Daten
Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
11.01.18, 18:26
Aktualisiert
11.01.18, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 11.01.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.11.2017
Öffentliche Sitzung
4.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum
01.07.2017
Bezug: Vorlage 107/2017
436/2017
Fachbereichsleiter Zimmermann berichtet ergänzend zur Vorlage, dass es aufgrund der
neuen Rechtslage bisher zu einer Fallsteigerung von rund 52% gekommen ist. Es gehen
jedoch weiterhin Neuanträge ein. Die in der Vorlage angekündigte überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2017 ist nun aller Voraussicht nach doch nicht mehr erforderlich.
Die dargestellte Kostenbeteiligung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben des Bundes/Landes ist nunmehr beschlossen.
Herr Stilz (CDU) möchte wissen, wie viele Mehrkosten nun auf die Stadt Brühl zukommen.
Fachbereichsleiter Zimmermann teilt mit, dass er zurzeit noch keine abschließenden
Zahlen nennen kann, da immer noch Anträge eingehen. Konkrete Zahlen werden in der
Niederschrift dargestellt.
Beantwortung in der Niederschrift:
Der beigefügten Übersicht ist die prognostizierte Kostenentwicklung zum UVG abzulesen.
Sie ist bereits Inhalt der Erläuterungen zum Haushalt 2018.
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Kostenstelle 31012000)
Konto
421150
421170
422120
448100
448800
459110
523100
533910
543100
547310
Kontobezeichnung
Leist. Sozialleistungstr. (ohne Pflegev.)
Rückzahlung gewährte Hilfe
Übergeleit. Unterhaltsanspr. bürgerl. recht
Kostenerstatt. Land
Kostenerstatt. übrige Bereiche
Versicherungsentschädigungen
Erstatt. lfd. Verwalt. Land
Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
Sonstige Geschäftsaufwendungen
Wertkorrekturen zu Forderungen
Ergebnis
Ist 2016
Plan 2017
Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021
1.293,00
1.500
5.000
5.000
5.000
5.000
11.804,01
7.000
41.500
41.500
41.500
41.500
176.235,46
120.000
700.000
700.000
700.000
700.000
225.784,72
270.000
597.450
597.450
597.450
597.450
46,40
0
250
250
250
250
70,99
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
57.179,05
56.000
350.000
350.000
350.000
350.000
475.722,25
575.000
900.000
900.000
900.000
900.000
0,00
200
200
200
200
200
77.398,71
150.000
80.000
80.000
80.000
80.000
195.065,43 -380.200,00
16.500,00
16.500,00
16.500,00
16.500,00
Den Ausgaben im Ansatz des Jahres 2017 von insgesamt 781.200 € folgen Ansätze im
Jahr 2018 von 1.330.200 €. Demnach ergibt sich eine Kostensteigerung von 59%. Allerdings steigen auch die Einnahmen aufgrund der Gesetzesnovellierung.
Dezernentin Burkhardt ergänzt, dass ursprünglich mit zwei zusätzlichen Stellen gerechnet wurde. Aktuell benötigt die Abteilung nur eine zusätzliche Stelle.
Weitere Wortmeldungen zu der Vorlage gibt es nicht.
Beschluss Sozialausschuss 28.11.2017
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Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zu Kenntnis.
Beschluss Sozialausschuss 28.11.2017
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