Daten
Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 02.11.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 07.09.2017
Öffentliche Sitzung
3.
Haushaltsplan RJ 2017
hier: Zuschüsse Sportförderung
196/2017
Ratsherr Hepp (CDU) fragt sich, warum die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage dem
Sport zugeordnet und somit gefördert werde.
Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass es sich bei der Photovoltaik-Anlage um die Stromversorgung einer Sportstätte handele und somit zur Investition der Anlage gehöre. Wolle
man solche Maßnahmen nicht fördern, so müsse man diese ausdrücklich in den Sportförderrichtlinien ausschließen.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den
Kosten für die Errichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen für folgende Vereinsmaßnahmen
-
TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Sanierung von zwei Tennisplätzen
Antrag vom 28.09.2016
Gesamtkosten: 25.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
2.500 €
-
St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. - Erweiterung der Zielerfassung
Antrag vom 20.03.2017
Gesamtkosten: 23.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
2.300 €
-
TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Errichtung einer Photovoltaik-Anlage
Antrag vom 12.06.2017
Gesamtkosten: 15.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
1.500 €
-
Brühler Surf Club 1976 e.V. - Aufstellung eines Seecontainers
Antrag vom 13.07.2017
Gesamtkosten: 12.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
1.200 €
Insgesamt: 7.500 €
Beschluss Sportausschuss 07.09.2017
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und nimmt die im Jahre 2017 gemäß Punkt IV 1. bis 7. der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl vorzunehmende Verteilung der Sportfördermittel zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anmerkung der Schriftführerin:
Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. hat ihren Antrag zurückgezogen, womit es nicht zu einer Auszahlung des beschlossenen Zuschusses kommen werde.
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