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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
269 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 25.09.2017 Öffentliche Sitzung 18. Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 320/2017 Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ A -Frühzeitige Bürgerbeteiligung (19.09. - 04.10.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 -Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 Bürger 1 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B2.01 Bürger 2 B2.02 B2.03 B2.04 B2.05 B2.06 B2.07 B2.08 B2.09 B3.01 Bürger 3 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 Beschluss Rat 25.09.2017 Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein nein nein ja ja nein ja ja ja nein nein nein ja ja ja ja nein ja nein ja ja ja Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt . Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. 1 von 5 Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein B3.06 ja B3.07 nein B3.08 B3.09 B4.01 Bürger 4 B4.02 ja ja ja ja Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T1.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T1.02 T1.03 T1.04 T1.05 T2.01 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld T2.02 T3.01 Rhein-Erft-Kreis nein Wird nicht berücksichtigt. ja nein ja - Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. - T3.02 nein T3.03 T3.04 T3.05 T3.06 T3.07 T3.08 T3.09 ja ja ja ja ja ja - T3.10 T3.11 T3.12 T3.13 T4.01 IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft T4.02 T4.03 T5.01 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland T6.01 LVR-Amt für BodenBeschluss Rat 25.09.2017 ja - Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - ja nein ja nein nein Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein ja nein Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - 2 von 5 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein denkmalpflege im Rheinland T6.02 ja Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (01.06. - 05.07.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein B1.01 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 B3.01 Bürger 3 B3.02 B3.03 nein nein nein Ja nein B4.01 Bürger 4 nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst T2.01 StadtServiceBetrieb Brühl T2.02 T3.01 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld T3.02 T4.01 Stadtwerke Brühl T5.01 Telekom T6.01 Unitymedia NRW GmbH T7.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln T7.02 T7.03 T8.01 Rhein-Erft-Kreis -Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung T8.02 T8.03 T8.04 Beschluss Rat 25.09.2017 Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein ja Ist bereits berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. ja - Ist bereits berücksichtigt - nein ja - Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - nein Wird nicht berücksichtigt. nein nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. ja nein Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlan3 von 5 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T8.05 nein T8.06 T8.07 ja verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. ja ja - Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - nein Wird nicht berücksichtigt. T8.08 T8.09 T 9.01 Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr T9.02 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284, im Osten vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße im Westen von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha. Beschluss Rat 25.09.2017 4 von 5 Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 25.09.2017 einstimmig 5 von 5