Daten
Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
02.01.18, 10:59
Aktualisiert
02.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 02.01.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 14.11.2017
Öffentliche Sitzung
3.
"Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018
430/2017
Ratsherr Kirf (CDU) bittet im Namen seiner Fraktion die Vorlage zu vertagen und begründet dies in den noch ausstehenden Haushaltsberatungen der Fraktionen.
Der Vorsitzende verkündet, dass die Vorlage zur Beratung stehe und spricht im Einvernehmen der anwesenden Fraktionen die Vertagung in den Rat aus.
Grundschulleiterin Münch (GGS Martin-Luther) bezieht sich auf ihre eingangs vorgetragene Mitteilung zu TOP 2 und bittet um Abgleich der Listen der hier aufgeführten Maßnahmen mit den dargestellten Maßnahmen des Teilergebnisplans.
Der Vorsitzende sieht einen Abgleich der Listen zur besseren Übersicht für die Schulleitungen als vorteilhaft an und erwartet eine aktualisierte Liste nachdem der Haushalt 2018
beschlossen ist.
Ratsherr Klein (SPD) stellt eine Diskrepanz fest zwischen der vorliegenden Liste und der
Liste der bislang umgesetzten Maßnahmen. Er äußert den Wunsch, im Hinblick auf die
Baumaßnahmen zur Inklusion, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und zeigt
als Beispiel auf, dass entsprechende WC-Anlagen für Behinderte vorgehalten werden sollten. Er ist der Meinung, dass diese Belange in den Aufstellungen nicht genügend Beachtung finden.
Der Vorsitzende weist auf die ausführliche Vorlage im Schulausschuss vom 30. Mai 2017
zum Thema hin.
Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass ein Abgleich aller Brühler Schulen auf WCAnlagen für Behinderte bereits stattgefunden habe und anhand der VL 308/2017 in der
Septembersitzung ausführlich dargestellt wurde. Sie erklärt, dass für Inklusionsmaßnahmen bei weitem nicht auskömmliche Mittel vom Land NRW i.H.v. 42.000 € bereitgestellt
werden. Sie zeigt auf, dass diese Mittel für die Einrichtung eines Behinderten-WCs voll
ausgeschöpft wären. Für individuelle Bedürfnisse einzelner Schülerinnen oder Schüler
hält der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten
vor. Sie weist darauf hin, dass Anträge für Maßnahmen, welche Dringlichkeit aufweisen,
seitens der Schulen bei der Verwaltung eingereicht werden konnten, um diesen entsprechende Vorrangigkeit einzuräumen.
Ratsherr Stilz (CDU) fragt nach, ob an Brühler Schulen Lehrerinnen oder Lehrer mit Behinderung beschäftigt sind.
Beschluss Schulausschuss 14.11.2017
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Oberstudiendirektor Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) teilt mit, dass bedingt durch die
komplizierte Örtlichkeit am Gymnasium die Beschäftigung von Lehrer/Innen z.B. im Rollstuhl erheblich erschwert. Die Voraussetzungen und eine eventuell notwendig Ausstattung müsse individuell begutachtet werden, insbesondere im Hinblick auf einen Rettungsfall.
Ratsherr Stilz (CDU) regt an, dass bei Umgestaltungen oder geplanten Neubauten von
Schulgebäuden ein besonderes Augenmerk auf behindertengerechte Ausstattung für
Lehrpersonal gelegt werden sollte.
Beigeordnete Burkhardt betont, dass bei Planungen zum Neubau einer Schule selbstverständlich die Barrierefreiheit berücksichtigt werde.
Oberstudiendirektor Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) bestätigt, dass am Max-ErnstGymnasium in guter Zusammenarbeit mit der Verwaltung viele Maßnahmen umgesetzt
wurden. Jedoch fallen stetig neue Maßnahmen an, die in Auftrag gegeben werden müssten. Er regt an, einen Plan aufzustellen, der eine regelmäßige Renovierung vorsieht und
dass dringliche Maßnahmen mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“
finanziert werden.
Beschluss:
Die Vorlage wird vertagt.
Beschluss Schulausschuss 14.11.2017
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