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Beschlusstext (Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße) Beschlusstext (Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 18.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 21.09.2017 Öffentliche Sitzung 6. Errichtung Parkstreifen Hauptstraße/ Stiftstraße 216/2017 Beigeordneter Schiffer räumt ein, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) noch nicht beteiligt wurde, obwohl dies laut Geschäftsordnung erfolgen musste. Im Folgenden erläutern er und Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) ausführlich die Vorlage. Ratsherr Kirf (CDU) bittet um Prüfung, ob man nicht schon ab der Einmündung von der Römerstraße eine 30er-Zone einrichten könne. Dann bräuchte man seines Erachtens auch keinen Schutzstreifen und würde den Wechsel zwischen Schutzstreifen und befestigtem Radweg vermeiden. Beigeordneter Schiffer will eine solche Lösung nicht ausschließen. Er steht in Gesprächen mit der Abteilung Straßenverkehr über diesen Bereich, insbesondere über sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder bei den Gebausie-Blöcken bis zum „Zum Herrengarten“. Der hier vorgestellte Ausbau steht solchen Lösungen nicht im Wege. Sollte dies wider Erwarten doch der Fall sein, wird man den Knotenpunkt entsprechend anpassen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob das Lichtraumprofil kleiner als vorher wird? Er würde in diesem Falle auch eine 30er-Zone befürworten. Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) verneint eine Verengung des Fahrbahnquerschnittes, die Achse der Straße wird jedoch um 30-50 cm nach Süden zu den Gebausie-Blöcken hin verschoben. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit beide Gehwege auf die gewünschte Breite von 2 m anzupassen. Derzeit ist der Gehweg auf der Nordseite unter 1,50 m breit auf der Südseite jedoch bei 2,30 m breit. Ratsherr Klein (SPD) fragt wie viele Parkplätze entstehen? Warum hatte man das nicht schon bei der Errichtung der Bebauung berücksichtigt? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) erklärt, dass das früher als Parkplatz genutzte Gelände gar nicht der Stadt gehörte und der Eigentümer die Fläche zum Parken freigab. Der Bauherr Antoniter benötigte jedoch die gesamte Fläche, so dass diese inoffiziellen Parkplätze wegfielen. Er sieht den Parkdruck auch mehr in der Hauptstraße als in der Stiftstraße. Der Parkstreifen wird ohne Trennmarkierung der einzelnen Parkplätze gebaut, so dass bei normaler Parkweise 7-8 Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Stellplätze der 28 Wohneinheiten wurden im Übrigen durch die Tiefgarage nachgewiesen. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob nicht ursprünglich nicht von 11-12 Parkplätzen die Rede war? Weiter macht er sich Sorgen um die schöne Blutbuche, die durch die Bauarbeiten eventuell im Wurzelbereich Schaden nehmen könnte. Nach seinem Kenntnisstand soll in die Gewerberäume am Andreaskirchplatz ein Arzt seine Praxis eröffnen, müssen dafür nicht für die Patienten auch Parkplätze geschaffen werden? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) bestätigt, dass ursprünglich 11 Parkplätze geschaffen werden sollten, dies jedoch wegen der Zufahrt zu den Antonitern nicht mehr möglich war. Die Schachtarbeiten im Bereich der Blutbuche werden nicht maschinell erfolgen und werden mit Abteilungsleiter Reuter (SSB) und Sachbearbeiterin Neuer (SSB) abgestimmt, so dass er keine Gefährdung des Baums befürchtet. Bezüglich der Parkplätze für eine Arztpraxis weist Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) auf die Abstellmöglichkeiten auf dem Platz selber hin. Er geht davon aus, Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 21.09.2017 1 von 2 dass dort auch die Parkplätze für eine Arztpraxis nachgewiesen sind, dies ist jedoch eine baurechtliche Frage. Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, ob die Parkplätze bewirtschaftet werden? Beigeordneter Schiffer kann dies nicht beantworten, da dies eine Angelegenheit der Verkehrsbehörde ist. Bezüglich der noch ausstehenden Entscheidung des AfVM und dem Umgang mit dieser Vorlage entsteht eine längere Diskussion. Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass es heute nur um die reine Ausbauplanung geht, nicht um Tempo-30-Zonen oder um die Markierung von Schutzstreifen. Das einzig Relevante für den AfVM ist der Entfall des baulichen Radweges auf ca. 100 m. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fasst zusammen, dass dieser Ausschuss über eine bauliche Maßnahme zu beschließen hat. Die Problematik des entfallenen Radweges haben die Verwaltung und der AfVM zu klären. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Errichtung eines Parkstreifens im Bereich in der Stiftstraße zwischen Hauptstraße und „Zum Sommersberg“. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 21.09.2017 2 von 2