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Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb der Stadtbahnlinie 18 auf Brühler Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb der Stadtbahnlinie 18 auf Brühler Stadtgebiet)

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Brühl, den 30.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 25.09.2017 Öffentliche Sitzung 22. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb der Stadtbahnlinie 18 auf Brühler Stadtgebiet 349/2017 Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) bemerkt, dass die Städte Hürth, Frechen, Wesseling und Brühl traditionell Stadtbahnkommunen sind. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Kommunen alleine eine regionale Aufgabe finanzieren müssen. Die Vereinbarung, sich mit Köln abzusprechen, hält er für richtig. Dennoch sollte der Kreis in die Finanzierung und Unterzeichnung der Verträge mit der Stadt Köln einbezogen werden. Langfristig sollte geprüft werden, ob die Stadtbahn ein regionales Verkehrsmittel ist, was über den Nahverkehr Rheinland zu finanzieren wäre. Beschluss: Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die als Anlage zur Vorlage 349/2017 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb der Stadtbahnlinie 18 auf Brühler Stadtgebiet abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 25.09.2017 einstimmig 1 von 1