Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 20.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 18.12.2017 Öffentliche Sitzung 12. Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 415/2017 Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung. Abstimmungsergebnis: 41:2 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, umfasst die Flurstücke: 389, 367, 388, 387und 428 (alle teilweise). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten von der nördlichen Grenze des Flurstückes 428 beginnend am 6,0m Radius (siehe im Westen) über den südlichen Bogenanfangsgrenzpunkt des Wendehammers in östlicher Verlängerung hinaus, bis zum Schnittpunkt der 30,0 m Westparallelen zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, durch die 30,0 m Westparallele zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, vom oben genannten Schnittpunkt bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 428, Beschluss Rat 18.12.2017 1 von 2 im Süden im Westen durch die südliche Grenze des Flurstücks 428 vom vorgenannten Schnittpunkt bis zur 11,80 m Ostparallelen der westlichen Grenze des Flurstückes 389, durch die 11,80 m Ostparallele der westlichen Grenzen der Flurstücke 389, 367, 388 und 387, bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 428, abgerundet durch einen 6,0 m Radius bestimmten Kreisbogen (in östlicher Richtung). Das Plangebiet umfasst ca. 3,52 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 18.12.2017 41:2 2 von 2