Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
27.02.18, 15:55
Aktualisiert
27.02.18, 15:55

Inhalt der Datei

Brühl, den 27.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 23.01.2018 Öffentliche Sitzung 2. Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl 26/2018 Herr Vorsitzender Weesbach (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für die Zusammenstellung der Eckpunkte des sehr umfangreichen Nahverkehrskonzeptes in dieser Vorlage und weist drauf hin, dass das Thema in der heutigen Ausschusssitzung zur nächsten Ratssitzung vorberaten wird. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass die heutige Beratung an die Diskussion nach der ersten Lesung im vergangenen September anschließt. Ein beschlossenes Nahverkehrskonzept sei Grundlage für die Direktvergabe an die Stadtwerke. Daher habe man zuletzt die Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat für die Relevanz des Nahverkehrskonzeptes sensibilisiert. Dies vor allem im Hinblick auf die Terminschiene, da in der nächsten Ratssitzung am 05.03.2018 der finale Beschluss benötigt werde. Dies bittet er, in der heutigen Diskussion zu berücksichtigen und bittet, gegebenenfalls ein Procedere festzulegen, wie mit möglichen Einzelbeschlüssen umgegangen werden soll. Aus Verwaltungssicht habe man daher in der Vorlage die Punkte dargelegt, die wesentlich seien und wo noch Gestaltungsspielräume bestehen. Die Politik müsse nun letztlich entscheiden, was durch die Stadtwerke umgesetzt werden soll. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) teilt mit, das Konzept in der Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner durchgesprochen zu haben. Man sei der Meinung, dass das Konzept nicht in Stein gemeißelt sein kann, sondern auf Veränderungen im gesamten Umfeld der Stadt reagieren können müsse, daher werde eine sogenannte Revisionsklausel vermisst. Er möchte wissen, ob dieses Konzept nach der Vergabe an den Verkehrsträger noch an die Gegebenheiten angepasst werden könne. Wenn es eine solche Revisionsklausel gibt, solle man sie unbedingt mit rein nehmen. Außerdem weist er auf einen redaktionellen Fehler auf S. 114, oben in der 1. Zeile, hin. Hier müsse das Wort „Millionen“ gestrichen werden. Herr Eidam erklärt, dass eigentlich Dr. Sitsen bzw. ein Rechtsgelehrter zur Revisionsklausel Stellung nehmen müsste. Komme es zu einer Direktvergabe an die Stadtwerke, so dürfte es seines Wissens kein wesentliches Problem sein, erst recht nicht, wenn man aufstocke. Andernfalls dürfte es teuer werden, da ein eigenwirtschaftlicher Anbieter sich so etwas gut bezahlen lassen würde. Ansonsten gebe es in geringfügigem Umfang immer eine Anpassungsmöglichkeit. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob dies auch im Nahverkehrskonzept schriftlich hinterlegt werden könne. Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 1 von 8 Herr Eidam antwortet, dass diese Frage tatsächlich direkt dem Rechtsanwalt gestellt werden müsse. Ratsherr Bobe (SPD) knüpft an die Fragestellung von Herr Dr. Fiedler an und möchte wissen, ob bezüglich der drei fixen Punkte im Beschlussentwurf die Möglichkeit besteht, diese zu variieren bzw. zu ändern und Meinungen einzubringen oder ob dies so beschlossen wird, wie es hier steht. Hintergrund seiner Frage sei die Feststellung seiner Fraktion, dass in dem problematisch gesehenen Punkt „City-Bus“ eine Bedarfsanalyse fehlt. Die hierfür angegeben Kosten basieren auf einer Grundlage, die für diesen City-Bus nicht geeignet sei. Beigeordneter Schiffer macht deutlich, dass es sich um einen Vorschlag der Verwaltung handelt. Selbstverständlich bleibe es der Politik unbenommen, etwas anderes zu beschließen. Ist es dann aber beschlossen, ist es in diesem Nahverkehrskonzept auch fix. Herr Eidam bestätigt, dass die Kostenermittlung zum City-Bus in der Tat eine grobe Annäherung sei, da nur mit den Kosten operiert werden konnte, die bekannt waren. Die gesamte Technologie, die hinter einem City-Bus stecke, der mit Elektrotechnologie gefahren werden soll, sei noch nicht hinterlegt. Hier müsse eine technische Machbarkeit dargestellt werden, in welcher auch die Kosten im Einzelnen durchleuchtet werden. Daher habe man zu diesem Zeitpunkt im Einvernehmen mit der Verwaltung die Kosten so dargestellt, als sei die City-Buslinie eine normale Stadtbuslinie. Neben Infrastruktur komme aber auch Förderung hinzu. Außerdem gebe es noch den Aspekt, dass der City-Bus ein ganz flexibles, möglichst kostengünstiges Verkehrsmittel zwischen dem Bahnhof, Wetterstein und Brühl-Mitte ist und die Innenstadt da anbindet, wo sie noch nicht angebunden ist. Fahre dieser nun mit einem normalen Busfahrer, koste er relativ viel Geld. Zurzeit haben die Stadtwerke Brühl und Hürth eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben, wo für die weitere Zukunft ein fahrerloser Betrieb durchdacht und geprüft wird und welche Voraussetzungen man schaffen müsse, um so ein zusätzliches Angebot machen zu können. Mittlerweile seien schon Fahrzeuge vorhanden, die zunächst als normaler Elektrokleinbus eingesetzt werden und dann zum autonomen Kleinbus weiterentwickelt werden können. Hier sei eine unglaubliche Dynamik in der Entwicklung, das mache es schwierig in diesem Nahverkehrskonzept festzulegen, „genau das ist es“. Man könne nur das festlegen, was man im Moment weiß. Genau dieses Dilemma sei nun aufgezeigt worden. Ratsherr Bobe (SPD) bekennt, dass dies genau der Punkt sei, bei dem man Bauchschmerzen habe. Zudem fehle auch eine Bedarfsanalyse. Herr Vorsitzender Weesbach (SPD) fasst zusammen, dass es im Bezug auf das CityBus Konzept noch um die Ausgestaltung der Zielgruppen gehe. Im Konzept habe er zum Bedarf nur in Ansätzen etwas finden können. Er würde daher begrüßen, wenn die Verwaltung bzw. Herr Eidam hierzu noch etwas sagen könnte. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) spricht sich dafür aus, die zukunftsweisende Technologie des autonomen Fahrens, wenn sie schon als Leuchturmprojekt in einem Konzept steht, als Stadt aufzuzeigen. Aus seiner Sicht sei es ein sehr lohnendes Unterfangen, ein solches Projekt zu starten. Bezüglich der Revisionsmöglichkeit verweist er auf den letzten Absatz am Ende der Einleitung wo steht „…zukünftig ist geplant, das Nahverkehrskonzept je nach Bedarf zu aktualisieren…“. Er möchte wissen, wie verbindlich dieser Satz sei. So, wie er drin stehe, könne er wunderbar damit leben. Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 2 von 8 Herr Eidam erklärt, dass man prinzipiell jeden Nahverkehrsplan / jedes Nahverkehrskonzept fortschreiben könne. Was das aber vergabetechnisch bedeute, würde er gerne von den Juristen hören. Fachbereichsleiter Kalle (FB 80) macht deutlich, dass in den ersten Entwürfen weniger fixe Aussagen standen, aber von den Juristen klare Vorgaben gemacht wurden, dass ganz konkrete Angaben zu machen sind, z.B. „wann wird was genau gemacht?“, damit derjenige, der einen eigenwirtschaftlichen Antrag einreicht auch genau weiß, was auf ihn zukommt. Man könne jetzt nicht sagen, wir machen das so und machen es hinterher doch nicht und das Ganze wird dann im Zweifelsfall billiger. In diesem Zusammenhang weist er auf das Risiko hin, dass dann jemand, der eigentlich einen eigenwirtschaftlichen Antrag hätte stellen wollen, sich z.B. darauf berufen könne, dass er diesen gestellt hätte, wenn er gewusst hätte, dass es billiger werde und dann Schadensersatz einforde. Daher müsse man sich nun, dank Brüssel, für eine lange Zeit festlegen; selbst in Dingen, wo noch nicht klar ist, mit welcher Technik wir in ein paar Jahren agieren werden. Wolle man die Direktvergabe hinbekommen, müsse man hier durch. Sachkundiger Bürger Schumacher (Grüne) bringt vor, dass der City-Bus gerade in der Innenstadt eine Verbesserung für die Anbindung darstellt und glaubt, dass sich der CityBus durch Fördermittel gut finanzieren lasse. Vor rund zwei Monaten habe er mitbekommen, dass erhöhte Fördermittel für Elektromobilität vom Bund verabschiedet und in Aussicht gestellt wurden. Er frage sich jedoch, ob der City-Bus auch für Berufspendler attraktiv sei und Berufspendler vom Bahnhof tatsächlich mit dem City-Bus zum Rendezvous mit dem Stadtbus fahren. Dies müsse man noch klären. Er frage sich außerdem, wenn am Jahresende der 10-Minutentakt der Linie 18 kommt und Nutzer sich möglicherweise aufgrund anstehender Veränderungen aktiv um entscheiden, ob einige der Verbesserungen, die im Konzept für 2020/21 geplant seien, auch schon früher umsetzbar wären. Herr Eidam führt aus, dass eine der wesentlichen Zielgruppen für den City-Bus die Berufspendler sind. Die Situation sei schon leicht verbessert, da die Linie 930 in der Hauptverkehrszeit alle 20 Minuten verkehrt; betrachte man aber den Zugfahrplan und die Anschlüsse, müsse man immer noch lange warten, da die Takte nicht harmonisieren. Daher komme der City-Bus als Hilfestellung oben drauf und verdichte den Takt zusätzlich. Somit wäre der Anschluss am Bahnhof optimal. Natürlich sei es möglich, den Takt nicht bei 15 Minuten ganztägig zu belassen, sondern zwischendurch auch einen Halbstundentakt einzufügen, um ein bisschen Kosten zu senken. Die weiteren Anschlüsse in die Stadtteile hängen nach wie vor am Rendezvous in Brühl-Mitte. Auch der City-Bus sei teilweise, d.h. zweimal pro Stunde, ins Rendezvous eingebunden, so dass sich zusammen mit der Linie 930 ein Maximalangebot ergebe. Ein weiterer Aspekt sei die Seniorenmobilität, die durch den Einsatz des City-Busses deutlich verbessert werde. Weiter erklärt Herr Eidam, dass man sicherlich alle Konzeptstufen vorziehen könne - das sei alles eine Frage des Aufwandes. Da der Aufwand sehr groß sei und alles auf einmal zu machen die Kapazitäten von allen Beteiligten überfordern würde, habe man dies zeitlich gestreckt. Daher der Vorschlag, das leichteste zuerst zu machen, nämlich den Samstagsverkehr etwas auszuweiten und die anderen Dinge dann nachzulegen. Zudem solle es auch erst mit dem neuen Verkehrsvertrag so richtig losgehen, der mit der Direktvergabe im Oktober 2019 starte. Darauf sei das Verkehrskonzept auch ausgerichtet. Dennoch habe man mit dem Einsatz der Linie 701 ab dem 29.03. und der Verlängerung des Samstagsverkehrs ab Dezember 2018 bereits zwei Maßnahmen vorgezogen. Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 3 von 8 Fachbereichsleiter Kalle (FB 80) ergänzt, dass man in der Vorlage weitere Fixpunkte, an denen es hänge, mit aufgenommen habe. So benötige der City-Bus aufgrund der Komplexität der Elektromobilität eine gewisse Vorbereitungszeit. Außerdem wolle man das Rathaus fertiggestellt haben, um auch über den Janshof anfahren zu können und den Bus nicht über eine Baustelle fahren lassen zu müssen. Für das Südkonzept sei für die Abbiegebeziehung unbedingt die Fertigstellung des geplanten Kreisels an der K7 erforderlich. Sachkundiger Bürger Schumacher (Grüne) teilt mit, dass er genau da die Herausforderung sehe. Der verdichtete Takt komme von der Linie 18, daher wäre es schön, wenn damit zusammen auch eine Taktverdichtung des Busses komme. Hinsichtlich des Kreisels stelle er sich die Frage, ob man nicht provisorisch eine Pförtnerampel aufstellen könne, die den Verkehr für die Abbiegebeziehung regelt. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass dies technisch kein Problem sei. Man müsse jedoch die enormen Kosten für eine provisorische Ampel berücksichtigen und, was viel gewichtiger sei, es entscheide hier der Landesbetrieb Straßenbau respektive der Kreis als Straßenbaulastträger, da es sich um zwei qualifizierte Straßen handele. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) legt dar, dass man bei der Einbindung des Bundesbahnhofes in das Rendezvous-System noch nicht von einer zufriedenstellenden Lösung reden könne. Dies sei auch mit ein Grund für den City-Bus gewesen. Über eine direkte Verbindung zum Bahnhof aus dem Brühler Süden über die K7 müsse man auch noch nachdenken. Fraglich sei, ob die Fahrgäste zum Bahnhof tatsächlich zweimal umsteigen würden. Vor allem aber sei der City-Bus erforderlich, um aufgrund des demographischen Wandels die Innenstadt insbesondere für Mobilitätseingeschränkte Menschen überhaupt zu erschließen. Dies sei ein wichtiger Grund und mache es daher aus seiner Sicht alternativlos. Er weist im Weiteren drauf hin, dass der Sonntagsverkehr mit Kosten in Höhe von 140T € zusätzlich angegeben sei und fragt, ob der am Sonntag eingestellte AST-Verkehr bereits in Abzug gebracht wurde. Er wolle gerne in der Fraktion noch diskutieren, wie viel Geld man auch beim Koalitionspartner noch locker machen könne, um Sonntagsverkehr auf den oben genannten Linien machen zu können. Die Idee mit der Direktverbindung zum Bahnhof könne entweder über ein Rendezvous der beiden Südlinien in Badorf oder mit der Weilerswister Regionalbuslinie über den Gallberg, Steingasse, Alte Bonnstraße, K7, umgesetzt werden. Er möchte wissen, ob dies denkbar sei oder am Regionalbus so viel Innenstadtbedeutung hänge, dass dies nicht gehe. Herr Eidam antwortet, dass man es quantifizieren könne. Der hohe Kostenblock von 140T € würde sich etwas reduzieren, er gehe aber davon aus, dass er 6-stellig bleibe. Der größte Anteil des AST-Verkehres sei Spät- bzw. Nachverkehr mit intensivster Nutzung. Sonntags werde er zwar auch genutzt aber man werde es bei der Reduzierung nicht deutlich spüren. Hinsichtlich der Direktverbindung mache es anders als mit der Linie 985 keinen Sinn. Sie eigne sich als einzige Linie hierfür. Allerdings habe sie auch die verbindende Funktion von Weilerswist nach Brühl-Mitte. Sie erschließe bereits Pingsdorf und Badorf und es wäre durchaus ein Gewinn, wenn Sie zum Bahnhof durchgezogen würde. Unabhängig von den Kosten stelle sich die Frage, inwieweit die Anschlüsse am Bahnhof dann auch gut sind und die Züge tatsächlich erreicht werden. Aufgrund der Unzuverlässigkeit der Bahn sehe er als einzige Handlungsmöglichkeit, ein möglichst häufiges Angebot hinzusetzen und nicht zielgenau auf die einzelnen Züge zu fahren. Ratsherr Bobe (SPD) stellt klar, dass seine Fraktion den City-Bus keinesfalls ablehnen wolle. Seine Frage habe sich auf die angegebenen Kosten und auf die fehlende BedarfsBeschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 4 von 8 analyse gerichtet. Die jetzige Diskussion bestätige seine Bedenken. Man wisse z.B. noch nicht, wie groß der Bus sein werde und wie viele Fahrgäste er befördern könne, welche Taktung er habe usw. Da man diese Fragestellungen noch genauer betrachten müsse, frage er sich, ob es heute fix gemacht werden müsse oder noch Zeit bestehe, dies genauer zu betrachten. Beigeordneter Schiffer bestätigt, dass die City-Buslinie dem Grunde nach noch nicht durchgeplant sei. Es hänge u.a. vom Busmaterial ab, wie groß so ein Bus sein könne, damit dieser sich auch verkehrlich angepasst in der Fußgängerzone bewegen könne. Er bittet um Verständnis, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden könne. Er weist darauf hin, dass die in der Vorlage genannten Kosten unwägbar seien, man aber berücksichtigen müsse, dass bei Buslinien generell ein sehr hoher Personalkostenanteil entstehe. Die Personalkosten der Busfahrerinnen und Busfahrer machen das Gros der Kosten aus. Abweichungen nach oben oder unten seien tatsächlich irgendwo beim Material begründet oder bei der Frage, wie eine Elektrostation aussehe, wo sie gemacht werden kann und mit welchem Aufwand dies verbunden ist. Bei der sonstigen Infrastruktur, ausgenommen die Unterhaltung, spreche man von einmaligen Kosten und habe keine hohen Investitionskosten mehr. Von Herrn Eidam möchte er wissen, ob es Erfahrungswerte hinsichtlich der Personalkostenquote beim Bus gebe. Herr Eidam antwortet, dass man von 60-70% (ca. 2/3 – ¾) ausgehen könne. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) macht deutlich, dass die Einschränkungen der Revisionsmöglichkeit zur Kenntnis genommen wurden, er das Konzept aber so lese, dass man nicht weniger nicht machen dürfen, als das, was ausgeschrieben werde, mehr aber schon. Dies wolle er so festgehalten wissen, schließlich wolle man nicht weniger, sondern mehr. Hinsichtlich des City-Busses gibt er zu bedenken, dass man in dieser Zeitschiene auch noch den Rathausneubau habe. Erst nach Abschluss des Neubaus in rund 2-3 Jahren werde der City-Bus kommen. Seine Fraktion setze dabei ein Stück weit auf die Weiterentwicklung und werde das Ganze beobachten. Aus der jetzt stattfindenden Fahrgastbefragung erwarte er noch weitere Daten. Darüber hinaus könne man über das beschlossene add-on zur Fahrgastbefragung genau diese Frage, wie die Kundschaft den City-Bus einschätze, einpflegen. Dann könne man von vorneherein vielleicht die Taktung etwas genauer eichen und ein Stück weit die Bedenken der SPD in den Prozess mitnehmen. Wenn seine Einschätzungen zur Linie 985 von Herrn Eidam ähnlich gesehen werde, wäre hierzu ein genaues Nachforschen bis zur Ratssitzung am 05. März denkbar. Er könne sich gut vorstellen, dass man mit einem Nachtbus- und Sonntagslinienangebot fahren könne, wie es andere Kommunen auch schon machen, die mit einem ausgedünnten aber verlässlichen Linienangebot fahren. Dies sei denkbar, aber sicherlich ein neuer Auftrag, welchen er in die Revisionsabteilung mitnehmen würde, aber dann auch bearbeitet sehen möchte. Herr Eidam ergänzt zum City-Bus, dass er die Diskussion aufgreifen und mitnehmen werde, um sich kurzfristig um den Punkt Förderung durch Land / Bund zu kümmern und gezielt zu recherchieren, wie hoch die Chancen stehen, eine Förderung mit einbeziehen zu können. Er könne sich vorstellen, dass dieses innovative System durchaus von den Fördergebern gewürdigt wird und die Stadt Brühl einen solch hohen Betrag nicht selber finanzieren müsse. Ratsherr von Waldow (FDP) kommt nach der bisherigen Diskussion zu dem Ergebnis, dass allen daran gelegen sein müsste, den Bürgerinnen und Bürgern ein ordentliches Konzept anbieten zu können. Er frage sich daher, ob das City-Bus Konzept hier rein pasBeschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 5 von 8 se; vielleicht ergebe es sich aus den Fahrgastbefragungen. Er gibt zu bedenken, dass sämtliche Basis, die grob auf einer halben Seite zusammen liege, nicht vorhanden sei. Es gebe keine wirklichen Fahrzeuge, keine wirklichen Erfahrungswerte, keine wirklichen Kostenüberblicke. Es handele sich vielmehr um Schätzungen, Vermutungen, Annahmen. Er wolle die Idee und das City-Bus Konzept nicht schlecht machen, aber 220T € sei in den Augen seiner Fraktion eine große Menge Geld für den nicht gerade rosigen städtischen Haushalt. Fraglich sei daher, ob dies in dem genannten Umfang nötig sei. Was die unbemannte Mobilität angehe, halte seine Fraktion diese nicht für sinnvoll, er sei aber dennoch sehr gespannt. Ratsherr Jung (Linke&Piraten) spricht sich dafür aus, den Beschluss zu vertagen. Er sei der Meinung, dass man vieles von dem hier Besprochenen nochmals in den Fraktionen verinnerlichen sollte. Mit Blick auf die RWTH Aachen erklärt er, dass der in knapp vier Jahren anstehende Fahrplanwechsel im Dezember 2021 für eine Hochschule sicherlich eine Herausforderung darstelle. Er könne sich vorstellen, dass ein Elektroangebot ausgeweitet werden könne, es entworfen werden müsse und die Busse auch nicht von selber gebaut werden. Insbesondere wenn er an die Sonntagsfahrten denke oder daran, einzelne Linien über den City-Bus hinaus zu elektrifizieren, könne er sich weitere Schnittmengen vorstellen. Er regt daher an, eine Weiterarbeit mit der RWTH Aachen anzustrengen. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass es nicht darum gehe, dass hier im Jahr 2021 eine autonome Buslinie fahre. Es gebe heute bereits mehr als Prototypen, beispielsweise werden in Frankreich solche Minibusse auf Elektrobasis schon länger eingesetzt. Es gehe, wenn man über den Start spreche, darum, eine Elektrobuslinie zu haben mit entsprechender Station, an der auch aufgeladen werden könne. Für den Tagesbetrieb mit kleinen Strecken stünden durchaus gängige und marktreife Fahrzeuge bereits zur Verfügung. Alles andere sei, wie bereits von Herrn Eidam erwähnt, eine Zukunftsperspektive, die man sicherlich schon mit bedenken solle. Man sei aber nicht so vermessen, zu sagen, dass bereits im Jahr 2021 eine autonome Linie fahre. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) glaubt, dass die Elektromobilität insgesamt ein Zukunftsprojekt sei und man einen Anstoß in die Zukunft setzen solle. Er hoffe daher sehr auf eine Unterstützung durch Bund und Land. Es sei wichtig zu wissen, ob es sich nur um eine Anschubfinanzierung handele oder um eine Finanzierung über die komplette Laufzeit. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) stellt fest, dass das autonome Fahren auf Dauer auch auf den anderen Linien möglicherweise eine Option werden könne. Er sei daher der Meinung, dass man bei der Entwicklung vorne sein sollte und nicht dauerhaft auf Diesel setze. Ratsherr Bobe (SPD) resümiert, dass niemand in die Zukunft schauen könne. Hier liege aber das Problem, da das Konzept für 10 Jahre beschlossen werden solle. Investiere man jetzt bereits zügig in Zukunftsinvestitionen, sei es unumstößlich, dass es zunächst teuer werde. Hier teile er die Auffassung von Herrn von Waldow und mahnt, die Kosten im Auge zu behalten. Ratsherr Hans (CDU) trägt vor, dass er die Idee mit dem City-Bus hervorragend finde. Sie sei auch ein Werbefaktor für die Stadt und werde nicht nur Kosten verursachen, sondern auch Geld einbringen. Für Besucher der Stadt werde manches einfacher gemacht und auch der Parksuchverkehr erfahre eine Entlastung. Bezüglich der Werbung an und in Bussen möchte er wissen, warum dies hier so eng geschaltet sei und man rund 100T € mögliche Werbeeinnahmen einfach wegwerfe. Er persönlich würde in einen Bus, der auch Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 6 von 8 an den Seiten Werbung fährt, genau so einsteigen, wie in jeden anderen. Dies mache er auch so mit der Linie 18, die vielmals als fahrende Litfaßsäule unterwegs sei. Er sei daher absolut dafür, die Werbung weit möglichst frei zu geben, um hier die Finanzierung mit durchzuführen. Beigeordneter Schiffer bedankt sich für den Hinweis auf das Thema Werbung und teilt mit, dass hierzu noch ein Gespräch mit den Stadtwerken anstehe. Da die Aufwendungen für den Busverkehr über den steuerlichen Querverbund von den Stadtwerken getragen werden, sehe er nur mittelbare Auswirkungen über die Gewinnabfuhr auf den städtischen Haushalt. Man könne ein gewisses Maß an Werbung festlegen, es sei aber wichtig, dass der Stadtbus in jedem Fall einen Wiedererkennungswert habe. Typisches Musterbespiel sei hier der Stadtbusverkehr in Euskirchen mit blau-gelben Bussen, der nahezu werbefrei fährt und einen hohen Wiedererkennungswert hat. Es gelte daher für uns das rechte Maß zu finden. Betreibe man die weitere enge Zusammenarbeit mit der Stadt Hürth, müsse es neben der Abstimmung mit den eigenen Stadtwerken auch eine Abstimmung mit Hürth geben. Die Verwaltung habe den Vorschlag gemacht, sich, wie bisher, mit der Werbung auf die Heckpartie zu beschränken. Es könnten aber durchaus wirtschaftliche Gesichtspunkte von den Stadtwerken ins Feld geführt werden, so dass man noch einen vernünftigen Kompromiss finden müsse. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) schlägt vor, die Werbung im Bus auszubauen, da die Fahrgäste im Bus sind und die Werbebotschaft so viel besser mitnehmen können. Dies favorisiere er eher als das Plakatieren von außen. Sachkundiger Bürger Schumacher (Grüne) stimmt Herrn Beigeordnetem Schiffer bezüglich des Wiedererkennungswertes zu. Er macht den Vorschlag, die Werbung nicht grundsätzlich auf das Heck zu beschränken, sondern festzulegen, dass ein gewisser Prozentsatz der Busse gesamt mit Werbung plakatiert werden dürfe, dafür andere Busse aber frei seien. Er sei der Meinung, dass das Heck die Stelle sei, bei der man bei einem Bus am längsten drauf schaue, daher sei das Heck vermutlich die interessanteste Stelle für einen Wiedererkennungswert. Herr Eidam macht deutlich, was ihm aus planerischer Sicht wichtig ist, nämlich, dass die Barrierefreiheit gegeben sein muss, dass man aus den Fenstern gucken kann und dass einem nicht schwindelig wird, wenn man im Halbdunkeln im Regen im Bus sitzt. Was die Bewerbung der unschädlichen Flächen betreffe, müsse man sich einigen und darauf verständigen, was gewollt ist. Abschließend führt er zum City-Bus aus, dass nicht beabsichtigt sei, diesen auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Es sei eine überschaubare Linie zwischen Bahnhof und Brühl-Mitte, die elektrisch betrieben werden soll. Die anderen Busse sollen weiterhin mit Brennstoffzellen / Wasserstoff fahren. Dies sei die NullEmissions-Strategie der RVK. Der City-Bus sei ein kleines isoliertes Projekt, welches man nicht so riesig aufsetzen müsse. Man könne kleiner starten und müsse nicht direkt 3-4 Fahrzeuge anschaffen, sondern könne dies in einem Stufenkonzept aufbauen. Herr Vorsitzender Weesbach (SPD) fasst die Diskussion zusammen und stellt fest, dass die drei Eckpunkte dem Grunde nach positiv gesehen werden. Das Süd-Konzept sei völlig unproblematisch, der Wochenendverkehr werde begrüßt und angeregt, diesen eventuell auch auf den Sonntag auszudehnen. Die Verwaltung werde hierzu mit dem Planungsbüro Via nochmal kalkulieren, wie hoch die voraussichtlichen Nettomehrkosten sind. Zum CityBus Konzept schlägt er aufgrund der zahlreichen Fragen und Anregungen in der Diskussion vor, dass die Verwaltung einen ergänzenden Bericht hinsichtlich Bedarfe, Nutzer- Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 7 von 8 gruppen, Busgröße, Finanzierung, Unsicherheit der Kostenschätzung verfasst, zusätzlich auch zum Thema Wochenendverkehr „Sonntag“. Beigeordneter Schiffer sagt zu, das Thema Wochenendverkehr noch einmal vertiefen zu können. Beim City-Bus werde es, wie bereits dargelegt, schwieriger dies zu qualifizieren, vor allem in der Kürze der Zeit. Herr Vorsitzender Weesbach (SPD) hält fest, dass das City-Bus Konzept an sich positiv aufgenommen wurde, die Verwaltung noch zu gegebener Zeit über die Ausgestaltung berichten wird und wir hierüber noch näher diskutieren werden. Ratsherr Bobe (SPD) weist darauf hin, dass noch ein Vertagungsantrag im Raume stehe. Herr Vorsitzender Weesbach (SPD) möchte wissen, wohin vertagt werden soll. Er macht deutlich, dass heute nicht beschlossen werden müsse, sondern man für den Rat vorberate und dem Rat eine Empfehlung abgeben könne. Insofern erübrige sich aus seiner Sicht eine Vertagung. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) resümiert, dass man dieser Stelle klar sei, sofern die Zusammenfassung des Vorsitzenden keine Ergebnisfeststellung dieser Diskussion sei, sondern ein Vorgehensvorschlag, die Themen im Protokoll erfasst sind und die Fraktionen vor der Ratssitzung entsprechende Entscheidungen treffen. Er wiederholt, bereits zu Beginn der Diskussion darauf hingewiesen zu haben, heute nicht beschlussfähig zu sein. Beigeordneter Schiffer appelliert an die Mitglieder, neue Wünsche oder Änderungswünsche, die bis dato nicht berücksichtigt sind, nicht erst in der Ratssitzung zu diskutieren. Er bittet daher alle herzlich, die Verwaltung frühzeitig über Dinge, die in den Fraktionen oder Koalitionen abgestimmt wurden, zu informieren. Er räumt gerne ein, dass die Verwaltung nicht über das Know-how verfüge, Fahrplanwunschänderungen auf ihre Funktionsfähigkeit hin beurteilen zu können. In diesen Fällen werde man wieder auf die Expertise von Herrn Eidam zurückkommen. Drehe man bei Fahrplänen an einem Zahnrädchen, könne dies Auswirkungen auf das ganze System haben. Derartige Dinge sollten den Ausschussmitgliedern vor einem Beschluss entsprechend abgewogen als Information zur Verfügung stehen. Daher bittet er, solche Themen frühestmöglich in die Verwaltung zu spielen. Herr Vorsitzender Weesbach (SPD) bestätigt, dass man so verbleiben werde. Er bedankt sich für die angeregte Diskussion und insbesondere bei Herrn Eidam für die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität ist sich, unter Berücksichtigung der in der Sitzung geführten Diskussion und der besprochenen Vorgehensweise, einig, dem Rat heute noch keine Empfehlung abzugeben. Die Vorlage wurde vorberaten, ein Beschluss wurde nicht gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 23.01.2018 8 von 8