Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
341 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.05.18, 11:02
Aktualisiert
29.05.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
I Soz. - Br.
Vorlage 935 /X.L.
Datum: 29.05.2018
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
05.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Vorwort:
Seit dem Jahr 2018 erhält der Rat regelmäßig eine Gesamtübersicht über die Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde.
Diese Berichte sollen auf den jeweils vorangegangen Berichten aufbauen und in der Folge nur noch
über wesentliche Veränderungen und/oder Neuerungen unterrichten, um Wiederholungen zu vermeiden.
Insofern wird an dieser Stelle zunächst Bezug auf den letzten Bericht (siehe bitte Vorlage 898 X. L.
genommen.
Nach Auskunft der Verantwortlichen beim Kreis Euskirchen soll auch der dortige Sozialbericht für
das Jahr 2016 in Kürze aufgelegt und veröffentlicht werden, dessen Aussagen dann mit in einer der
nächstfolgenden Informationen mit aufgenommen werden können.
Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Aufgabenschwerpunkte des Sozialamts unserer Gemeinde sind mit folgenden
Fallzahlen aktuell:
Art der Hilfe / Personenkreis
Fallzahlen
aktuell
Prognose
7
8
schwacher
Anstieg
38
39
40
schwacher
Anstieg
Einmalige soziale Leistungen
1
0
1
unverändert
Laufende Hilfen zur Pflege
2
2
2
unverändert
Beihilfe zu Bestattungskosten
0
1
2
unverändert
Hilfe in besonders schwierigen
Lebenslagen
0
0
2
unverändert
43
49
56
Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die mindestens sechs Monate,
aber voraussichtlich nicht dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
30.06.2017
30.12.2017
4
„Altersarmut“
voll und dauerhaft erwerbsgemindert
< 65 Jahre (zumeist Mitarbeiter/innen
der Werkstätten für behinderte Menschen)
Der Anteil der „Altersarmen“ beträgt durchschnittlich rund 35 bis 40 Prozent der Gesamtfallzahl.
z. B. Hilfen bei Erstausstattung einer Wohnung,
Schwangerschaft oder Krankheit
in Fällen ohne Anspruch an die Pflegeversicherung oder als „aufstockende“ Pflegeleistung
für bedürftige, bestattungspflichtige Angehörige
Aufbau von Hilfeszenarien ohne Geldanspruch
Fallzahlen insgesamt
schwacher
Anstieg
3
Die Entwicklung belegt den allgemeinen Trend einer langsam, jedoch stetig, steigenden Zahl von Bedarfsfällen. Nach Einschätzung des Fachbereichs handelt es
sich dabei in den letzten Wochen um „Fälle latent schwelender Bedürftigkeit“, die
dann zu Tage treten, wenn es für die Betroffenen zur Beantragung von Hilfen
keine Alternative mehr gibt, sich und vor allem Dritten die Notlage einzugestehen. Insofern sind diese Fälle in der Bearbeitung ausnahmslos von Dringlichkeit
geprägt.
Bei der „Hilfe in besonders schwierigen Lebenslagen“ (Drogen hinterlegte, Gewalt
bedingte oder sonstige psycho – sozial initiierte Konfliktsituationen) kommt dem
örtlichen Sozialamt zwar „nur“ die Rolle zu, im Zusammenwirken mit den überregionalen Fachstellen sog. „Hilfeketten“ aufzubauen und den Betroffenen aufzuzeigen, gleichwohl sind diese Fälle oftmals diffus, zeitaufwändig und emotional
belastend.
Das beauftragte Personal ist aufgrund langjähriger Erfahrung für die Betreuung
derartiger Fälle, über alle Generationen und Bevölkerungsschichten hinweg, qualifiziert und gerade hier, mit besonderer Hinwendung zu den Betroffenen, hoch
motiviert.
Hilfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich für die Gemeinde
Nettersheim folgende Stichtagszahlen bei den Kundinnen und Kunden der Jobcenter:
30.06.2017
30.09.2017
31.12.2017
110
103
91
mit 1 Person
62
59
53
mit 2 Personen
18
17
12
mit 3 Personen
15
13
12
mit 4 Personen
11
9
8
4
5
6
mit 1 Kind unter 18 Jahren
12
11
10
mit 2 Kindern unter 18 Jahren
14
12
11
7
8
8
Single-BG
62
59
53
Alleinerziehende-BG
16
17
15
Partner-BG ohne Kinder
11
10
6
Partner-BG mit Kindern
17
14
14
4
3
3
207
193
175
Bedarfsgemeinschaften (BG)
mit 5 und mehr Personen
mit 3 und mehr Kindern unter 18
Jahren
Nicht zuordenbare BG
Personen in Bedarfsgemeinschaften
männlich
97
88
82
weiblich
110
105
93
Deutsche
125
100
86
82
92
89
Ausländer
4
Insgesamt geben die Zahlen, zumal letztmals im Winterhalbjahr erhoben, (vordergründig) Anlass für vorsichtigen Optimismus.
Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass nicht jede Person, die aus der
Statistik „gefallen“ ist, erfolgreich am Arbeitsmarkt vermittelt werden konnte.
Die statistische Veränderung beinhaltet auch die Personen, die aufgrund ihres
allgemeinen Gesundheitszustandes in ein nachfolgendes Sozialleistungssystem
übergegangen sind (Bezug von Erwerbsminderungsrenten und/oder Leistungen
nach SGB XII).
Dazu soll in der längerfristigen Betrachtung der Jahre 2017 und 2018, etwa im
Bericht für das 4. Quartal 2018, ein belastbarer Zusammenhang beschrieben
werden.
Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG):
In der Gemeinde hat folgende Zahl von Haushalten – stichtagsbezogen – Wohngeld bezogen:
Stichtag
Fallzahl
Prognose
30.06.2017
31.12.2017
aktuell
17
24
24
bei fortschreitendem Bevölkerungswachstum evtl. proportional moderater Anstieg
Gesetzliche Rentenversicherung
Das Sozialamt, dem auch das Rentenversicherungsamt angegliedert ist, hat im
1. Quartal 2018 insgesamt 34 Beratungs- und Antragsfälle bearbeitet, im
2. Quartal 2018 werden nach bisherigem Aufkommen rund 37 Fälle erwartet, im
gesamten Jahr 2018 circa 140 bis 150 Fälle.
Damit zeigt sich ein leicht steigender Trend, der sich in den demografischen
Strukturen abbildet, aber vor allem durch eine stetige Zunahme der Fälle frühzeitiger Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit hinterlegt ist (dazu hatten die
überregionalen Medien in den vergangenen Wochen bereits umfänglich berichtet).
Die Rentenberatung in der Gemeinde folgt einem „ganzheitlichen“ Ansatz und
beschränkt sich nicht alleine auf „den Rentenfall“:
So werden, erfolgreich, bedarfs- und altersgerechte Szenarien im Hinblick auf
den Eintritt in die Rente, insbesondere bei jungen Erwerbsgeminderten, aufgezeigt und zumeist sehr gerne angenommen.
5
Leistungen für Flüchtlinge:
Bei den Flüchtlingszahlen (bezogen auf Menschen, die noch in den gemeindlichen
Unterkünften wohnen oder voraussichtlich wohnen werden) zeigt sich folgende
Entwicklung:
Stichtag
30.06.201
7
Gesamtzahl
Männer
Frauen
Kinder
Leistungsempfänger/innen nach
….. Asylbewerberleistungsgesetz
(Kostenträger Gemeinde)
….. SGB II (Kostenträger Jobcenter)
….. SGB XII (Kostenträger Kreis)
31.12.201
7
aktuell
Prognose
31.12.2018
95
42
16
37
91
42
16
33
79
35
14
30
77
34
14
29
45
57
48
46
49
33
30
30
1
1
1
1
Insgesamt wird also bis zum Jahresende linear mit einem stetigen Rückgang der,
tatsächlich in den gemeindlichen Unterkünften unterzubringenden, Personen gerechnet.
Bei dieser Prognose sind, neben den üblichen Fluktuationen zumeist in die städtischen Ballungsräume, die folgenden Rahmenbedingungen, die der Bund, vor allem aber auch die Landesregierung, zur Entlastung der Kommunen anstreben,
mitberücksichtigt:
Die Landesregierung hat beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von
asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Zur Realisierung
dieses Vorhabens hat sie einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten umgesetzt werden und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhalten soll. Ziel soll
sein, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen.
So sollen sich die Kommunen im Schwerpunkt grundsätzlich auf die Integration
der Personen mit Bleiberecht konzentrieren können. Hierfür wolle das Land seine
rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume ausnutzen. Personen, die
nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind,
sollen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in
ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
Die Zuständigkeit für Rückführungen soll schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden.
Wesentliche Umsetzungsschritte sollen unter anderem sein:
Stufe1 (kurzfristige Schritte):
Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie
Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen in die Heimat- oder Herkunftsländer
6
Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren (EU – Vertrag über
die Rücküberstellung in das EU – Land der ersten Asylantragstellung) aus Landeseinrichtungen in die jeweiligen EU - Staaten
Verlängerung der Aufenthaltszeiten in den Landeseinrichtungen für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate
Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen,
sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin – Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten sind
Stufe 2 (rechtliche und organisatorische Vorbereitung notwendig):
Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen
schrittweise Einbeziehung weiterer Herkunftsländer (Armenien und Aserbaidschan) in ein beschleunigtes Verfahren und Rückführung aus den Landeseinrichtungen in diese Heimat- bzw. Herkunftsländer
Stufe 3 (Aufbau notwendiger Strukturen auf Landesebene notwendig):
Betrieb Zentraler Ausländerbehörden (ZAB) in allen fünf Regierungsbezirken
(es bestehen bereits drei ZAB in Dortmund, Köln und Bielefeld)
Ausbau der Rücküberstellungen aus Landeseinrichtungen im Dublin - Verfahren in Abstimmung mit dem Bund; Ausbau der Rückführungen aus den Landeseinrichtungen
Des Weiteren solle man, so die Landesregierung, in Nordrhein-Westfalen zu einer
neuen Struktur und Ordnung kommen: Diejenigen, die sich nicht integrieren wollen, insbesondere Gefährder und Straftäter, müssten konsequenter abgeschoben
werden.
Im Gegenzug will das Land dann großzügiger bei den Regelungen für diejenigen
sein, die sich gut integrieren, die nicht straffällig sind, die Deutsch sprechen und
den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie weitestgehend selbst leisten können (Quelle: Pressemitteilung Nr. 272/4/2018 vom 24.04.2018 der Staatskanzlei
NRW).
Dieser Ansatz entspricht im Kern demjenigen, den die Gemeinde Nettersheim,
unabhängig von Nationalität, Weltanschauung und Religion, seit Jahren nachhaltig und erfolgreich lebt und unterstützt.
Der Kommunale Spitzenverband hat die Pläne der Landesregierung, die im Wesentlichen auch mit der aktuellen Strategieplanung des Bundes korrespondieren,
im Grundsatz begrüßt, jedoch nochmals deutlich gemacht, dass daneben eine
auskömmliche Unterbringungs- und Versorgungspauschale für zugewiesene
Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erhalten und möglichst
ausgebaut werden müsse. Diese Forderung ist zu unterstützen.
7
Die teilweise Weitergabe der, durch den Bund zugewandten, Integrationspauschale an die Kommunen im Jahre 2018 in Höhe von 100 Mio. € ist ein erstes
Zeichen der Anerkennung der kommunalen Integrationsarbeit.
Auf die Gemeinde Nettersheim entfallen hiervon nach einer Proberechnung der
Landesregierung zum entsprechenden Gesetzentwurf für das Jahr 2018 immerhin
50.000 €, die dem gemeindlichen Haushalt voraussichtlich als außerplanmäßiger
Ertrag zufließen werden.
Der Entwurf des Bundes für ein Gesetz mit Kriterien für den Familiennachzug
subsidiär Schutzberechtigter sieht vor, dass grundsätzlich nur die sogenannte
Kernfamilie nachzugsberechtigt sein soll, sonstige Familienangehörige einschließlich Geschwister lediglich in Ausnahmefällen. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Auswahl der 1.000 Familiennachzügler pro Monat soll
sich zuerst an humanitären Aspekten orientieren. Daneben sollen auch Integrationsaspekte eine Rolle spielen – insbesondere die Sicherung von Lebensunterhalt
und Wohnraum sowie besondere Fortschritte beim Spracherwerb. Der Nachzug
zu Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es
sich um terroristische Gefährder handelt, soll grundsätzlich versagt werden können. Zudem soll eine statistische Erfassung des Familiennachzugs, insbesondere
der Minderjährigen, im Ausländerzentralregister erfolgen.
Das Gesetz knüpft an die Änderung des Aufenthaltsrechts vom 8. März 2018,
BGBl. I Seite 342 an, wonach der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31. Juli 2018 weiter ausgesetzt und ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen auf 1.000 Personen im Monat begrenzt wurde.
Eine Prognose der Auswirkungen auf die Fallzahlen der Gemeinde Nettersheim ist
schwierig. Klar ist jedoch, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, die mangels eigener Unterkunft noch als Obdachlose in den Einrichtungen der Gemeinde wohnen (müssen), von sehr untergeordneter Bedeutung
sein dürfte. Auch dies ist in die vorstehende Prognose eingeflossen.
Die Unterbringung von Flüchtlingen, die noch im Asylverfahren sind oder, nach
subsidiärer Anerkennung, noch keine eigene Wohnung gefunden haben, erfolgt
weiterhin als gesetzliche Pflichtaufgabe durch die Gemeinde Nettersheim.
Untergebracht sind die Menschen in Wohngruppen in Häusern in Bouderath,
Frohngau, Holzmülheim, Marmagen, Nettersheim (2), Roderath und Tondorf (3).
Die aktuelle Prognose der Flüchtlingszahlen führt zu der Erwägung, sich mittelfristig von angemieteten Unterkünften zu trennen und im Schwerpunkt die Kapazitäten im gemeindlichen Eigentum zu nutzen, sofern diese in Gänze noch benötigt werden.
Die Suche nach, langfristig geeignetem, privaten Wohnraum für subsidiär anerkannte Flüchtlinge stellt weiterhin eine große Herausforderung dar, die letztlich
nur über die Bereitschaft der Gemeindebevölkerung zur Bereitstellung entsprechender Angebote erfolgreich bewältigt werden kann. Besonders für junge, integrationswillige Familien mit Kindern wird dringend privater Wohnraum benötigt.
8
Die Verfügbarkeit derartiger Wohnräume zahlt sich zweifelsohne als wirkungsvoller Beitrag zum sozialen Frieden und zur nachhaltigen Förderung der Integration
aus.
Hand in Hand mit den örtlichen Einsatzkräften konnte punktuellen Konflikten in
den Unterkünften jederzeit rasch und nachhaltig begegnet und der „Hausfrieden“
wiederhergestellt werden.
Die Schulen und Kindergärten leisten weiterhin hervorragende Integrationsarbeit
und erreichen, gemeinsam mit den betreuenden Gemeindebediensteten, in zunehmendem Maße auch die Familien der Kinder.
Nachdem in diesem Jahr aufgrund der hohen Nachfrage wider Erwarten keine
Mittel aus dem öffentlichen Förderprogramm „KOMM AN“ akquiriert werden konnten, ist es dem kirchlich getragenen Fonds der Flüchtlingsinitiative Nettersheim
gelungen, in diesem Jahr zur Förderung allgemeiner und konkreter Projekte der
Integration in unseren Kindergärten und Schulen, die Individualförderung sprachlicher oder beruflicher Maßnahmen für erwachsene Flüchtlinge, für Aus- und
Fortbildung des Ehrenamts und insbesondere für die psycho – soziale Familienförderung Mittel in Höhe von insgesamt 7.500 € bereitzustellen, die bereits zu
rund 40 Prozent abgerufen und zugewandt worden sind. Auch für das erste
Schulhalbjahr 2018/2019 können den gemeindlichen Schulen und Kindergärten
sowie flankierenden ehrenamtlichen Programmen („Smile – Patenschaften“) voraussichtlich weitere Fördermittel in Aussicht gestellt werden. Darüber werden
sich die Leitungen der Einrichtungen zu gegebener Zeit mit der Geschäftsführung
der Initiative in Verbindung setzen.
„Sozialstützpunkt Nettersheim“
Nach den bevorstehenden Neuorganisationen im Bereich der Sachbearbeitung in
den Themenfeldern „Soziale Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII)“ und „Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz“ (siehe hierzu bitte Vorlage 950 X. L.) werden sich die Zuständigkeiten und Schwerpunkte im Bereich des
Sozialamts vor Ort verschieben und dort ergänzende, möglichst (jedoch vielleicht
nicht ausschließlich) artverwandte, Aufgaben übernommen werden müssen.
Fest steht, dass im Rathaus der Gemeinde Nettersheim mit dem aktuellen, erfahrenen Personal eine Anlaufstelle für die mannigfaltigen sozialen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger alter Generationen und für die unterschiedlichsten Anliegen
und Bedürfnisse, insbesondere in akuten Krisensituationen, erhalten bleiben soll,
ohne in „Konkurrenz“ zu den neuen „Leistungszentren“ für Sozialhilfe und Wohngeld zu treten.
Dieses Angebot betrifft sowohl die einheimische Bevölkerung wie auch die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
9
Die Kernkompetenzen „Leistungen für Asylflüchtlinge und sonstige Menschen mit
Migrationshintergrund“ und „Rentenversicherung“ werden ohnehin hier vor Ort
bestehen bleiben.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister