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Beschlusstext (Kindertagesbetreuung hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2018/19 und 2019/20)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Kindertagesbetreuung
hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2018/19 und 2019/20) Beschlusstext (Kindertagesbetreuung
hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2018/19 und 2019/20)

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Brühl, den 19.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 05.10.2017 Öffentliche Sitzung 5. Kindertagesbetreuung hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2018/19 und 2019/20 312/2017 Fachbereichsleiter Schmitz verweist auf eine Gemeinschaftsstudie der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zum bundesweit notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Studie geht von einer Gesamtquote von 46 Prozent bei den unterDreijährigen sowie von 96,5 Prozent bei den Über-Dreijährigen aus und konstatiert zunehmenden Bedarf in den nächsten Jahren. Die Prognose der Stadt Brühl liegt in beiden Bereichen höher und geht bei der unter-Dreijährigen-Versorgung von 50 Prozent, bei der Über-Dreijährigen-Versorgung von 98 Prozent aus. Insgesamt bewegt die Jugendhjilfeplanung sich damit auf Höhe der aktuellen bundesweiten Erkenntnisse und kann sich in ihrer Planung bestätigt fühlen. Sollte sich die Prognose für die Über-Dreijährigen-Versorgung mit 98 Prozent im Vergleich zu den derzeit nachgefragten 95 Prozent als zu hoch erweisen, können diese Plätze durch eine Änderungen von Gruppenformen in die nnterDreijährigen-Versorgung einfließen. Zur Frage von Ratsherrn Krämer (SPD) nach dem Bau einer weiteren fünfgruppigen Kindertagesstätte erläutert Fachbereichsleiter Schmitz, dass erste Schritte unternommen wurden, geeignete Grundstücke zu identifizieren. Die Stadtplanung erarbeitet derzeit ein Raster zur Bebauungsfähigkeit von vier potentiellen Grundstücken. Gleichzeitig erstellt die Jugendhilfeplanung eine Analyse der Kinderzahlen in den betreffenden Bezirken. Anvisiert ist, die Kindertagesstätte in drei Jahren an den Start zu bringen. Auf die Erkundigung von Ratsherrn Krämer (SPD) nach der Weiterführung der Kita Wilhelmstraße, erklärt Fachbereichsleiter Schmitz, dass die Kita Wilhelmstraße im Einverständnis mit dem Landesjugendamt von einer zweigruppigen über-Dreijährigen-Betreuung mit 40 Plätzen zu einer eingruppigen Unter-Dreijährigen-Betreuung mit 15 Plätzen, davon neun u3- und sechs ü3-Plätze, wechselt. Auf diese Weise kann eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden., Es müssen lediglich einige zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen werden, z.B. bezüglich der Abstände zwischen Streben von Treppengeländern. Diese Maßnahmen sind im Haushalt im Bereich Baumaßnahmen aufgeführt. Ratsfrau Richter (SPD) möchte wissen, ob für den Kita-Neubau bereits Gespräche mit potentiellen Trägern geführt wurden und wann damit zu rechnen ist, dass die finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Beschluss Jugendhilfeausschuss 05.10.2017 1 von 2 Fachbereichsleiter Schmitz erläutert, dass bei Identifizierung eines geeigneten Grundstücks das Verfahren analog des Verfahrens zum Kita-Neubau südlich des Friedhofs verlaufen wird. Auch entsprechende Finanzkennzahlen werden in den Haushalt eingestellt. Mit Bezug zur Studie gibt Ratsfrau Regh (CDU) zu bedenken, dass es sich hier um großflächige Ergebnisse handelt und die Bedarfe ortsbezogen differenziert betrachtet werden sollten. Daher begrüßt sie eine großzügige Planung der Stadt Brühl. Des weiteren erkundigt sie sich nach der Weiterführung der Räumlichkeiten in Schwadorf. Fachbereichsleiter Schmitz stellt dar, dass die Kath. Kirche als Hauseigentümer aus zwei Gründen ein großes Interesse daran habe, das Gebäude weiterhin als Kindertageseinrichtung zu nutzen. Zum einen soll der Nachfrage von Familien Rechnung getragen werden, zum anderen liegt aufgrund der Verwendung von Fördermitteln eine Zweckbindung für mehrere Jahre vor. Ein vorzeitiger Ausstieg würde die Rückzahlung von Landesmitteln beinhalten. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschluss Jugendhilfeausschuss 05.10.2017 2 von 2