Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 28.03.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 05.03.2018
Öffentliche Sitzung
4.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der
Stadt Brühl
55/2018
Ratsherr Dr. Petran berichtet, dass dieser Vorlage im Schulausschuss zugestimmt wurde
und sie zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen wurde.
Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich dafür, dass diese Vereinbarung nun getroffen
wurde.
Bürgermeister Freytag erläutert, dass bereits vor Jahren eine solche Vereinbarung angestrebt war. Diese freiwillige Leistung wurde der Stadt Wesseling von der Bezirksregierung jedoch untersagt, da sich Wesseling damals im Haushaltssicherungskonzept befand.
Erst die veränderte dortige Haushaltslage hat ermöglicht, dass die gleiche Vereinbarung
wie mit der Stadt Hürth getroffen werden konnte.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erkundigt sich, wer die Schülerbeförderungskosten für
diese Kinder zahlt.
Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass diese Kosten durch die Stadt Wesseling getragen
werden.
Beschluss:
Der Rat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brühl und der
Stadt Wesseling zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus dem Stadtgebiet der Stadt Wesseling an der PestalozziSchule, Förderschule der Stadt Brühl, zu.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 05.03.2018
einstimmig
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