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Beschlussvorlage (Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
297 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
30.05.18, 11:02
Aktualisiert
30.05.18, 11:02
Beschlussvorlage (Förderung der Schulinfrastruktur
hier:	Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020) Beschlussvorlage (Förderung der Schulinfrastruktur
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 884 /X.L. Z.1 Datum: 30.05.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 05.06.2018 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstansbericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die in der Begründung zur Vorlage erläuterten Vorhaben über die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ und „Gute Schule 2020“ abzuwickeln. Die Mittel für Maßnahmen über das Programm „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ sind außerplanmäßig bereitzustellen. Notwendige Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 884) Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Der Zuwendungsbescheid „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ ist der Gemeinde Nettersheim am 24.01.2018 zugegangen und beläuft sich bei einem Fördersatz von 90% auf 284.325,00 Euro. Hierzu konnten aufgrund des Zugangs Anfang 2018 keine Mittelveranschlagungen im Haushalt 2018 vorgenommen werden. Der Gesamtrahmen des komplett über das Land zur Verfügung gestellten Förderkredites „Gute Schule 2020“ liegt bis 2020 bei 466.341,00 Euro. In diesem Zusammenhang wird auf die vorgenommene Haushaltsveranschlagung 2018 und auf die Vorlage 755 verwiesen. Zum aktuellen Sachstand ist folgendes auszuführen: 1. Grundschulverbund Nettersheim Die Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Entwicklung bei einer entsprechenden multifunktionalen Nutzung der beiden Grundschulstandorte in Marmagen und Zingsheim wurde in das interkommunale Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim (Städtebau) aufgenommen. Die bundespolitische Gesamtproblematik wurde in Vorlage 884 hinreichend beschrieben. 3 Mit der Schulleitung wurde daher in der Zwischenzeit besprochen, dass folgende Maßnahmen vorzuziehen und über die oben genannten Programme umzusetzen sind. Laut der Bezirksregierung Köln ist dies im Hinblick auf die zu erwartende Städtebauförderung förderunschädlich möglich: a) Erneuerung Sonnenschutz in Richtung Waldstraße – Standort Zingsheim Der Sonnenschutz in Richtung Waldstraße ist bereits über 30 Jahre alt, so dass altersbedingte Verschleißerscheinungen festzustellen sind. In mehreren Bereichen funktioniert der Sonnenschutz nicht mehr. Da in den betroffenen Räumen die Klassen untergebracht sind und es sich um die Sonnenseite handelt, kann es in den Klassenräumen bei entsprechender Witterung zu erhöhten Temperaturen kommen. Aus diesem Grund ist eine Erneuerung des Sonnenschutzes dringend angeraten, wobei eine Umsetzung für die kommenden Sommerferien vorzusehen ist. Die hierfür benötigten Ausschreibungsunterlagen befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Es ist mit Kosten in Höhe von rund 25.000,00 zu rechnen. b) Ausgang Betreuungsraum in Richtung Generationenplatz – Standort Zingsheim Der Betreuungsraum befindet sich im Erdgeschoss neben der Aula (innen, linker Raum in Richtung Generationenplatz). Um einen direkten Zugang zum Generationenplatz zu ermöglichen und diesen auch für die Nachmittagsbetreuung nutzen zu können, ist vorgesehen, dass zweite Fensterelement links (von innen) herunterzubrechen und durch ein Türelement in Holz zu ersetzen. Die hierfür erforderlichen baulichen Leistungen (Herstellen der Türöffnung, Lieferung und Montage des neuen Türelementes) wurden bereits als Teillose im Rahmen der beschränkten Ausschreibung Kindergartenerweiterung Zingsheim mit berücksichtigt. Daher können die Aufträge an die Billigstbietenden erteilt werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 8.000,00 Euro. In Abstimmung mit der Schulleitung ist diese Maßnahme auch in den kommenden Sommerferien umzusetzen. c) Optimierung Zingsheim der Ausstattung – Standorte Marmagen und Zur Optimierung der Ausstattung im Bereich der Schulverwaltung, der Schulleitung und Betreuung sind Beschaffungen (Tische, Stühle, Schränke, Hardware etc.) an beiden Standorten erforderlich. Die Beschaffungen sind über die genannten Programme abzuwickeln. Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf rund 10.000,00 Euro belaufen. d) Medienkonzept – Standorte Marmagen und Zingsheim Dem vorgelegten Medienkonzept für den Grundschulverbund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2017 unter dem Tagesordnungspunkt „Lehrförder- 4 liche IT-Ausstattung – Gute Schule 2020“ zugestimmt sowie die Umsetzung beschlossen (siehe Vorlage 595 Z. 1). Im Standort Zingsheim wurden in den Osterferien die Installationskanäle und Datenkabel verlegt. Dies ist im Standort Marmagen nicht erforderlich, da hier auf vorhandene Technik zurückgegriffen werden kann. Derzeit wird folgendes zur Ausschreibung vorbereitet:    Installation der Accesspoints Hardware (2 Klassensätze iPads je Standort, Lehrergeräte etc.) Software Bei der Software ist ein großes Augenmerk auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu legen. Weiterhin ist abschließend zu klären, wie die Schulen an Leitungen mit 50 Mbit/s angeschlossen werden können, was eine Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN ist. Eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme sollte bis zum Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. 2. Schulzweckverband Nettersheim) Blankenheim-Nettersheim (Standort Bezüglich dieser Thematik wird zunächst auf die Vorlagen 884 und 942 verwiesen. Anzustreben ist, dass der 2. Bauabschnitt (notwendige Maßnahmen im Inneren des Gebäudes, TGA, IT, bauliche Maßnahmen etc.) schwerpunktmäßig im Schuljahr 2018/2019 durchgeführt wird, da in diesem Zeitraum das Schulgebäude nicht für den Schulbetrieb in Anspruch genommen werden muss. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist dort der erste Jahrgang der Oberstufe untergebracht. Daher ist hier der Einsatz von Mitteln aus den genannten Programmen auch weiterhin in Erwägung zu ziehen, sofern dies für einen geordneten Baufortschritt und eine fristgerechte Fertigstellung erforderlich wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister