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Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
30.10.17, 15:04
Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 25.09.2017 Öffentliche Sitzung 11. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl 360/2017 Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) erkundigt sich, ob sich angeschriebenen Institutionen nach der Vorlagenerstellung noch geäußert haben. Dies wird von Bürgermeister Freytag verneint. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) begrüßt, dass diese Anhörungsverfahren durchgeführt wurden, und bittet um weitere Erläuterungen. Bürgermeister Freytag erklärt, dass bezüglich der Frequentierung Daten vorliegen die beweisen, dass die Besucher eindeutig wegen des Marktes vor Ort sind. Erster Beigeordneter Brandt schließt an, dass es sich bei der Offenhaltung nur um den Kernbereich in der Innenstadt handelt, dort wo die Veranstaltung auch stattfindet. Das war auch in der Vergangenheit so. Beschluss: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl vom Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 25.09.2017 einstimmig 1 von 1