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Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.05.18, 11:02
Aktualisiert
29.05.18, 11:02
Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
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hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 942 /X.L. Datum: 29.05.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 05.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. zum Schulzweckverband Begründung: Zum Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ist folgendes auszuführen: 1. Hauptschule Nettersheim und Realschule Blankenheim Mit dem Ablauf dieses Schuljahres lösen sich die Hauptschule Nettersheim und die Realschule Blankenheim auf. Im Rahmen der Entlassfeiern wird es auch Abschiedsfeste geben. Die Hauptschule Nettersheim hat zur Entlassfeier am Vormittag des 06. Juli 2018 auch die ersten beiden Abschlussklassen des Jahrgangs 1978 eingeladen. Die Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs der Realschule Blankenheim erhalten ihre Zeugnisse im Rahmen der Entlassfeier am 06. Juli 2018 nachmittags. Am 07. Juli 2018 wird es ein großes Abschiedsfest geben mit einer Abendveranstaltung mit Livemusik in der Weiherhalle Blankenheim. 2. Gesamtschule Eifel Nach dem Anmeldezeitraum 16. Februar 2018 bis 16. März 2018 lagen der Schulleitung der Gesamtschule Eifel 108 Anmeldungen für das neue Schuljahr 2018/19 vor, so dass vier Eingangsklassen gebildet werden. Die Schulzeiten bleiben für das nächste Schuljahr unverändert. Mit dem Start der Oberstufe in Nettersheim im Schuljahr 2019/20 werden die Schulzeiten endgültig für die beiden Standorte festgelegt werden. Hierzu werden zeitnah Abstimmungen zwischen Schulleitung, Eltern und Schulträger erfolgen. Um den Schülern und Eltern schon jetzt einen Einblick zum Oberstufenstandort Nettersheim mit seinen außerschulischen Lernorten zu verschaffen, wird derzeit für Ende Juni d. J. ein Informationsabend im Schulzentrum Nettersheim vorbereitet. 3. Bauliche Maßnahmen Gesamtschule Eifel Der Sachstand zu den baulichen Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: 3.1 Standort Blankenheim – Einzelantrag 2016 - Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) Bezugnehmend auf die letzte Sachstandsmitteilung in der vergangenen Sitzungsphase sind die Rohbauarbeiten am Erweiterungsbau planmäßig fortgeschritten und stehen kurz vor der Fertigstellung. Die Ausschreibungen für die Folgegewerke (Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten, Fensterbauarbeiten sowie für die technischen Ausbaugewerke Heizung-SanitärElektro) wurden zwischenzeitlich veröffentlicht, so dass die entsprechenden Auftragsvergaben in der kommenden Schulzweckverbandsversammlung am 10.07.2018 erteilt werden können. Im weiteren Verlauf des Jahres wird der Erweiterungsbau an die Versorgungsmedien angebunden, so dass über die Wintermonate ein Innenausbau möglich ist. Entsprechende Ausschreibungen für die Innenausbaugewerke werden zurzeit vorbereitet und im Sommer veröffentlicht. Die 3 Beauftragungen für die vorgenannten Gewerke erfolgen sodann in der Sitzungsperiode im September/Oktober 2018. 3.2 Standort Nettersheim – Einzelantrag 2016 - Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnitts (Sanierung der Außenhaut) wurde im März begonnen. Nachdem das Gerüst aufgestellt wurde, konnten die Abbruch- und Rohbauarbeiten bis heute umgesetzt werden. Dies bezieht sich sowohl auf den Flachdachbestandsaufbau als auch auf die seitlichen Verkleidungen. Derzeit wird intensiv an folgenden Gewerken gearbeitet:    Dachdeckerarbeiten (Flachdächer) Einbau von Fenster und Türen Betonsanierung Weiterhin folgenden werden die Gewerke Sonnenschutz, Wärmedämmverbundsystem und Holzfassade. Die Gesamtauftragssumme für diese Gewerke beläuft sich auf rund 1.400.000,00 Euro. Im Vergleich zur seinerzeitigen Kostenberechnung und der hierauf aufbauenden Bewilligung im Rahmen Städtebau kann derzeit erfreulicher Weise von Einsparungen im sechsstelligen Bereich ausgegangen werden. Die oben genannten Gewerke werden auch bereits im Bereich der zukünftigen Kindergartengruppen (siehe Vorlage 900) durchgeführt. In Kooperation mit der Rechtsberatung werden derzeit die Auftragsvergaben für diesen Bereich über die Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage der seinerzeitigen Submissionsergebnisse und Auftragsvergaben, die über bzw. im Auftrag des Schulzweckverbandes erfolgt sind, vorbereitet. Nach derzeitigem Bauzeitenplan ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen an der Außenhaut bis August/September dieses Jahres abgeschlossen werden können. Einhergehend mit den zuvor beschriebenen baulichen Maßnahmen erfolgt derzeit auch eine Bereinigung des Inventars, woran sich die auslaufende Hauptschule aktiv beteiligt. 3.3 Einzelanträge 2018 – Interkommunales Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) Entwicklungskonzept Die Einzelanträge 2018 für beide Standorte (Blankenheim = 2 und 3 Bauabschnitt, Nettersheim = notwendige Maßnahmen im Inneren des Gebäudes wie TGA, IT, bauliche Maßnahmen etc.) wurden Ende des vergangenen Jahres formund fristgerecht beim Fördergeber Bezirksregierung Köln eingereicht. Auf die bundespolitische Gesamtproblematik wurde bereits in der vergangenen Sitzungsphase eingehend hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 884 verwiesen. 4 Obwohl Planungsleistungen weiterhin förderunschädlich erbracht werden können, bleibt zu befürchten, dass Bewilligungen frühestens Ende des Jahres ausgesprochen werden. Dies hat zur Folge, dass in Blankenheim der 2. u. 3. Bauabschnitt (Quartiersküche, Sanierung der Versammlungsstätte und der angrenzenden WC-Anlagen etc.) nicht angegangen werden können. Somit ist es nicht möglich, Bauabschnitte, welche für die Frühjahrs- u. Sommerferienzeiten 2018 vorgesehen waren, planmäßig umzusetzen, wodurch erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen können. In Nettersheim steht das Schulzentrum im Schuljahr 2018/2019 komplett leer, so dass bis zum neuen Schuljahr 2019/2020 die Maßnahmen ohne Störung des Schulbetriebes umgesetzt werden könnten. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist der 1. Jahrgang der Oberstufe im Schulzentrum Nettersheim untergebracht. Bei Baumaßnahmen im Inneren ist dann mit einer erheblichen Störung des Schulbetriebes zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns nochmals intensiv zu verfolgen und zu forcieren. Bezogen auf den Schulstandort Nettersheim wurde mit der Bezirksregierung Köln in der Zwischenzeit besprochen, dass der Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn nunmehr kurzfristig vorgelegt wird. Hierbei ist der seinerzeit eingereichte Antrag noch entsprechend zu modifizieren. Darzustellen ist der zukünftige Bereich der Kindergartengruppen (siehe Vorlage 900 Z. 2). Weiterhin ist das gesamte Betreiberkonzept der multifunktionalen Nutzungen an den neuen Planungsstand entsprechend anzupassen. Parallel hierzu sind aber auch weiterhin mögliche Alternativen in Erwägung zu ziehen (siehe Vorlage 884), damit die baulichen Maßnahmen möglichst im Schuljahr 2018/2019 umgesetzt werden können. Es wird angestrebt, schon in der Verbandsversammlung am 10.07.2018 weitergehende Beschlüsse zum 2. Bauabschnitt fassen zu können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister