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Beschlusstext (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im Mini-Cultra des ASB
Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017)

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Brühl, den 19.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 05.10.2017 Öffentliche Sitzung 4. Kindertagesbetreuung in Einrichtungen 325/2017 hier: Finanzierung der Einrichtungskosten der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der beiden Vorläufer-Gruppen im MiniCultra des ASB Bezug: Schreiben des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Erft/Düren (ASB) vom 21.08.2017 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses an den ASB in Höhe von maximal 300.240 € für 1. die Einrichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße 108. Hierfür werden bis zu 249.300 € (= 90 % der Gesamteinrichtungskosten) zur Verfügung gestellt und 2. die Einrichtung von zwei Gruppen im Mini-Cultra mit einer max. Fördersumme von 50.940 € (= 90 % der Gesamteinrichtungskosten). Die Mittel werden im Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 36016700 / Sachkonto 191150 (781800) zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis: 14 : 0 : 1 Beschluss Jugendhilfeausschuss 05.10.2017 1 von 1