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Beschlussvorlage (Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
341 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.05.18, 11:02
Aktualisiert
29.05.18, 11:02

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER I Soz. - Br. Vorlage 935 /X.L. Datum: 29.05.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 05.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Vorwort: Seit dem Jahr 2018 erhält der Rat regelmäßig eine Gesamtübersicht über die Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde. Diese Berichte sollen auf den jeweils vorangegangen Berichten aufbauen und in der Folge nur noch über wesentliche Veränderungen und/oder Neuerungen unterrichten, um Wiederholungen zu vermeiden. Insofern wird an dieser Stelle zunächst Bezug auf den letzten Bericht (siehe bitte Vorlage 898 X. L. genommen. Nach Auskunft der Verantwortlichen beim Kreis Euskirchen soll auch der dortige Sozialbericht für das Jahr 2016 in Kürze aufgelegt und veröffentlicht werden, dessen Aussagen dann mit in einer der nächstfolgenden Informationen mit aufgenommen werden können. Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Aufgabenschwerpunkte des Sozialamts unserer Gemeinde sind mit folgenden Fallzahlen aktuell: Art der Hilfe / Personenkreis Fallzahlen aktuell Prognose 7 8 schwacher Anstieg 38 39 40 schwacher Anstieg Einmalige soziale Leistungen 1 0 1 unverändert Laufende Hilfen zur Pflege 2 2 2 unverändert Beihilfe zu Bestattungskosten 0 1 2 unverändert Hilfe in besonders schwierigen Lebenslagen 0 0 2 unverändert 43 49 56 Hilfe zum Lebensunterhalt Personen, die mindestens sechs Monate, aber voraussichtlich nicht dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 30.06.2017 30.12.2017 4 „Altersarmut“ voll und dauerhaft erwerbsgemindert < 65 Jahre (zumeist Mitarbeiter/innen der Werkstätten für behinderte Menschen) Der Anteil der „Altersarmen“ beträgt durchschnittlich rund 35 bis 40 Prozent der Gesamtfallzahl.   z. B. Hilfen bei Erstausstattung einer Wohnung, Schwangerschaft oder Krankheit in Fällen ohne Anspruch an die Pflegeversicherung oder als „aufstockende“ Pflegeleistung für bedürftige, bestattungspflichtige Angehörige Aufbau von Hilfeszenarien ohne Geldanspruch Fallzahlen insgesamt schwacher Anstieg 3 Die Entwicklung belegt den allgemeinen Trend einer langsam, jedoch stetig, steigenden Zahl von Bedarfsfällen. Nach Einschätzung des Fachbereichs handelt es sich dabei in den letzten Wochen um „Fälle latent schwelender Bedürftigkeit“, die dann zu Tage treten, wenn es für die Betroffenen zur Beantragung von Hilfen keine Alternative mehr gibt, sich und vor allem Dritten die Notlage einzugestehen. Insofern sind diese Fälle in der Bearbeitung ausnahmslos von Dringlichkeit geprägt. Bei der „Hilfe in besonders schwierigen Lebenslagen“ (Drogen hinterlegte, Gewalt bedingte oder sonstige psycho – sozial initiierte Konfliktsituationen) kommt dem örtlichen Sozialamt zwar „nur“ die Rolle zu, im Zusammenwirken mit den überregionalen Fachstellen sog. „Hilfeketten“ aufzubauen und den Betroffenen aufzuzeigen, gleichwohl sind diese Fälle oftmals diffus, zeitaufwändig und emotional belastend. Das beauftragte Personal ist aufgrund langjähriger Erfahrung für die Betreuung derartiger Fälle, über alle Generationen und Bevölkerungsschichten hinweg, qualifiziert und gerade hier, mit besonderer Hinwendung zu den Betroffenen, hoch motiviert. Hilfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich für die Gemeinde Nettersheim folgende Stichtagszahlen bei den Kundinnen und Kunden der Jobcenter: 30.06.2017 30.09.2017 31.12.2017 110 103 91 mit 1 Person 62 59 53 mit 2 Personen 18 17 12 mit 3 Personen 15 13 12 mit 4 Personen 11 9 8 4 5 6 mit 1 Kind unter 18 Jahren 12 11 10 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 14 12 11 7 8 8 Single-BG 62 59 53 Alleinerziehende-BG 16 17 15 Partner-BG ohne Kinder 11 10 6 Partner-BG mit Kindern 17 14 14 4 3 3 207 193 175 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 5 und mehr Personen mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren Nicht zuordenbare BG Personen in Bedarfsgemeinschaften männlich 97 88 82 weiblich 110 105 93 Deutsche 125 100 86 82 92 89 Ausländer 4 Insgesamt geben die Zahlen, zumal letztmals im Winterhalbjahr erhoben, (vordergründig) Anlass für vorsichtigen Optimismus. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass nicht jede Person, die aus der Statistik „gefallen“ ist, erfolgreich am Arbeitsmarkt vermittelt werden konnte. Die statistische Veränderung beinhaltet auch die Personen, die aufgrund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes in ein nachfolgendes Sozialleistungssystem übergegangen sind (Bezug von Erwerbsminderungsrenten und/oder Leistungen nach SGB XII). Dazu soll in der längerfristigen Betrachtung der Jahre 2017 und 2018, etwa im Bericht für das 4. Quartal 2018, ein belastbarer Zusammenhang beschrieben werden. Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG): In der Gemeinde hat folgende Zahl von Haushalten – stichtagsbezogen – Wohngeld bezogen: Stichtag Fallzahl Prognose 30.06.2017 31.12.2017 aktuell 17 24 24 bei fortschreitendem Bevölkerungswachstum evtl. proportional moderater Anstieg Gesetzliche Rentenversicherung Das Sozialamt, dem auch das Rentenversicherungsamt angegliedert ist, hat im 1. Quartal 2018 insgesamt 34 Beratungs- und Antragsfälle bearbeitet, im 2. Quartal 2018 werden nach bisherigem Aufkommen rund 37 Fälle erwartet, im gesamten Jahr 2018 circa 140 bis 150 Fälle. Damit zeigt sich ein leicht steigender Trend, der sich in den demografischen Strukturen abbildet, aber vor allem durch eine stetige Zunahme der Fälle frühzeitiger Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit hinterlegt ist (dazu hatten die überregionalen Medien in den vergangenen Wochen bereits umfänglich berichtet). Die Rentenberatung in der Gemeinde folgt einem „ganzheitlichen“ Ansatz und beschränkt sich nicht alleine auf „den Rentenfall“: So werden, erfolgreich, bedarfs- und altersgerechte Szenarien im Hinblick auf den Eintritt in die Rente, insbesondere bei jungen Erwerbsgeminderten, aufgezeigt und zumeist sehr gerne angenommen. 5 Leistungen für Flüchtlinge: Bei den Flüchtlingszahlen (bezogen auf Menschen, die noch in den gemeindlichen Unterkünften wohnen oder voraussichtlich wohnen werden) zeigt sich folgende Entwicklung: Stichtag 30.06.201 7 Gesamtzahl Männer Frauen Kinder Leistungsempfänger/innen nach ….. Asylbewerberleistungsgesetz (Kostenträger Gemeinde) ….. SGB II (Kostenträger Jobcenter) ….. SGB XII (Kostenträger Kreis) 31.12.201 7 aktuell Prognose 31.12.2018 95 42 16 37 91 42 16 33 79 35 14 30 77 34 14 29 45 57 48 46 49 33 30 30 1 1 1 1 Insgesamt wird also bis zum Jahresende linear mit einem stetigen Rückgang der, tatsächlich in den gemeindlichen Unterkünften unterzubringenden, Personen gerechnet. Bei dieser Prognose sind, neben den üblichen Fluktuationen zumeist in die städtischen Ballungsräume, die folgenden Rahmenbedingungen, die der Bund, vor allem aber auch die Landesregierung, zur Entlastung der Kommunen anstreben, mitberücksichtigt: Die Landesregierung hat beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Zur Realisierung dieses Vorhabens hat sie einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten umgesetzt werden und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhalten soll. Ziel soll sein, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. So sollen sich die Kommunen im Schwerpunkt grundsätzlich auf die Integration der Personen mit Bleiberecht konzentrieren können. Hierfür wolle das Land seine rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume ausnutzen. Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, sollen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Die Zuständigkeit für Rückführungen soll schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden. Wesentliche Umsetzungsschritte sollen unter anderem sein: Stufe1 (kurzfristige Schritte):  Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen in die Heimat- oder Herkunftsländer 6  Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren (EU – Vertrag über die Rücküberstellung in das EU – Land der ersten Asylantragstellung) aus Landeseinrichtungen in die jeweiligen EU - Staaten  Verlängerung der Aufenthaltszeiten in den Landeseinrichtungen für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate  Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen, sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin – Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten sind Stufe 2 (rechtliche und organisatorische Vorbereitung notwendig):  Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen  schrittweise Einbeziehung weiterer Herkunftsländer (Armenien und Aserbaidschan) in ein beschleunigtes Verfahren und Rückführung aus den Landeseinrichtungen in diese Heimat- bzw. Herkunftsländer Stufe 3 (Aufbau notwendiger Strukturen auf Landesebene notwendig):  Betrieb Zentraler Ausländerbehörden (ZAB) in allen fünf Regierungsbezirken (es bestehen bereits drei ZAB in Dortmund, Köln und Bielefeld)  Ausbau der Rücküberstellungen aus Landeseinrichtungen im Dublin - Verfahren in Abstimmung mit dem Bund; Ausbau der Rückführungen aus den Landeseinrichtungen Des Weiteren solle man, so die Landesregierung, in Nordrhein-Westfalen zu einer neuen Struktur und Ordnung kommen: Diejenigen, die sich nicht integrieren wollen, insbesondere Gefährder und Straftäter, müssten konsequenter abgeschoben werden. Im Gegenzug will das Land dann großzügiger bei den Regelungen für diejenigen sein, die sich gut integrieren, die nicht straffällig sind, die Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie weitestgehend selbst leisten können (Quelle: Pressemitteilung Nr. 272/4/2018 vom 24.04.2018 der Staatskanzlei NRW). Dieser Ansatz entspricht im Kern demjenigen, den die Gemeinde Nettersheim, unabhängig von Nationalität, Weltanschauung und Religion, seit Jahren nachhaltig und erfolgreich lebt und unterstützt. Der Kommunale Spitzenverband hat die Pläne der Landesregierung, die im Wesentlichen auch mit der aktuellen Strategieplanung des Bundes korrespondieren, im Grundsatz begrüßt, jedoch nochmals deutlich gemacht, dass daneben eine auskömmliche Unterbringungs- und Versorgungspauschale für zugewiesene Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erhalten und möglichst ausgebaut werden müsse. Diese Forderung ist zu unterstützen. 7 Die teilweise Weitergabe der, durch den Bund zugewandten, Integrationspauschale an die Kommunen im Jahre 2018 in Höhe von 100 Mio. € ist ein erstes Zeichen der Anerkennung der kommunalen Integrationsarbeit. Auf die Gemeinde Nettersheim entfallen hiervon nach einer Proberechnung der Landesregierung zum entsprechenden Gesetzentwurf für das Jahr 2018 immerhin 50.000 €, die dem gemeindlichen Haushalt voraussichtlich als außerplanmäßiger Ertrag zufließen werden. Der Entwurf des Bundes für ein Gesetz mit Kriterien für den Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter sieht vor, dass grundsätzlich nur die sogenannte Kernfamilie nachzugsberechtigt sein soll, sonstige Familienangehörige einschließlich Geschwister lediglich in Ausnahmefällen. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Auswahl der 1.000 Familiennachzügler pro Monat soll sich zuerst an humanitären Aspekten orientieren. Daneben sollen auch Integrationsaspekte eine Rolle spielen – insbesondere die Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnraum sowie besondere Fortschritte beim Spracherwerb. Der Nachzug zu Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um terroristische Gefährder handelt, soll grundsätzlich versagt werden können. Zudem soll eine statistische Erfassung des Familiennachzugs, insbesondere der Minderjährigen, im Ausländerzentralregister erfolgen. Das Gesetz knüpft an die Änderung des Aufenthaltsrechts vom 8. März 2018, BGBl. I Seite 342 an, wonach der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31. Juli 2018 weiter ausgesetzt und ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen auf 1.000 Personen im Monat begrenzt wurde. Eine Prognose der Auswirkungen auf die Fallzahlen der Gemeinde Nettersheim ist schwierig. Klar ist jedoch, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, die mangels eigener Unterkunft noch als Obdachlose in den Einrichtungen der Gemeinde wohnen (müssen), von sehr untergeordneter Bedeutung sein dürfte. Auch dies ist in die vorstehende Prognose eingeflossen. Die Unterbringung von Flüchtlingen, die noch im Asylverfahren sind oder, nach subsidiärer Anerkennung, noch keine eigene Wohnung gefunden haben, erfolgt weiterhin als gesetzliche Pflichtaufgabe durch die Gemeinde Nettersheim. Untergebracht sind die Menschen in Wohngruppen in Häusern in Bouderath, Frohngau, Holzmülheim, Marmagen, Nettersheim (2), Roderath und Tondorf (3). Die aktuelle Prognose der Flüchtlingszahlen führt zu der Erwägung, sich mittelfristig von angemieteten Unterkünften zu trennen und im Schwerpunkt die Kapazitäten im gemeindlichen Eigentum zu nutzen, sofern diese in Gänze noch benötigt werden. Die Suche nach, langfristig geeignetem, privaten Wohnraum für subsidiär anerkannte Flüchtlinge stellt weiterhin eine große Herausforderung dar, die letztlich nur über die Bereitschaft der Gemeindebevölkerung zur Bereitstellung entsprechender Angebote erfolgreich bewältigt werden kann. Besonders für junge, integrationswillige Familien mit Kindern wird dringend privater Wohnraum benötigt. 8 Die Verfügbarkeit derartiger Wohnräume zahlt sich zweifelsohne als wirkungsvoller Beitrag zum sozialen Frieden und zur nachhaltigen Förderung der Integration aus. Hand in Hand mit den örtlichen Einsatzkräften konnte punktuellen Konflikten in den Unterkünften jederzeit rasch und nachhaltig begegnet und der „Hausfrieden“ wiederhergestellt werden. Die Schulen und Kindergärten leisten weiterhin hervorragende Integrationsarbeit und erreichen, gemeinsam mit den betreuenden Gemeindebediensteten, in zunehmendem Maße auch die Familien der Kinder. Nachdem in diesem Jahr aufgrund der hohen Nachfrage wider Erwarten keine Mittel aus dem öffentlichen Förderprogramm „KOMM AN“ akquiriert werden konnten, ist es dem kirchlich getragenen Fonds der Flüchtlingsinitiative Nettersheim gelungen, in diesem Jahr zur Förderung allgemeiner und konkreter Projekte der Integration in unseren Kindergärten und Schulen, die Individualförderung sprachlicher oder beruflicher Maßnahmen für erwachsene Flüchtlinge, für Aus- und Fortbildung des Ehrenamts und insbesondere für die psycho – soziale Familienförderung Mittel in Höhe von insgesamt 7.500 € bereitzustellen, die bereits zu rund 40 Prozent abgerufen und zugewandt worden sind. Auch für das erste Schulhalbjahr 2018/2019 können den gemeindlichen Schulen und Kindergärten sowie flankierenden ehrenamtlichen Programmen („Smile – Patenschaften“) voraussichtlich weitere Fördermittel in Aussicht gestellt werden. Darüber werden sich die Leitungen der Einrichtungen zu gegebener Zeit mit der Geschäftsführung der Initiative in Verbindung setzen. „Sozialstützpunkt Nettersheim“ Nach den bevorstehenden Neuorganisationen im Bereich der Sachbearbeitung in den Themenfeldern „Soziale Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)“ und „Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz“ (siehe hierzu bitte Vorlage 950 X. L.) werden sich die Zuständigkeiten und Schwerpunkte im Bereich des Sozialamts vor Ort verschieben und dort ergänzende, möglichst (jedoch vielleicht nicht ausschließlich) artverwandte, Aufgaben übernommen werden müssen. Fest steht, dass im Rathaus der Gemeinde Nettersheim mit dem aktuellen, erfahrenen Personal eine Anlaufstelle für die mannigfaltigen sozialen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger alter Generationen und für die unterschiedlichsten Anliegen und Bedürfnisse, insbesondere in akuten Krisensituationen, erhalten bleiben soll, ohne in „Konkurrenz“ zu den neuen „Leistungszentren“ für Sozialhilfe und Wohngeld zu treten. Dieses Angebot betrifft sowohl die einheimische Bevölkerung wie auch die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. 9 Die Kernkompetenzen „Leistungen für Asylflüchtlinge und sonstige Menschen mit Migrationshintergrund“ und „Rentenversicherung“ werden ohnehin hier vor Ort bestehen bleiben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister