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Beschlusstext (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
148 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Beschlusstext (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017) Beschlusstext (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017) Beschlusstext (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.11.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 07.09.2017 Öffentliche Sitzung 2. Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017 284/2017 Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass sich in die Präsentation des Rhein-Erft-Kreises im Hinblick auf die NichtschwimmerInnen ein Fehler eingeschlichen habe. Es wurde mit einer zu kleinen Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler gerechnet. Nur dadurch sei Brühl auf ein so schlechtes Ergebnis gekommen. Nach erneuter Abfrage liege der Nichtschwimmeranteil bei 11 %, womit Brühl nun nach Pulheim auf Platz 2 stehe. Trotzdem könne fast jedes 10. Kind nach der Grundschulzeit noch nicht schwimmen und man sei froh, dass sich bereits Initiativen gebildet haben, die dem entgegenwirken wollen. Ratsfrau Özҁelik (Grüne) möchte anregen an den Schulen Kooperationen mit Vereinen zu gründen. Offenbar gebe es aber bereits solche Initiativen. Ratsherr Hans (CDU) stört sich daran, dass Kinder die nicht schwimmen können nicht am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen. Gerade diesen Kindern solle das Schwimmen im Unterricht beigebracht werden. Kinder, die kein Englisch sprechen können, werden auch nicht vom Englischunterricht ausgeschlossen. Wenn den Fachlehrern/innen eine entsprechende Betreuung während des Schwimmunterrichts nicht möglich ist, so sollten diese Kinder gebündelt durch eine Kooperation das Schwimmen erlernen. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass die Eltern dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen können. Ratsherr vom Hagen (Grüne) ist der Meinung, die Unterrichtsformen anhand der Ziele zu differenzieren, wie z. B Neues zu erlernen oder eine erlernte Fähigkeit zu verbessern. Er ist jedoch ebenfalls der Meinung, dass man die Eltern nicht dazu verpflichten könne, ihren Kindern das Schwimmen beizubringen. Er stellt sich dazu allerdings die Frage, ob es dann die Pflicht der Kommunen sei, den Kindern das Schwimmen beizubringen. So habe beispielsweise festgestellt, dass viele muslimische Mädchen aus verschiedenen Gründen nicht schwimmen gehen möchten. Es gebe dazu in unterschiedlichen Schulen und verschiedenen Städten differenzierende Ansätze damit umzugehen. Er halte die Organisation, die Nichtschwimmer zu bündeln und separaten Schwimmunterricht während des normalen Schulbetriebes zu erteilen, für nicht machbar. Er sehe hier die Schwimmvereine in der Pflicht Kurse für Nichtschwimmer anzubieten. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihre Kinder in den Vereinen anmelden. Er fragt an, ob es Erhebungen dazu gebe, wie viele Kinder aufgrund ihres Glaubens vom Schwimmunterricht befreit sind. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass kein Kind aufgrund des Glaubens vom Schwimmunterricht befreit ist. Es gebe jedoch verschiedenste Atteste gesundheitlicher Art. Ratsherr vom Hagen (Grüne) fragt, ob diese Atteste amtsärztlich überprüft werden. Andere Kommunen veranlassten bereits solche Überprüfungen. Beschluss Sportausschuss 07.09.2017 1 von 3 Beigeordnete Burkhardt sagt, dass eine amtsärztliche Überprüfung nicht stattfinde. Herr Heeg von der Clemens-August-Schule beispielsweise führe mit den Eltern intensive Gespräche um diese von der Notwendigkeit des Schwimmunterrichts zu überzeugen. Es handele sich bei den Kindern mit Attesten im Übrigen nicht nur um muslimische Mädchen, sondern um Mädchen und Jungen sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund und unterschiedlichen Glaubens. Sachkundiger Bürger Türk (SPD) hat als Vorsitzender der Sport- und Bildungsschule Kahramanlar – Die Brühler Helden e.V. die Erfahrung gemacht, dass man aktiv auf die Brühler Schulen zugehen könne. Er sehe die Vereine hier in der Pflicht auf die Schulen zuzugehen. Die Sport- und Bildungsschule Kahramanlar – Die Brühler Helden e.V. bietet nun freitags im KarlsBad für die Erich Kästner-Realschule Nichtschwimmer-Kurse an. Auch in der Pestalozzi-Schule solle zukünftig eine Schwimm-AG für Nichtschwimmer angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler der AG sollen nach ca. einem halben Jahr Intensivkurs wieder mit ihrer Klasse zusammengebracht werden. Ratsherr Hepp (CDU) erinnert sich, dass die Lehrer/innen sich früher von den Eltern die Erlaubnis geholt haben, dass das Kind in jedem Fall am Schwimmunterricht teilnehmen solle. Er fragt sich, ob es so etwas heute auch noch gebe. Ratsherr Hans (CDU) möchte betonen, dass es schön sei, dass beispielsweise durch JeKits jedes Kind die Möglichkeit bekomme ein Instrument zu spielen. Wenn aber jemand schwimmen kann, kann diese Fähigkeit lebensrettend sein und habe daher einen ganz anderen Stellenwert. Ratsherr vom Hagen (Grüne) kann aufgrund der Lehrtätigkeit seiner Frau berichten, dass die Zeiten der Lehrer/innen als Respektpersonen vorbei sind und die Kinder daher die Atteste vorlegen. Er kann sich erinnern, dass früher die Gruppen beim Schulschwimmen aufgeteilt wurden in Schwimmer/innen und Nichtschwimmer/innen und diese durch je eine Lehrkraft betreut wurden. Aufgrund des Lehrermangels sei das heute nicht mehr möglich. Er möchte daher wissen, ob es Kooperationsangebote der Vereine gebe, aktiv den Schwimmunterricht zu betreuen und ob dies versicherungstechnisch überhaupt möglich sei, wenn das Vereinsmitglied kein ausgebildeter Schwimmmeister sei. Sachkundiger Bürger Türk (SPD) antwortet, dass alle Vereine die Schwimmunterricht erteilen einem Schwimmverband angeschlossen und daher versichert seien, egal für wen sie als Dienstleister oder Kooperationspartner Schwimmen anbieten. Ratsherr Stilz (CDU) könne sich vorstellen, dass auch der BTV bereit sei hier als Kooperationspartner an den Schulen aufzutreten. Er stelle sich jedoch die Frage, warum jedes Kind unbedingt schwimmen können müsse. Natürlich, damit es nicht ertrinkt, aber es gebe nun mal ein gewisses alltägliches Lebensrisiko, wie beispielsweise auch im Straßenverkehr. Warum versuche man krampfhaft jedem Kind das Schwimmen beizubringen? Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) halte es gesellschaftlich für unumstritten, dass möglichst jedes Kind schwimmen können sollte. Es gebe nun noch 11% Nichtschwimmer/innen. Diesen Kindern sollte ebenfalls ermöglicht werden, das Schwimmen zu erlernen. Hier könne man sich an der Stadt Pulheim orientieren, wo geeignete Ehrenamtler den Nichtschwimmern das Schwimmen beibringen. Außerdem sollte die Einreichung von Attesten für den Schwimmunterricht kritisch hinterfragt und überprüft werden. Beschluss Sportausschuss 07.09.2017 2 von 3 Ratsherr vom Hagen (Grüne) bittet die Verwaltung, sich mit den Schulen und Vereinen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten von Kooperationen nach vorne zu bringen und die Ergebnisse der Gespräche anschließend im Ausschuss mitzuteilen. Außerdem sollte man mit den Schulleitungen klären, ob es Sinn mache die Atteste stichprobenartig überprüfen zu lassen. Sachkundiger Bürger Türk (SPD) regt erneut an, eine Marketingaktion für das Schwimmen zu starten und die Sportart zu bewerben. Des Weiteren möchte er andere Schwimmsportvereine ermutigen Fördergelder bei den zahlreichen Anbietern, wie Krankenkassen, Aktion Mensch oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abzurufen. Sachkundige Bürgerin Granrath (SPD) teilt als Vertreterin der DLRG mit, dass die Schwimmkurse der DLRG immer voll seien. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass die Menschen in den Vereinen meist ehrenamtlich arbeiten und diese dann zu den Schwimmzeiten der Schulen berufstätig sind, sodass eine Unterstützung während des Schwimmunterrichts nicht möglich sei. Ratsherr Stilz (CDU) ergänzt, dass der BTV den Schwimmunterricht nicht ehrenamtlich durchführen könne, sondern mit hauptamtlich beschäftigen Übungsleitern arbeite, die bezahlt werden müssen. Beigeordnete Burkhardt betont, dass ihr als Sportdezernentin sehr viel daran liege, dass alle Schülerinnen und Schüler schwimmen lernen. Sie weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei um ein Thema der inneren Schulverwaltung handele und die Stadt Brühl als Träger der äußeren Schulverwaltung zuständig sei z.B. für die Gebäude und das Zurverfügungstellen von Schwimmzeiten im KarlsBad. Nicht ohne Grund sei das Schwimmen im Lehrplan der Schulen verankert. Sie erlebe es als Schuldezernentin an vielen Stellen, dass die Kommune in gewisser Weise Ausfallbürge für Schulpersonal werde. Offensichtlich fehlt hier Lehrpersonal. Gleichwohl möchte die Stadt Brühl als Schulträger hier gerne unterstützen und versuchen, auch in Verbindung mit den Vereinen, etwas auf die Beine zu bringen. Man müsse jedoch grundsätzlich die Themen der inneren und äußeren Schulverwaltung trennen. Die Thematik der Überprüfung von Attesten durch Amtsärzte falle ebenfalls in den Bereich der inneren Schulverwaltung. Sie sagt zu, das Thema bei den regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Schulleitungen anzusprechen. Beschluss: Der Sportausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Sportausschuss 07.09.2017 3 von 3