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Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 28.03.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 05.03.2018 Öffentliche Sitzung 4. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl 55/2018 Ratsherr Dr. Petran berichtet, dass dieser Vorlage im Schulausschuss zugestimmt wurde und sie zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen wurde. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich dafür, dass diese Vereinbarung nun getroffen wurde. Bürgermeister Freytag erläutert, dass bereits vor Jahren eine solche Vereinbarung angestrebt war. Diese freiwillige Leistung wurde der Stadt Wesseling von der Bezirksregierung jedoch untersagt, da sich Wesseling damals im Haushaltssicherungskonzept befand. Erst die veränderte dortige Haushaltslage hat ermöglicht, dass die gleiche Vereinbarung wie mit der Stadt Hürth getroffen werden konnte. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erkundigt sich, wer die Schülerbeförderungskosten für diese Kinder zahlt. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass diese Kosten durch die Stadt Wesseling getragen werden. Beschluss: Der Rat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brühl und der Stadt Wesseling zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus dem Stadtgebiet der Stadt Wesseling an der PestalozziSchule, Förderschule der Stadt Brühl, zu. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 05.03.2018 einstimmig 1 von 1