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Beschlusstext (Kultur- / Festivalprogramm 2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
21.11.17, 09:49
Aktualisiert
21.11.17, 09:49
Beschlusstext (Kultur- / Festivalprogramm 2018)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 21.11.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften und Tourismus der Stadt Brühl am 07.09.2017 Öffentliche Sitzung 4. Kultur- / Festivalprogramm 2018 274/2017 Der Erste Beigeordnete Andreas Brandt weist darauf hin, dass mit dieser Vorlage und einem entsprechendem Beschluss die Planungssicherheit für das Kultur- und Festivalprogarmm des ersten Halbjahres im Jahr 2018 geschaffen werde. Beschluss: Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit den Planungen und der Durchführung des Kultur- und Festivalprogramms 2018 einschließlich der Mittelbereitstellung im 1. Halbjahr 2018 und vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsberatungen auch für das 2. Halbjahr 2018. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit merkt Ratsfrau Pia Regh (CDU ) an, dass Einsparungen im Bereich der Reise- und Übernachtungskosten nicht zu Lasten der Programmqualität, sondern in einem ausgewogenen Verhältnis der beiden Interessenlagen zueinander erfolgen sollten. Aus dem gleichen Grund möchte der sachkundige Bürger Andreas Richartz (Linke/ Piraten) wissen, warum das Konzert für Harfe und Percussion in der Reihe „Kultur am Nachmittag“ abgesagt worden sei, obwohl für die Veranstaltung im Kapitelsaal etwa 30 Karten verkauft worden sind. Außerdem will er wissen, welche Anzahl an Eintrittskarten verkauft werden müsse, damit die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Abteilungsleiter 32/3 Oliver Mülhens erklärt, dass die geringe Nachfrage an Eintrittskarten (weniger als 30 Karten) in der Tat dazu geführt habe, dass dieses Konzert von der Kulturabteilung abgesagt worden sei. Bei einem Gesamtkontingent von 110 Eintrittskarten sei eine solche Maßnahme vertretbar, weil die Durchführung des Konzerts höchst defizitär abgeschlossen worden wäre. Der Vorsitzende Hanns-Henning Hosmann (CDU) hält es ebenfalls für legitim, wenn ein Konzert aus mangelndem Publikumsinteresse abgesagt wird, um die Stadt Brühl vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 14 : 0 : 0 Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 07.09.2017 1 von 1