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Beschlusstext (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017 Bezug: Vorlage 107/2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
11.01.18, 18:26
Aktualisiert
11.01.18, 18:26
Beschlusstext (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017
Bezug: Vorlage 107/2017) Beschlusstext (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017
Bezug: Vorlage 107/2017)

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Brühl, den 11.01.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.11.2017 Öffentliche Sitzung 4. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017 Bezug: Vorlage 107/2017 436/2017 Fachbereichsleiter Zimmermann berichtet ergänzend zur Vorlage, dass es aufgrund der neuen Rechtslage bisher zu einer Fallsteigerung von rund 52% gekommen ist. Es gehen jedoch weiterhin Neuanträge ein. Die in der Vorlage angekündigte überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2017 ist nun aller Voraussicht nach doch nicht mehr erforderlich. Die dargestellte Kostenbeteiligung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben des Bundes/Landes ist nunmehr beschlossen. Herr Stilz (CDU) möchte wissen, wie viele Mehrkosten nun auf die Stadt Brühl zukommen. Fachbereichsleiter Zimmermann teilt mit, dass er zurzeit noch keine abschließenden Zahlen nennen kann, da immer noch Anträge eingehen. Konkrete Zahlen werden in der Niederschrift dargestellt. Beantwortung in der Niederschrift: Der beigefügten Übersicht ist die prognostizierte Kostenentwicklung zum UVG abzulesen. Sie ist bereits Inhalt der Erläuterungen zum Haushalt 2018. Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Kostenstelle 31012000) Konto 421150 421170 422120 448100 448800 459110 523100 533910 543100 547310 Kontobezeichnung Leist. Sozialleistungstr. (ohne Pflegev.) Rückzahlung gewährte Hilfe Übergeleit. Unterhaltsanspr. bürgerl. recht Kostenerstatt. Land Kostenerstatt. übrige Bereiche Versicherungsentschädigungen Erstatt. lfd. Verwalt. Land Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes Sonstige Geschäftsaufwendungen Wertkorrekturen zu Forderungen Ergebnis Ist 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 1.293,00 1.500 5.000 5.000 5.000 5.000 11.804,01 7.000 41.500 41.500 41.500 41.500 176.235,46 120.000 700.000 700.000 700.000 700.000 225.784,72 270.000 597.450 597.450 597.450 597.450 46,40 0 250 250 250 250 70,99 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 57.179,05 56.000 350.000 350.000 350.000 350.000 475.722,25 575.000 900.000 900.000 900.000 900.000 0,00 200 200 200 200 200 77.398,71 150.000 80.000 80.000 80.000 80.000 195.065,43 -380.200,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 Den Ausgaben im Ansatz des Jahres 2017 von insgesamt 781.200 € folgen Ansätze im Jahr 2018 von 1.330.200 €. Demnach ergibt sich eine Kostensteigerung von 59%. Allerdings steigen auch die Einnahmen aufgrund der Gesetzesnovellierung. Dezernentin Burkhardt ergänzt, dass ursprünglich mit zwei zusätzlichen Stellen gerechnet wurde. Aktuell benötigt die Abteilung nur eine zusätzliche Stelle. Weitere Wortmeldungen zu der Vorlage gibt es nicht. Beschluss Sozialausschuss 28.11.2017 1 von 2 Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zu Kenntnis. Beschluss Sozialausschuss 28.11.2017 2 von 2