Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
170 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
30.05.18, 11:02
Aktualisiert
30.05.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - VS
Vorlage 941 /X.L.
Datum: 30.05.2018
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
05.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2018/19
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim beschließt, das Angebot der Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr
2018/2019 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückbeförderung
beizubehalten.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim
als Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt
2019 veranschlagt werden.
Begründung:
Die seitens der Gemeinde eingesetzten beide Busse (9-Sitzer / EU-GN 910 und
EU-GN 160) befördern aus dem gesamten Gemeindegebiet im Kindergartenjahr
2017/2018
-
Ca. 30 Kinder zu bzw. von den Kindergartentageseinrichtungen
19 Grundschulkinder, von deren Wohnort keine Buslinie zeitnah zum
Grundschulstandort eingerichtet ist
Mittagsmahlzeiten, die im Jugendgästehaus für die jeweiligen Einrichtungen zubereitet werden
Zusätzlich werden die Fahrzeuge für den täglichen Postdienst / Kurierdienst / etc. der Gemeinde eingesetzt
Die regelmäßigen Einsatzzeiten der Kindergartenbusse nach aktuellem Beförderungsplan sind wie folgt festgelegt:
Bus 1:
Bus 2:
von 06.45 Uhr – 08.45 Uhr und 11.00 Uhr – 15.15 Uhr
von 06.45 Uhr – 09.00 Uhr und 11.30 Uhr – 17.00 Uhr
Außerhalb dieser regelmäßigen Fahrzeiten kommen die Busse für weitere Bedarfe, u.a. auch an Wochenenden wie Immobilienmesse, Wahlen, etc. zum Einsatz.
Derzeit sind 3 Hauptfahrer (1 Fahrer - Bus 1 und 2 Fahrer – Bus 2) im Beförderungsdienst tätig. 1 Vertretungsfahrer steht für Krankheits- und Urlaubsvertretungen zur Verfügung. Die Fahrer sind mit einem Personenbeförderungsschein
ausgestattet und unterziehen sich regelmäßigen Gesundheitskontrollen. Zwei
Fahrer befinden sich in einer Teilzeitbeschäftigung, zwei weitere Fahrer sind auf
Geringfügigkeitsbasis eingestellt.
Die Fahrzeuge sind nach Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgestattet
(z.B. Rundumbeleuchtung, Warntafeln, entsprechende Kindersitze nach Alter und
Gewicht, TÜV jährlich, etc.). Laut Tanklisten des gemeindlichen Bauhofes bzw.
Einzelnachweisen sind für die Busse (im Betriebsjahr 2017) nachstehende Kosten
im Rahmen der Betriebsmittel entstanden:
3
Bus 1
Bus 2
-
4.278,99 €
3.252,43 €
7.531,42 €
Hinzu kommen Versicherungsbeiträge in Höhe von jährlich 1.971,31 € KFZVersicherung sowie 353,92 € Unfallversicherung.
Reifen, Verschleißteile sowie Wartungs- und Reparaturkosten sind mit einem Betrag in Höhe von jährlich 2.400,00 € in der Kalkulation berücksichtigt.
Die Einnahmen durch die Elternbeiträge für die Kindergartenfahrten belaufen sich
in diesem Kindergartenjahr auf rd. 5.200,00 €. Die Beförderung zu den Kindergärten ist mit 64% - Anteil der maßgebliche Einsatz im Beförderungsdienst.
Die Einsparung durch die Beförderung im Grundschulbereich (29% - Anteil) bei
den Primartickets beläuft sich für das laufende Grundschuljahr voraussichtlich auf
10.058,60 €. Durch die gemeindliche Beförderung ermittelt sich bei der ÖPNVUmlage ein anteiliger Minderaufwand von ca. 30.940,00 €.
Die Mittagsmahlzeiten, die täglich frisch über das Jugendgästehaus zubereitet
und durch die Busse den jeweiligen Einrichtungen zugestellt werden, sind im Beförderungsdienst mit einem 5%-Anteil eingerechnet, weitere Beförderungsdienste
wie der tägliche Postdienst, Kurierdienste, etc. mit einem 2%-Anteil.
Mit Beschluss des Rates vom 04.07.2017 (Vorl. 692/X.L.) wurde der Elternbeitrag
in Höhe von 15,50 € monatlich für die Hin- und Rückfahrt beibehalten und die
darüber hinaus entstehenden Kosten im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2018 veranschlagt.
Die aktuelle Kostenkalkulation für die Beförderung mit den beiden Kindergartenbussen weist z.Z. einen Zuschussbedarf in Höhe von 27.804,76 € aus. Die Einsparungen aus den Primartickets und bei der ÖPNV-Umlage sowie die Einnahmen
durch die Elternbeiträge sind hierbei bereits berücksichtigt.
Die immer noch kreisweite einmalige Kindergartenbeförderung sollte als familienfreundliches Angebot und als Anreiz für junge Familien, auch unter Berücksichtigung der Ausweisung neuer Baulandflächen im Gemeindegebiet, erhalten bleiben.
Es wird daher vorgeschlagen, die Kindergartenbeförderung unverändert zu den
Vorjahren anzubieten.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister