Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 20.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 18.12.2017 Öffentliche Sitzung 20. Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 552/2017 Ratsherr Weesbach (SPD) bedankt sich für die ausführliche Vorbereitung der Verwaltung und hält die geplante Vorgehensweise für ausgewogen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) hält eine europaweite Ausschreibung für sinnvoll, auch unter Beachtung der rechtlichen Risiken. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) erklärt, dass der Stadtbusverkehr auch zukünftig über die Stadtwerke abgewickelt werden sollte. Problematisch ist, wie bereits in verschiedenen Gremien diskutiert, die Direktvergabe. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl fasst als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW und örtlich zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. c) VO 1370/2007 die folgenden Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Brühl beabsichtigt die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet Brühl an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für die Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2029 basierend auf dem neuen Nahverkehrskonzeptes der Stadt Brühl direkt zu vergeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Direktvergabe bis zum Zeitpunkt der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu schaffen und die notwendigen Dokumente, insbesondere den öffentlichen Dienstleistungsauftrag, zu erarbeiten und zur Beschlussfassung durch den Rat einzubringen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 18.12.2017 40:2:1 1 von 1