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Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung 2018 Rat 06.11. u. HA 20.11., 04.12.17)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung 2018
Rat 06.11. u. HA 20.11., 04.12.17) Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung 2018
Rat 06.11. u. HA 20.11., 04.12.17)

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Brühl, den 20.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 18.12.2017 Öffentliche Sitzung Haushalt 2018 4.17 Erlass der Haushaltssatzung 2018 Rat 06.11. u. HA 20.11., 04.12.17 547/2017 Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für den Haushalt 2018 mit dem als Anlage zur Vorlage 493/2017 dargestellten Stellenplan 2018, plus die zusätzliche E 12 Stelle. Der Finanzplan wird durch die Verwaltung entsprechend der Beschlusslage fortgeschrieben. §1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt: im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 118.730.000 € 131.530.000 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 111.600.000 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf Beschluss Rat 18.12.2017 119.890.000 € 12.230.000 € 47.200.000 € 34.970.000 € 7.430.000 € 34.970.000 € 1 von 2 §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf 54.450.000 € §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird festgesetzt auf 0€ Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird festgesetzt auf 12.800.000 € §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 45.000.000 € §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtsch. Betriebe 200 v.H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600 v.H. 2. Gewerbesteuer 430 v.H. §7 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Die im Stellenplan mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) versehenen Stellen sind umzuwandeln, sobald die derzeitigen Stelleninhaber ausgeschieden oder auf andere Stellen versetzt worden sind. 3. Um unterjährig bei der Personalwirtschaft flexibel reagieren zu können, können Stellen von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 18.12.2017 24:19 2 von 2