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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 28.03.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 05.03.2018 Öffentliche Sitzung Anträge 8.2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsaus1 schüsse der Stadt Brühl hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017 38/2018 Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) bittet, dafür Sorge zu tragen, dass die Ratspost in der Regel donnerstags und nur in Ausnahmefällen freitags versandt wird. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich für die Einigkeit in der Sache und ist der Meinung, dass mit der längeren Vorbereitungszeit komplexe Sachverhalte besser vorbereitet werden können. Bürgermeister Freytag erklärt, dass in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses die im Beschlussentwurf aufgegriffenen Änderungen angeregt wurden. Heute gilt es, die Änderung der Geschäftsordnung zu beschließen. Beschluss: Der RAT beschließt, die Geschäftsordnung für den RAT und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl wie folgt zu ändern: § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 11 Kalendertage vor dem Sitzungsbeginn – den Abgangs- und Sitzungstag mitgerechnet – zugehen. § 3 Abs. 1, Satz 2 erhält folgende Fassung: Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form mindestens 16 Kalendertage vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von einer Fraktion vorgelegt werden. Die Änderung der Fristen soll erstmalig für die am 12. April 2018 vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt (AfBU) gelten. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 05.03.2018 einstimmig 1 von 1