Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.02.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 18.12.2017
Öffentliche Sitzung
20. Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die
Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs.
2 VO 1370/2007
552/2017
Ratsherr Weesbach (SPD) bedankt sich für die ausführliche Vorbereitung der Verwaltung
und hält die geplante Vorgehensweise für ausgewogen.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) hält eine europaweite Ausschreibung für sinnvoll, auch
unter Beachtung der rechtlichen Risiken.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) erklärt, dass der
Stadtbusverkehr auch zukünftig über die Stadtwerke abgewickelt werden sollte. Problematisch ist, wie bereits in verschiedenen Gremien diskutiert, die Direktvergabe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl fasst als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW und örtlich zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. c) VO 1370/2007 die folgenden Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Brühl beabsichtigt die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet Brühl an die Stadtwerke Brühl GmbH als
internen Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß
Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für die Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2029 basierend auf dem neuen Nahverkehrskonzeptes der Stadt Brühl direkt zu vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer
Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG
im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Direktvergabe bis
zum Zeitpunkt der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu schaffen
und die notwendigen Dokumente, insbesondere den öffentlichen Dienstleistungsauftrag, zu erarbeiten und zur Beschlussfassung durch den Rat einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 18.12.2017
40:2:1
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