Daten
Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.02.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 18.12.2017
Öffentliche Sitzung
Haushalt 2018
4.17 Erlass der Haushaltssatzung 2018
Rat 06.11. u. HA 20.11., 04.12.17
547/2017
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für den Haushalt 2018
mit dem als Anlage zur Vorlage 493/2017 dargestellten Stellenplan 2018, plus die zusätzliche E 12 Stelle. Der Finanzplan wird durch die Verwaltung entsprechend der Beschlusslage fortgeschrieben.
§1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
118.730.000 €
131.530.000 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
111.600.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Beschluss Rat 18.12.2017
119.890.000 €
12.230.000 €
47.200.000 €
34.970.000 €
7.430.000 €
34.970.000 €
1 von 2
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die
zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf
54.450.000 €
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund
des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan
wird festgesetzt auf
0€
Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird festgesetzt auf
12.800.000 €
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt
auf
45.000.000 €
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtsch. Betriebe
200 v.H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
600 v.H.
2.
Gewerbesteuer
430 v.H.
§7
1.
Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen
freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt
werden.
2.
Die im Stellenplan mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) versehenen Stellen sind umzuwandeln, sobald die derzeitigen Stelleninhaber ausgeschieden oder
auf andere Stellen versetzt worden sind.
3.
Um unterjährig bei der Personalwirtschaft flexibel reagieren zu können, können
Stellen von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 18.12.2017
24:19
2 von 2