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Beschlusstext (Haushaltsberatungen 2018 hier: Gute Schule 2020 Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 27.11.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
04.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Beschlusstext (Haushaltsberatungen 2018
hier: Gute Schule 2020
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 27.11.2017)

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Brühl, den 12.12.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 04.12.2017 Öffentliche Sitzung 5.2 Haushaltsberatungen 2018 hier: Gute Schule 2020 Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 27.11.2017 509/2017 Zunächst wird klargestellt, dass die antragstellenden Fraktionen CDU und GRÜNE an ihrem Antrag (lfd. Nr.8 der Liste) festhalten und für 2018 eine geänderte Liste fordern und der Verwaltungsvorlage nicht folgen werden. Kämmerer Radermacher erläutert, dass es Fördervoraussetzung ist, über die zu finanzierenden Maßnahmen durch das Programm einen Ratsbeschluss herbeizuführen. Er bezieht sich auf Seite 252 des Haushaltsplanentwurfs und folgert aufgrund des Antrages, dass alle bisher enthaltenen Maßnahmen herausgenommen werden sollen und im Rat ergebnisoffen beschlossen wird. Dadurch wird der städtischen Haushalt mit 754.000 € mehr belastet, da die herausgenommenen Maßnahmen zusätzlich auf die Hochbauliste gesetzt werden. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass durch die Antragsteller die Haushaltsauswirkungen nicht ausreichend konkretisiert wurden und der Antrag so nicht abstimmbar ist. Er fasst die Punkte des Antrags zusammen: 1. Die Maßnahmen bleiben im Haushalt enthalten, also ist keine Haushaltsrelevanz gegeben. 2. Die Maßnahmen sind konkret zu benennen 3. Dieser Punkt ist durch die Fortschreibung bereits erledigt 4. Die Maßnahmen sind konkret zu benennen. Beschluss: Der HA verweist die Angelegenheit zur Beschlussfassung an den Rat. Die Antragsteller sind aufgefordert, den Antrag zu konkretisieren und eine neue Liste zu erstellen, damit ein abstimmungsfähiger Beschlussentwurf behandelt werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 04.12.2017 1 von 1