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Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016 - Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte
Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016
- Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität - ) Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte
Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016
- Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität - )

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Inhalt der Datei

Brühl, den 26.07.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 27.06.2017 Öffentliche Sitzung 4. Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016 - Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität - 507/2016 Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bittet Herrn Zimmermann (FBL), den Ausschussmitgliedern den aktuellen Stand mitzuteilen. Herr Zimmermann (FBL) berichtet, dass es dem Fachbereich 32/2, Ordnung und Kultur, Abteilung Straßenverkehr aus organisatorischen/zeitlichen Gründen leider nicht möglich war, eine entsprechende Vorlage für den heutigen Sozialausschuss zu fertigen. Eine ausführliche Vorlage ist für den nächsten Verkehrsausschuss im September zugesagt. Es kann jedoch bereits bestätigt werden, dass es Parkkarten für Pflegekräfte (soziale Dienste) geben wird und diese in Brühl auch bereits ausgestellt werden können. Die Voraussetzungen für die Parkkarten sollen denen der Handwerkerausweise angepasst sein (2 Stunden Parken mit Parkkarte; Kosten für die Ausweise: 90,00 €). Herr Stilz (sachkundiger Bürger) beantragt, die Pflegeausweise kostenlos an die Pflegekräfte auszugeben, damit diese zur Ausübung ihrer Pflegetätigkeit in der unmittelbaren Nähe des pflegebedürftigen Menschen parken können. Es sollte pflegebedürftigen Personen lange die Möglichkeit gegeben werden, im eigenen Quartier bleiben zu können. Die Ausgabe kostenloser Parkausweise unterstützte dies. Eventueller Missbrauch soll durch die Verwaltung verhindert werden. Ratsherr Weitz (SPD) fragt nach, ob die Antragstellerin zwischenzeitlich über den aktuellen Stand ihres Antrages informiert worden ist. Herr Zimmermann (FBL) teilt mit, dass er hierzu vom zuständigen Fachbereich noch keine Rückmeldung erhalten hat. Die Beantwortung erfolgt in der Niederschrift. Beantwortung in der Niederschrift: Frau Kleine Kalvelage hat mit Schreiben vom 23.03.2017 zunächst eine Zwischeninformation erhalten. Sie wird von 32/2 nun kurzfristig darüber informiert, dass ein Parkausweis für soziale Dienste ausgestellt werden kann. Ratsherr Weitz (SPD) teilt mit, dass er dem Antrag der CDU generell zustimmt, gibt aber zu bedenken, dass eine Abstimmung ohne Vorlage und Kostenaufstellung schwierig ist. Er bittet, die Empfehlung zur Genehmigung der kostenlosen Parkausweise mit einer entsprechenden Vorlage und Kostenaufstellung in den Rat zu geben. Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) stimmt Ratsherrn Weitz zu. Beschluss Sozialausschuss 27.06.2017 1 von 2 Herr Mörs (sachkundiger Bürger) gibt zu bedenken, dass auf den Pflegedienst hohe Kosten zukommen, wenn die Parkausweise PKW-bezogen sind. Er sieht diese Kosten für Pflegedienste als nicht zumutbar an. Herr Stilz (sachkundiger Bürger) merkt an, dass zurzeit keine Einnahmen durch die Pflegedienste vorhanden seien und demnach auch keine Kosten berechnet werden könnten. Ratsherr Weitz (SPD) ergänzt hierzu, dass eine Aufrechnung der Kosten für das Parken der Pflegekräfte kaum möglich sei. Es ist jedoch ein Verwaltungsaufwand für die Aufstellung der Parkausweise nötig und hierzu sollen die Kosten ermittelt werden. Diese Kostenermittlung schließt die Genehmigung der kostenlosen Parkausweise nicht aus. Beschluss: Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung, eine Vorlage zu erarbeiten, die den Rat in seiner nächsten Sitzung in die Situation bringen kann darüber zu entscheiden, dass die Pflegedienste eine gebührenfreie Parkerlaubnis für die Stadtgrenzen von Brühl bekommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss Sozialausschuss 27.06.2017 2 von 2