Daten
Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 28.03.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 05.03.2018
Öffentliche Sitzung
Anträge
8.2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsaus1
schüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017,
RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017
38/2018
Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) bittet, dafür Sorge zu tragen, dass die Ratspost in
der Regel donnerstags und nur in Ausnahmefällen freitags versandt wird.
Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich für die Einigkeit in der Sache und ist der Meinung, dass mit der längeren Vorbereitungszeit komplexe Sachverhalte besser vorbereitet
werden können.
Bürgermeister Freytag erklärt, dass in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses
die im Beschlussentwurf aufgegriffenen Änderungen angeregt wurden. Heute gilt es, die
Änderung der Geschäftsordnung zu beschließen.
Beschluss:
Der RAT beschließt, die Geschäftsordnung für den RAT und die Ratsausschüsse der
Stadt Brühl wie folgt zu ändern:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 11 Kalendertage vor dem Sitzungsbeginn – den Abgangs- und Sitzungstag mitgerechnet – zugehen.
§ 3 Abs. 1, Satz 2 erhält folgende Fassung:
Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form mindestens 16
Kalendertage vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder
von einer Fraktion vorgelegt werden.
Die Änderung der Fristen soll erstmalig für die am 12. April 2018 vorgesehene Sitzung des
Ausschusses für Bauen und Umwelt (AfBU) gelten.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 05.03.2018
einstimmig
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