Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Wenner, Christiane (SPD)
Riedel, Eckhard (LINKE/PIRATEN)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 16.11.2017
2.
Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'
- Auslegungsbeschluss -
3.
Mitteilungen
3.1
Unterführung Brühl-Mitte
3.2
Förderantrag Rahmenplanung Innenstadt
4.
Anfragen
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018
(36/2018)
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Dr. Wolfgang Kollenberg eröffnet die Sitzung des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Der Ausschussvorsitzende Dr. Kollenberg vereidigt Karsten Peters (Linke/Piraten) als
sachkundigen Bürger.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 16.11.2017
Fachbereichsleiter Lamberty weist darauf hin, dass in der Niederschrift vom 16.11.2017
unter Tagesordnungspunkt fünf die falsche Vorlagennummer angegeben sei. Bei der angegebenen Vorlage 423/2017 handele es sich nicht um die am Tag der Sitzung durch die
Tischvorlage beschlossene Vorlage. Korrekterweise müsse hier die Vorlage 466/2017
stehen. Dies müsse rückwirkend korrigiert werden.
2.
Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie
18'
- Auslegungsbeschluss -
36/2018
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass ein neuer Auslegungsbeschluss notwendig
sei, da die Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans aus dem bisherigen Auslegungsbeschluss falsch seien. Die Höhendifferenzen zum Bebauungsplan des ursprünglichen Auslegungsbeschlusses seien städtebaulich jedoch nicht relevant, da sie im Maximum zehn
Zentimeter betragen. Da der Bebauungsplan dennoch eine Rechtssicherheit garantieren
müsse und die Höhen festsetzungsrelevant seien, müsse ein neuer Beschluss gefasst
werden.
Anmerkung des Schriftführers: Die Höhendifferenzen betragen bis zu 50 Zentimeter.
Auch dies ist im vorliegenden Kontext städtebaulich betrachtet nicht ausschlaggebend.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, wann mit dem Beginn der Bauarbeiten
in diesem Gebiet zu rechnen sei.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass der Baubeginn dieses Jahr voraussichtlich
nicht stattfinden werde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.15 ‚Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18‘.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018
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Es umfasst die Flurstücke
in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3,
161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie
18) und 909 (alte Bonnstraße),
in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18),
und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle
Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen
entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838
und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang
der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen
Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686,
entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden
westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der
Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des
Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des
Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des
Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt,
entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom
nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf
der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2,
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in
westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164,
5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze
des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.02.2018
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3.
Mitteilungen
3.1 Unterführung Brühl-Mitte
Dezernent Schiffer schildert, dass die alten Panele an der Unterführung in Brühl-Mitte
abmontiert wurden. Es werde derzeit eine neue Ausschreibung für die Einzelgewerke der
neuen Konstruktion der Unterführung vorbereitet, welche in Kürze veröffentlicht werden
solle. Die Verträglichkeit der Lichtkonzeption mit den farbigen Panelen sei geprüft worden.
Man habe sich gegen die farbigen Panele entschieden und werde nun weiße verwenden.
Die Lichteffekte sollen durch Anstrahlungen erzeugt werden und behalten somit ihre Wirkung.
3.2 Förderantrag Rahmenplanung Innenstadt
Dezernent Schiffer erklärt, dass ein Beratungsgespräch bezüglich der einzelnen Punkte
des Förderantrags der Stadt Brühl mit der Bezirksregierung stattgefunden habe. Der Neubau des Rathauses und der Bibliothek solle weiterhin Teil des Förderantrags sein. Man
folge nun dem Rat der Bezirksregierung und werde keinen Förderantrag für das Jahr
2018, sondern einen gut vorbereiteten Förderantrag für das Jahr 2019 stellen. Die vorgesehenen Maßnahmen können so mit der entsprechenden Planungstiefe gut umgesetzt
werden.
4.
Anfragen
keine
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
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