Daten
Kommune
Brühl
Größe
349 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 27.02.2018
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:55 Uhr.
Vorsitz führte: Richter, Kerstin
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Dr. Frantzioch-Immenkeppel, Marion
Hans, Josef vertritt: Regh, Pia
Liers, Dirk 18:04 - 19:55 Uhr
Stilz, Herbert
Surmann, Petra
SPD
Berg, Leon
Hildebrandt, Karin
Meese, Maren
vertritt: Düx, Claudia
Weitz, Michael
GRÜNE
Egidi, Gebhard
Özcelik, Nilgün
vertritt: Brkic, Pia
LINKE/PIRATEN
Söhngen, Stefan
FDP
Wehr, Stefan
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Duda, Marian (Spätaussiedler)
Mörs, Paul (Obdachlosenber.)
Weidner, Johanna (Init. f. Völkerverst.) 18:00 - 19:30 Uhr
von der Verwaltung:
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Zimmermann, Andreas (FBL Soziales )
Schriftführerin:
Alef, Doris
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
1 von 8
Gäste:
Domsch, Stefanie (Sozialdienst Kath. Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V.,
SKFM)
Laudowicz-Bodi, Anja (Drogenhilfe Köln, Information und Beratung zu Suchtlösungen,
IBS)
Hufgard, Reinhold (Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.)
Nicht anwesend / entschuldigt:
Regh, Pia (CDU)
Düx, Claudia (SPD)
Brkic, Pia (GRÜNE)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 28.11.2017
2.
Obdachlosenbereich Lupinenweg
hier: Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle für wohnungslose Menschen im Lupinenweg des Sozialdienstes katholischer Frauen und
Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V. - Jahresbericht Juli 2016 Dezember 2017
(19/2018)
3.
Sozialer Brennpunkt Lupinenweg
hier: Bericht der Drogenhilfe Köln - Information und Beratung zu
Suchtlösungen (IBS)
(40/2018)
4.
Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte
(Stromsparcheck-Kommunal)
(22/2018)
5.
Wunschbaumaktion 2017
6.
Mitteilungen
6.1
Brand im Lupinenweg
6.2
Arbeitskreis "Kein Kind in Obdach"
6.3
Altengerechte Quartiere
6.4
Seniorenbegleitung
7.
Anfragen
7.1
Ausstattung im Lupinenweg zum Brandschutz
7.2
Brand in der Obdachlosenunterkunft Lupinenweg am 23.02.2018
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
(5/2018)
2 von 8
Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzende Kerstin Richter begrüßt die Mitglieder des Sozialausschusses, Frau
Domsch vom Sozialdienst Kath. Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis, Frau Laudowicz-Bodi von der Drogenhilfe Köln und Herrn Hufgard vom Caritasverband für den
Rhein-Erft-Kreis e.V.. Sie eröffnet die Sitzung des Sozialausschusses um 18:00 Uhr und
stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Sozialausschuss beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 28.11.2017
Die Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.11.2017 wird ohne Änderungen oder Ergänzungen angenommen.
2.
Obdachlosenbereich Lupinenweg
hier: Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle für wohnungslose
Menschen im Lupinenweg des Sozialdienstes katholischer
Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V. - Jahresbericht Juli 2016 - Dezember 2017
19/2018
Frau Domsch (SKFM) berichtet über Ihre Arbeit im Obdachlosenbereich Lupinenweg.
Der Bericht ist als Anlage der Vorlage beigefügt ist.
Frau Richter (SPD) bedankt sich bei Frau Domsch für den ausführlichen Bericht und fragt
die Ausschussmitglieder, ob es hierzu noch Fragen gibt.
Herr Egidi (GRÜNE) fragt nach dem Alter der Kinder, die im Lupinenweg wohnhaft sind.
Frau Domsch (SKFM) erklärt, dass es sich hier um Kinder folgenden Alters handelt:
Drei Kleinkinder im Alter von acht Monaten, zwei Jahren und dreieinhalb Jahren und drei
Teenager im Alter von zwölf, vierzehn und fünfzehn Jahren.
Die Kleinkinder werden zusätzlich durch die begleitende Elternschaft und die Familienhilfe
betreut. Die Teenager gehen alle zur Schule. Sie betreut diese Familien ebenfalls sehr
engmaschig.
Herr Weitz (SPD) bittet um Mitteilung, ob Wohnungen nur in Brühl oder auch in den
Nachbarkommunen gesucht werden?
Frau Domsch (SKFM) teilt mit, dass es zunehmend schwieriger und zeitaufwendiger geworden ist, Wohnungen für die Obdachlosen zu finden. Die Wohnungen, die sie in den
Nachbarkommunen anmieten könnte, werden von den Obdachlosen meist nicht angenommen. Viele möchten in Brühl bleiben.
Herr Stilz (CDU) fragt nach, warum es so schwer ist, neuen Wohnraum für die Obdachlosen zu finden. Durch das geringe Einkommen, das dieser Personenkreis meist hat, werden die Mieten häufig durch Sozialleistungen übernommen.
Frau Domsch (SKFM) erklärt, dass selbst bei der Gebausie Menschen mit Mietschulden
nur mit einer Bürgschaft die Möglichkeit haben, eine Wohnung anzumieten. Eine Übernahme dieser Bürgschaften von städtischer Seite ist nicht immer möglich.
Herr Weitz (CDU) berichtet von der Möglichkeit, die Miete bei Mietschulden direkt durch
das Sozialamt oder das Jobcenter an den Vermieter zu zahlen. Er bittet die Verwaltung zu
prüfen und in der Niederschrift zu beantworten, ob dies rechtlich auch ohne Zustimmung
des Antragstellers möglich ist.
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
3 von 8
Beantwortung der Frage in der Niederschrift:
Zahlung der Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter:
Nach § 35 SGB XII i.V.m. § 43a SGB XII (Gültigkeit ab 01.07.2018) können die Kosten
der Unterkunft zunächst nur auf Antrag des Anspruchsberechtigten an den Vermieter gezahlt werden.
Direktzahlungen an den Vermieter sollen erfolgen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der
leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.
Die obigen Voraussetzungen können nicht zwingend von einer Person angenommen werden, nur weil sie in einer Obdachlosenunterkunft lebt. In der Regel wird mit Leistungsempfängern im Einvernehmen eine Direktzahlung vereinbart. Soweit ein Anspruchsberechtigter jedoch nicht zustimmt, kann eine Direktzahlung oftmals erst vorgenommen werden,
wenn es bereits zu Problemen (z.B. Mietrückständen) gekommen ist.
Bei Leistungsbeziehern nach dem Wohngeldgesetz (§26 WoGG) verhält sich die Verfahrensweise ähnlich.
Auch hier sollen Direktzahlungen nur erfolgen, wenn das Wohngeld nicht zur Zahlung der
Miete oder Belastung verwendet wird oder Mietrückstände bestehen.
Bei Leistungsempfängern nach dem SGB II (Zuständigkeit des Jobcenters) sind die
Regelungen des § 22 einschlägig. Diese beinhalten im Bezug auf die Zahlung der Miete
direkt an den Vermieter nahezu deckungsgleiche Regelungen wie im SGB XII.
Problematisch wird eine Direktzahlung bei allen Regelungen vor allem in den Fällen, in
denen der Gesamtanspruch unter den Kosten der tatsächlichen Miete liegt. In diesen Fällen könnte nur ein Teil der Miete an den Vermieter gezahlt werden und der Hilfeempfänger hätte noch einen Eigenanteil zu leisten.
Zuletzt kann eine fehlende Mitwirkung (beispielsweise Vorlage von Lohnabrechnungen,
Rentenbescheiden,…) dazu führen, dass auch die Zahlung der Miete nicht (rechtzeitig)
erfolgt.
Mietschulden fallen ferner oft an, wenn die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind.
In diesen Fällen sind auch Gewährung von Darlehen im Rahmen des SGB XII oder SGB II
ausgeschlossen.
Man kann demnach nicht pauschal sagen, dass die Mietkosten von Hilfeempfängern nach
dem SGB II, SGB XII oder Wohngeldgesetz immer direkt und fristgerecht an den Vermieter erfolgen können und somit eine entsprechende Zahlung gesichert ist.
Herr Stilz (CDU) bittet die Verwaltung, hier mit der Gebausie weitere Gespräche zu führen.
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
4 von 8
Herr Zimmermann (FB 50) berichtet, dass dies regelmäßig geschieht, es gibt jedoch zurzeit keine Wohnungen bei der Gebausie für Einzelpersonen.
Herr Stilz (CDU) fragt nach, was der Brühler Politik nach Ablauf des Vertrages mit dem
Sicherheitsdienst für den Lupinenweg vorgeschlagen werden soll und was von Seiten der
Verwaltung zu diesem Thema vorbereitet wird.
Frau Burkhardt (Dezernentin) teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass bereits eine Vorlage für den Hauptausschuss am 16.04.2018 vorbereitet wird. Gleichzeitig wird eine Alternative zum Sicherheitsdienst gesucht und ein Konzept erarbeitet, das den Brühler Ordnungsdienst mehr einbezieht.
Herr Stilz (CDU) regt an, die Möglichkeit eines aufsuchenden Ordnungsdienstes in Betracht zu ziehen.
Weitere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es nicht.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
3.
Sozialer Brennpunkt Lupinenweg
hier: Bericht der Drogenhilfe Köln - Information und Beratung
zu Suchtlösungen (IBS)
40/2018
Frau Laudowicz-Body (IBS) berichtet über ihre Arbeit im Lupinenweg, der als Anlage der
Vorlage beigefügt ist.
Frau Richter (SPD) bedankt sich bei Frau Laudowicz-Body für den Bericht und fragt die
Ausschussmitglieder, ob es Fragen hierzu gibt.
Herr Dr. Fiedler (CDU) bittet um nähere Erklärung bezüglich der Differenz der möglichen
Verfügbarkeit zu den in Anspruch genommenen Stunden.
Frau Laudowicz-Body (IBS) erklärt, dass sie acht Stunden/Woche im Lupinenweg präsent ist. Es fallen oft noch spontane Termine an wie z. B. die Besichtigung eines Therapiezentrums. Der Stadt werden nur die tatsächlichen Leistungen in Rechnung gestellt.
Herr Hans (CDU) äußert, dass es sicherlich zu Mitteilungen über kriminelle Handlungen in
den Gesprächen mit den Drogenabhängigen kommt. Er fragt ob die Möglichkeit besteht,
diesen kriminellen Handlungen nachzugehen.
Frau Laudowicz-Body (IBS) erklärt, dass sie eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber
dem Hilfesuchenden hat. Ohne diese Verschwiegenheit ist eine Arbeit mit den Drogenabhängigen nicht möglich.
Weitere Fragen zum Bericht von Frau Laudowicz-Body gibt es nicht.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
4.
Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte
(Stromsparcheck-Kommunal)
22/2018
Herr Stilz (CDU) nimmt im Besucherbereich des Sitzungssaales platz, weil er wegen
möglicher Befangenheit an diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen wird.
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
5 von 8
Herr Hufgard (Caritasverband) weist die Ausschussmitglieder auf die Berichte hin, die
der Vorlage beigefügt sind.
Frau Richter (SPD) bedankt sich bei Herrn Hufgard für die Berichte und fragt die Ausschussmitglieder, ob es noch Fragen zur Vorlage und zu den Berichten gibt.
Herr Egidi (GRÜNE) bittet um nähere Erläuterung zu Punkt 6 „Heizung“. Was ist hier mit
Heizenergieträger „sonstige“ und „unbekannt“ gemeint?
Herr Hufgard (Caritasverband) erklärt, dass in diesen Fällen nicht zu ermitteln war, mit
welchem Heizenergieträger die Wärme in diesen Haushalten erzeugt wird. Des Weiteren
berichtet er, dass über 80% der von ihm besuchten Haushalte in Brühl keinen separaten
Wasserzähler zu ihrer Wohnung haben. Es kann in diesen Haushalten keine gezielte Einsparung bei den Wasserkosten vorgenommen werden.
Herr Weitz (SPD) bittet um nähere Erläuterungen zur Ausgabe der Gutscheine.
Herr Hufgard (Caritasverband) teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass es sich hier um
folgende Arten von Gutscheinen handelt:
a) 5 € für die Verbraucherzentrale. Mit diesen können sich die Haushalte Unterstützung
zum Thema „Schimmelbildung“ und/oder „Heizkostenabrechnung“ holen.
b) 150 € für einen Kühlschranktausch: Hiermit können die alten, zwar billigen, aber nicht
stromsparende Kühlschränke gegen stromsparende Kühlschränke ausgetauscht werden.
Weitere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es nicht.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat die Energieberatung für finanzschwache Brühler Bürgerinnen
und Bürger durch den Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. auch im Jahr 2018
durchführen zu lassen und dem Caritasverband einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €
zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig dafür
Wunschbaumaktion 2017
5/2018
Herr Stilz (CDU) nimmt wieder als Ausschussmitglied an der Sozialausschusssitzung teil.
Frau Richter (SPD) fragt die Ausschussmitglieder, ob es zu diesem Tagesordnungspunkt
Fragen oder Anmerkungen gibt. Das ist nicht der Fall.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
6.
Mitteilungen
6.1 Brand im Lupinenweg
Frau Burkhardt (Dezernentin) teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass es in der Nacht
zum 24.02.2018 in der Obdachlosenunterkunft am Lupinenweg gebrannt hat, glücklicherweise aber niemand zu Schaden gekommen ist.
Der Brandherd war in einem Zimmer im Obergeschoss des Hauses Nummer 13. Durch
die dichte Dachkonstruktion hat sich der Brand schnell auf die ganze Häuserreihe ausgeNiederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
6 von 8
breitet und die gesamte Reihe ist nicht mehr bewohnbar. Das Mittelhaus mit den Hausnummern 13 und 15 darf nicht mehr betreten werden. Am 24.02.2018 hat die Kriminalpolizei den Tatort noch einmal versiegelt.
Betroffen sind zwölf Bewohner/innen (elf Männer, eine Frau), die anderweitig untergebracht werden mussten. Noch am Samstag den 24.02.2018 waren Kolleginnen und Kollegen von FB 50 vor Ort und haben innerhalb des Lupinenweges neue Unterbringungsmöglichkeiten für alle Betroffenen gefunden. Es wurden entsprechende Möbel/Erstausstattungen ausgegeben. Bei Bedarf wurde Bekleidung aus der Kleiderkammer
im Lupinenweg zur Verfügung gestellt.
Der Kontakt mit dem Jobcenter wegen evtl. Ansprüche im Rahmen des SGB II wurde hergestellt und die Versorgung der neuen Zimmer mit Strom mit dem Notdienst der Stadtwerke organisiert.
Die Belegung ist durch diese Situation sehr eng. Es sind nur noch wenige Plätze vorhanden. Durch mittelfristige Umstrukturierung wie z.B. der Umzug von Flüchtlingen aus dem
Lupinenweg in andere Unterkünfte, kann für die Obdachlosen wieder Platz geschaffen
werden. Das führt aber wiederum zu beengten Verhältnissen in den Flüchtlingsunterkünften.
Die geplante Frauen WG im Obdachlosenbereich ist aufgrund des Brandes vorerst nicht
möglich.
Einem ersten Bericht der Polizei ist als mögliche Brandursache „Brand durch Aufladen von
Akkus“ zu entnehmen.
6.2 Arbeitskreis "Kein Kind in Obdach"
Frau Burkhardt (Dezernentin) teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass der für heute avisierte Bericht zu „Kein Kind im Obdach“ in einer nächsten Ausschusssitzung nachgeholt
wird. Die Zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt, Frau Dreßen-Schneider, kann aus
dienstlichen Gründen heute leider nicht an der Sitzung des Sozialausschusses teilnehmen. .
6.3 Altengerechte Quartiere
Herr Zimmermann (FB 50) berichtet, dass die Landesförderung für das Projekt „Altengerechte Quartiere“ eingestellt wurde. FB 50 hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.
Diese Förderung hätte auch Personalkosten (50%) für drei Jahre umfasst. Die Projektförderung wurde jedoch für neue Anträge insgesamt eingestellt. Gelder wurden im Haushalt
2018 nicht eingeplant.
6.4 Seniorenbegleitung
Herr Zimmermann (FB 50) berichtet, dass am 25.01.2018 eine neue Pressemitteilung
zum Thema „Seniorenbegleitung“ veröffentlicht wurde. Hierauf haben sich acht Personen
gemeldet. Zudem hat noch eine weitere Person aus dem letzten Jahr grundsätzlich Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Die zuständige Kollegin (Seniorenarbeit) befindet sich in der Kennenlernphase mit diesen
Personen, um eine passgenaue Vermittlung vornehmen zu können.
Es wird nach einer Testphase überprüft, ob Fortbildungen zur ehrenamtlichen Seniorenbegleitung durch die Stadt Brühl zum Beispiel in Kooperation mit der VHS angeboten werden. Hier sind auch die Wünsche der Ehrenamtler zu berücksichtigen.
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
7 von 8
7.
Anfragen
7.1 Ausstattung im Lupinenweg zum Brandschutz
Herr Mörs (sachkundiger Bürger) fragt an die Verwaltung, ob die Obdachlosenunterkunft im Lupinenweg nach den neuesten Brandschutzregeln ausgestattet ist und ob es
einen Maßnahmenplan gibt.
Frau Burkhardt (Dezernentin) versichert, dass alle städtischen Gebäude nach den aktuellen Brandschutzregeln ausgestattet sind.
Herr Stilz (CDU) fragt ebenfalls an die Verwaltung, ob die Räume im Lupinenweg alle mit
Rauchmeldern ausgestattet sind und ob die Gebäude über Feuerlöscher verfügen.
Frau Burkhardt (Dezernentin) teilt mit, dass die Räumlichkeiten alle mit Rauchmeldern
ausgestattet sind. Die Frage zu den Feuerlöschern wird sie in der Niederschrift beantworten.
Beantwortung der Frage in der Niederschrift:
Alle Räume des Lupinenweges sind auch nach dem Brand wieder mit Rauchmeldern
ausgestattet. Feuerlöscher befinden sich in den Räumlichkeiten der Hausmeister. Nach
Rücksprache mit dem Brandschutzbeauftragten der Stadt Brühl und der Feuerwehr sind
diese in den Wohnungen auch nicht notwendig/vorgeschrieben. Aufgrund notwendiger
Schulungen der Bewohnerschaft und regelmäßiger Kontrollen sieht die Verwaltung derzeit
davon ab, Feuerlöscher auch in den Wohnungen anzubringen. Ferner besteht die Gefahr
des Missbrauchs.
7.2 Brand in der Obdachlosenunterkunft Lupinenweg am 23.02.2018
Herr Egidi (GRÜNE) bittet die Verwaltung in der nächsten Sozialausschusssitzung das
Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung mitzuteilen.
Frau Richter (SPD) und Frau Burkhardt (Dezernentin) sagen diese Mitteilung zu.
__________________________
Ausschussvorsitzende
Niederschrift Sozialausschuss 27.02.2018
____________________________
Schriftführer/in
8 von 8