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Beschlusstext (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Beschlusstext (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018) Beschlusstext (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 28.03.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 05.03.2018 Öffentliche Sitzung Nahverkehrskonzept 3.2. Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntma1 chung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018 57/2018 Bürgermeister Freytag teilt mit, dass unter der Überschrift „Nahverkehrskonzept“ unter Punkt 3.2 die Ursprungsvorlage der Verwaltung zu finden ist. Zu beschließen ist über die fortgeschriebene Fassung unter 3.2.1 (57/2018). Ratsherr Weesbach (SPD) stellt fest, dass über dieses Thema ausgiebig diskutiert wurde. Schwerpunkte der Diskussion waren die Revisionsklausel und der Citybus. Eine Zusammenfassung wurde in der Niederschrift des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 23.01.2018 verfasst. In der zu beschließenden Vorlage wird nochmals ausführlich auf die Themen eingegangen. Das Nahverkehrskonzept hat bindenden Charakter, worüber sich jeder im Klaren sein sollte. Dennoch können nähere Ausgestaltungen auch zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Die genannten Argumente der Verwaltung für den Citybus sind nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund der Dieselproblematik ist die Anschaffung eines Elektrobusses sinnvoll, zumal dieser bezuschusst werden kann. Auch die Ausweitung der Wochenendverkehre wird befürwortet. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass seine Fraktion das Nahverkehrskonzept aus haushalterischen Gründen und der damit verbundenen Verbindlichkeit ablehnt. Es fehlen gesicherte Angaben, dass der Bedarf, insbesondere für den Citybus, besteht. Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) sieht mit dem Nahverkehrskonzept die zukünftige Entwicklung des ÖPNV umgesetzt. Ebenfalls ist dem Antrag seiner Fraktion durch die Vorlage entsprochen worden. Durch die angesprochenen Maßnahmen wird eine vereinfachte Erreichbarkeit in vielen Gebieten umgesetzt. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) erläutert die Notwendigkeit des Citybusses, da am Bahnhof kein Haltepunkt für alle Stadtbusse eingerichtet werden kann. Die Verbesserung der Anbindung der südlichen Wohngebiete wird begrüßt. Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) erläutert, dass er aufgrund der Kosten und der vergaberechtlichen Bedenken dem Nahverkehrskonzept nicht zustimmen wird. Ratsherr Dahmen (CDU) erinnert an das jüngst gefällte Urteil, wonach Kommunen aufgefordert sind alles zu unternehmen, um die Luftreinheit in den Städten zu gewährleisten. Beschluss Rat 05.03.2018 1 von 2 Der Citybus wird zukünftig für Kommunen alternativlos sein. Weiterhin fordert er auf, den Rhein-Erft-Kreis in die Pflicht zu nehmen. Dieser sollte mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Mobilität im Busverkehr umweltschonend sein muss und mit entsprechenden Fahrzeugen auszustatten ist. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) erklärt, dass der Rhein-Erft-Kreis Fahrzeuge, die EURO 6 erreichen werden, leasen wird. Ratsherr Weber (Grüne) weist darauf hin, die Sonn- und Feiertagsverkehre im Blick zu behalten, insbesondere aufgrund der steigenden Anzahl der Touristen, die vermehrt den ÖPNV nutzen. Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) begrüßt ebenfalls das Nahverkehrskonzept und sieht die Vorteile. Ratsherr Kirf (CDU) betont, dass durch das Nahverkehrskonzept die Gleichheit im Stadtgebiet hergestellt wird. Er erinnert an das AST-Brühl und bittet die Verwaltung, dieses zu bewerben. Beschluss: Der Rat beschließt das Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl. Das Nahverkehrskonzept soll als Fortschreibung in den Nahverkehrsplan des Rhein-ErftKreises aufgenommen werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des beschlossenen Nahverkehrskonzeptes und der rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung 1370/2007 die Vorabbekanntmachung über die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (Stadtbus Brühl) an die stadteigene Stadtwerke Brühl GmbH weiter auszuformen, zu konkretisieren und zeitnah im EUAmtsblatt zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 05.03.2018 40:3 2 von 2