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Beschlusstext (Schulische Inklusion in Brühl - Herausforderungen, insbes. baulicher Art)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Schulische Inklusion in Brühl - Herausforderungen, insbes. baulicher Art) Beschlusstext (Schulische Inklusion in Brühl - Herausforderungen, insbes. baulicher Art)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 18.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 05.09.2017 Öffentliche Sitzung 4. Schulische Inklusion in Brühl - Herausforderungen, insbes. baulicher Art 308/2017 Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage und der Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen. Beigeordnete Burkhardt betont, dass die Zusammenstellung der Vorlage sehr zeitintensiv war. Dabei habe sich herauskristallisiert, dass es zum Thema „Inklusion“ an gesetzlichen Vorgaben, auch im Hinblick auf bauliche Anforderungen zur Ausstattung und Umgestaltung der Schulen, mangelt. Sie verweist auf die in der Vorlage dargestellte Tabelle und weist darauf hin, dass die Finanzierungsmittel für die Umsetzung der schulischen Inklusion sehr gering bemessen seien. Sie betont, dass die Begehungen aller Brühler Schulen in guter Zusammenarbeit mit der AöR vorgenommen wurden. Die intensive Bearbeitung des Themas Inklusion brachte dabei immer wieder neue Aspekte und Bedarfe zum Vorschein. Als Fazit aus dieser Vorlage sei festzuhalten, dass sich die Entwicklung der schulischen Inklusion gerade erst in den Anfängen befinde. Ratsherr Klein (SPD) bestätigt die umfangreiche und schwierige Umsetzung der Aufgabe. Er sieht, dass enorme bauliche Maßnahmen anstehen und erhofft sich eine positive Veränderung in personeller Hinsicht. Schulleiterin Born (Pestalozzi-Förderschule) bittet folgende Ergänzungen zur Vorlage aufzunehmen: 1. Auf Seite 2 (1. Abschnitt, Satz 3 der Vorlage) heißt es: „Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein…“ Schulleiterin Born erklärt, dass zwei Gutachten erstellt werden. Die Schulaufsichtsbehörde holt ein medizinisches Gutachten der Gesundheitsbehörde ein und es wird ein pädagogisches Gutachten von Seiten der Schulen erstellt, sofern dies notwendig erscheint. 2. Auf Seite 3 der Vorlage ist eine weitere Schule ins Netzwerk aufzunehmen (im Anschluss an die Donatusschule in Pulheim): • für den Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ die LVRIrena-Sendler-Schule in Euskirchen-Euenheim Beschluss Schulausschuss 05.09.2017 1 von 2 Schulleiterin Münch (GGS Martin Luther) weist darauf hin, dass im Hinblick auf den Besuch einer Förderschule eine vorherige Beratung bei der Schulaufsichtsbehörde in Bergheim eingeholt werden kann. Ratsherr Hosmann (CDU) spricht der Verwaltung im Namen seiner Fraktion Dank für die sehr gute Erarbeitung zur Vorlage aus. Der Vorsitzende stellt die gute Übersicht aufgrund der erarbeitenden Tabelle als maßgeblich für weitere Überlegungen und Planungen dar. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Schulausschuss 05.09.2017 2 von 2