Daten
Kommune
Brühl
Größe
385 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 07.09.2017
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:30 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:18 Uhr.
Vorsitz führte: Grebarsche, Peter Daniel
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Hans, Josef
Hepp, Heinz
Richartz, Fabian
Stilz, Herbert
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Granrath, Susan
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Steffen-Wahle, Gerold
Türk, Fatih
GRÜNE
Özcelik, Nilgün
vom Hagen, Michael
LINKE/PIRATEN
Drebber, Hanno
von der Verwaltung:
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Schriftführerin:
Winter, Romina
Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Klein, Peter (SPD)
Venghaus, Marcus (SPD)
Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017
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Weesbach, Wolfgang (SPD)
Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister) (GRÜNE)
Wiese, Richard (GRÜNE)
Schiller, Jan (FDP)
Dr. Groll, Michael (SSV)
Weiskopf, Marlene (FBL 40 Schule und Sport)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 08.06.2017
2.
Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017
(284/2017)
3.
Haushaltsplan RJ 2017
hier: Zuschüsse Sportförderung
(196/2017)
4.
Mitteilungen
4.1
Kunstrasenplatz Brühl-Vochem
5.
Anfragen
5.1
Kunstrasenplatz Brühl-Vochem
hier: Ausbau Umkleidekabine
5.2
Kunstrasenplatz Brühl-Vochem
hier : Pflegegeräte
5.3
Sachstand "Sportgroschen"
5.4
Begehbare Stadt
5.5
Schwerbehinderten Parkplätze Sportplatz Brühl-Vochem
5.6
Sachstand Schießstand
Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Peter Daniel Grebarsche eröffnet die Sitzung des Sportausschusses um 18:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der
Sportausschuss beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 08.06.2017
Gegen die Fassung der Niederschrift vom 08.06.2017 werden keine Einwände erhoben.
2.
Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017
284/2017
Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass sich in die Präsentation des Rhein-Erft-Kreises im
Hinblick auf die NichtschwimmerInnen ein Fehler eingeschlichen habe. Es wurde mit einer zu kleinen Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler gerechnet. Nur dadurch sei
Brühl auf ein so schlechtes Ergebnis gekommen. Nach erneuter Abfrage liege der Nichtschwimmeranteil bei 11 %, womit Brühl nun nach Pulheim auf Platz 2 stehe. Trotzdem
könne fast jedes 10. Kind nach der Grundschulzeit noch nicht schwimmen und man sei
froh, dass sich bereits Initiativen gebildet haben, die dem entgegenwirken wollen.
Ratsfrau Özҁelik (Grüne) möchte anregen an den Schulen Kooperationen mit Vereinen
zu gründen. Offenbar gebe es aber bereits solche Initiativen.
Ratsherr Hans (CDU) stört sich daran, dass Kinder die nicht schwimmen können nicht
am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen. Gerade diesen Kindern solle das Schwimmen
im Unterricht beigebracht werden. Kinder, die kein Englisch sprechen können, werden
auch nicht vom Englischunterricht ausgeschlossen. Wenn den Fachlehrern/innen eine
entsprechende Betreuung während des Schwimmunterrichts nicht möglich ist, so sollten
diese Kinder gebündelt durch eine Kooperation das Schwimmen erlernen. Man könne sich
nicht darauf verlassen, dass die Eltern dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen können.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) ist der Meinung, die Unterrichtsformen anhand der Ziele zu
differenzieren, wie z. B Neues zu erlernen oder eine erlernte Fähigkeit zu verbessern. Er
ist jedoch ebenfalls der Meinung, dass man die Eltern nicht dazu verpflichten könne, ihren
Kindern das Schwimmen beizubringen. Er stellt sich dazu allerdings die Frage, ob es dann
die Pflicht der Kommunen sei, den Kindern das Schwimmen beizubringen. So habe beispielsweise festgestellt, dass viele muslimische Mädchen aus verschiedenen Gründen
nicht schwimmen gehen möchten. Es gebe dazu in unterschiedlichen Schulen und verschiedenen Städten differenzierende Ansätze damit umzugehen. Er halte die Organisation, die Nichtschwimmer zu bündeln und separaten Schwimmunterricht während des normalen Schulbetriebes zu erteilen, für nicht machbar. Er sehe hier die Schwimmvereine in
der Pflicht Kurse für Nichtschwimmer anzubieten. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihre
Kinder in den Vereinen anmelden. Er fragt an, ob es Erhebungen dazu gebe, wie viele
Kinder aufgrund ihres Glaubens vom Schwimmunterricht befreit sind.
Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass kein Kind aufgrund des Glaubens vom Schwimmunterricht befreit ist. Es gebe jedoch verschiedenste Atteste gesundheitlicher Art.
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Ratsherr vom Hagen (Grüne) fragt, ob diese Atteste amtsärztlich überprüft werden. Andere Kommunen veranlassten bereits solche Überprüfungen.
Beigeordnete Burkhardt sagt, dass eine amtsärztliche Überprüfung nicht stattfinde. Herr
Heeg von der Clemens-August-Schule beispielsweise führe mit den Eltern intensive Gespräche um diese von der Notwendigkeit des Schwimmunterrichts zu überzeugen. Es
handele sich bei den Kindern mit Attesten im Übrigen nicht nur um muslimische Mädchen,
sondern um Mädchen und Jungen sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund und
unterschiedlichen Glaubens.
Sachkundiger Bürger Türk (SPD) hat als Vorsitzender der Sport- und Bildungsschule
Kahramanlar – Die Brühler Helden e.V. die Erfahrung gemacht, dass man aktiv auf die
Brühler Schulen zugehen könne. Er sehe die Vereine hier in der Pflicht auf die Schulen
zuzugehen. Die Sport- und Bildungsschule Kahramanlar – Die Brühler Helden e.V. bietet
nun freitags im KarlsBad für die Erich Kästner-Realschule Nichtschwimmer-Kurse an.
Auch in der Pestalozzi-Schule solle zukünftig eine Schwimm-AG für Nichtschwimmer angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler der AG sollen nach ca. einem halben Jahr
Intensivkurs wieder mit ihrer Klasse zusammengebracht werden.
Ratsherr Hepp (CDU) erinnert sich, dass die Lehrer/innen sich früher von den Eltern die
Erlaubnis geholt haben, dass das Kind in jedem Fall am Schwimmunterricht teilnehmen
solle. Er fragt sich, ob es so etwas heute auch noch gebe.
Ratsherr Hans (CDU) möchte betonen, dass es schön sei, dass beispielsweise durch
JeKits jedes Kind die Möglichkeit bekomme ein Instrument zu spielen. Wenn aber jemand
schwimmen kann, kann diese Fähigkeit lebensrettend sein und habe daher einen ganz
anderen Stellenwert.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) kann aufgrund der Lehrtätigkeit seiner Frau berichten,
dass die Zeiten der Lehrer/innen als Respektpersonen vorbei sind und die Kinder daher
die Atteste vorlegen. Er kann sich erinnern, dass früher die Gruppen beim Schulschwimmen aufgeteilt wurden in Schwimmer/innen und Nichtschwimmer/innen und diese durch je
eine Lehrkraft betreut wurden. Aufgrund des Lehrermangels sei das heute nicht mehr
möglich. Er möchte daher wissen, ob es Kooperationsangebote der Vereine gebe, aktiv
den Schwimmunterricht zu betreuen und ob dies versicherungstechnisch überhaupt möglich sei, wenn das Vereinsmitglied kein ausgebildeter Schwimmmeister sei.
Sachkundiger Bürger Türk (SPD) antwortet, dass alle Vereine die Schwimmunterricht
erteilen einem Schwimmverband angeschlossen und daher versichert seien, egal für wen
sie als Dienstleister oder Kooperationspartner Schwimmen anbieten.
Ratsherr Stilz (CDU) könne sich vorstellen, dass auch der BTV bereit sei hier als Kooperationspartner an den Schulen aufzutreten. Er stelle sich jedoch die Frage, warum jedes
Kind unbedingt schwimmen können müsse. Natürlich, damit es nicht ertrinkt, aber es gebe
nun mal ein gewisses alltägliches Lebensrisiko, wie beispielsweise auch im Straßenverkehr. Warum versuche man krampfhaft jedem Kind das Schwimmen beizubringen?
Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) halte es gesellschaftlich für unumstritten,
dass möglichst jedes Kind schwimmen können sollte. Es gebe nun noch 11% Nichtschwimmer/innen. Diesen Kindern sollte ebenfalls ermöglicht werden, das Schwimmen zu
erlernen. Hier könne man sich an der Stadt Pulheim orientieren, wo geeignete Ehrenamt-
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ler den Nichtschwimmern das Schwimmen beibringen. Außerdem sollte die Einreichung
von Attesten für den Schwimmunterricht kritisch hinterfragt und überprüft werden.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) bittet die Verwaltung, sich mit den Schulen und Vereinen
in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten von Kooperationen nach vorne zu bringen
und die Ergebnisse der Gespräche anschließend im Ausschuss mitzuteilen. Außerdem
sollte man mit den Schulleitungen klären, ob es Sinn mache die Atteste stichprobenartig
überprüfen zu lassen.
Sachkundiger Bürger Türk (SPD) regt erneut an, eine Marketingaktion für das Schwimmen zu starten und die Sportart zu bewerben. Des Weiteren möchte er andere Schwimmsportvereine ermutigen Fördergelder bei den zahlreichen Anbietern, wie Krankenkassen,
Aktion Mensch oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abzurufen.
Sachkundige Bürgerin Granrath (SPD) teilt als Vertreterin der DLRG mit, dass die
Schwimmkurse der DLRG immer voll seien. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass die
Menschen in den Vereinen meist ehrenamtlich arbeiten und diese dann zu den Schwimmzeiten der Schulen berufstätig sind, sodass eine Unterstützung während des Schwimmunterrichts nicht möglich sei.
Ratsherr Stilz (CDU) ergänzt, dass der BTV den Schwimmunterricht nicht ehrenamtlich
durchführen könne, sondern mit hauptamtlich beschäftigen Übungsleitern arbeite, die bezahlt werden müssen.
Beigeordnete Burkhardt betont, dass ihr als Sportdezernentin sehr viel daran liege, dass
alle Schülerinnen und Schüler schwimmen lernen. Sie weist jedoch darauf hin, dass es
sich hierbei um ein Thema der inneren Schulverwaltung handele und die Stadt Brühl als
Träger der äußeren Schulverwaltung zuständig sei z.B. für die Gebäude und das Zurverfügungstellen von Schwimmzeiten im KarlsBad. Nicht ohne Grund sei das Schwimmen im
Lehrplan der Schulen verankert. Sie erlebe es als Schuldezernentin an vielen Stellen,
dass die Kommune in gewisser Weise Ausfallbürge für Schulpersonal werde. Offensichtlich fehlt hier Lehrpersonal. Gleichwohl möchte die Stadt Brühl als Schulträger hier gerne
unterstützen und versuchen, auch in Verbindung mit den Vereinen, etwas auf die Beine zu
bringen. Man müsse jedoch grundsätzlich die Themen der inneren und äußeren Schulverwaltung trennen. Die Thematik der Überprüfung von Attesten durch Amtsärzte falle
ebenfalls in den Bereich der inneren Schulverwaltung. Sie sagt zu, das Thema bei den
regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Schulleitungen anzusprechen.
Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
3.
Haushaltsplan RJ 2017
hier: Zuschüsse Sportförderung
196/2017
Ratsherr Hepp (CDU) fragt sich, warum die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage dem
Sport zugeordnet und somit gefördert werde.
Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass es sich bei der Photovoltaik-Anlage um die Stromversorgung einer Sportstätte handele und somit zur Investition der Anlage gehöre. Wolle
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man solche Maßnahmen nicht fördern, so müsse man diese ausdrücklich in den Sportförderrichtlinien ausschließen.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den
Kosten für die Errichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen für folgende Vereinsmaßnahmen
-
TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Sanierung von zwei Tennisplätzen
Antrag vom 28.09.2016
Gesamtkosten: 25.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
2.500 €
-
St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. - Erweiterung der Zielerfassung
Antrag vom 20.03.2017
Gesamtkosten: 23.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
2.300 €
-
TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Errichtung einer Photovoltaik-Anlage
Antrag vom 12.06.2017
Gesamtkosten: 15.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
1.500 €
-
Brühler Surf Club 1976 e.V. - Aufstellung eines Seecontainers
Antrag vom 13.07.2017
Gesamtkosten: 12.000 €
10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss:
1.200 €
Insgesamt: 7.500 €
und nimmt die im Jahre 2017 gemäß Punkt IV 1. bis 7. der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl vorzunehmende Verteilung der Sportfördermittel zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anmerkung der Schriftführerin:
Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. hat ihren Antrag zurückgezogen, womit es nicht zu einer Auszahlung des beschlossenen Zuschusses kommen werde.
4.
Mitteilungen
4.1 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem
Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass es den Wunsch der dortigen Vereine gebe, das
Vereinsheim besser zu nutzen, da das Vereinsheim hinsichtlich der sanitären Anlagen,
Geschlechtertrennung und Schiedsrichterraum nicht in einem optimalen Zustand sei. Es
gebe einiges zu tun. Daher habe es am 8. August einen Ortstermin mit dem Bürgermeister, dem Gebäudemanagement und der Bauaufsicht gegeben. Man versuche nun im ersNiederschrift Sportausschuss 07.09.2017
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ten Schritt eine Außentreppe anzubringen, um das Dachgeschoss auszubauen und als
Lagerfläche zu nutzen. Für eine Treppe benötige man eine Baugenehmigung wozu bisher
noch keine Entscheidung gefallen sei. Es gebe jedoch einen Termin zur Einholung der
Genehmigung. Der Termin beinhalte auch die Besprechung der Möglichkeiten des Dachausbaus.
Außerdem habe es in der letzten Sitzung die Anfrage nach Pflegegeräten für den neuen
Platz gegeben. Nach Prüfung der bestehenden Kunstrasenplatz-Vereinbarungen mit den
dort trainierenden Vereinen hat sich herausgestellt, dass die Vereine die Anschaffung von
Pflegegräten bislang immer selber getragen haben. Frau Weiskopf hat daher bereits mit
den Vereinsvorsitzenden gesprochen und darum gebeten, sich im Sinne einer Gleichbehandlung der Vereine dafür auszusprechen, die Geräte selber anzuschaffen. Sehr gerne
seien die Platzwarte bereit bei der Anschaffung beratend zu unterstützen. Außerdem wird
die Stadt übergangsweise bis Oktober den Rasenschnitt übernehmen.
5.
Anfragen
5.1 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem
hier: Ausbau Umkleidekabine
Ratsherr vom Hagen (Grüne) bittet um Stellungnahme der Verwaltung, warum man nicht
bereits bei dem Umbau des Kunstrasens auch den Umbau des Umkleidegebäudes in Betracht gezogen habe, obwohl dies bereits seinerzeit diskutiert wurde.
Beigeordnete Burkhardt sagt die Beantwortung in der Niederschrift zu.
Anmerkung der Schriftführerin: Im Zusammenhang mit dem Bau des Kunstrasenplatzes war der Fokus darauf gerichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten, sodass
der Umbau des Umkleidegebäudes im Zusammenhang mit der Anlage eines Kunstrasenplatzes nicht thematisiert worden ist.
5.2 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem
hier : Pflegegeräte
Ratsherr Hepp (CDU) greift die vorangegangene Mitteilung der Beigeordneten auf und
fragt, ob die Anschaffung der Pflegegeräte bezuschusst werden könne.
Beigeordnete Burkhardt verneint dies.
5.3 Sachstand "Sportgroschen"
Ratsherr Stilz (CDU) fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Sportgroschens
im Hinblick auf das Thema „Sport für alle zwischen vier und sechs“.
Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass dies eine der Maßnahmen zur Kinderarmutsprävention der Stadt Brühl sei und die Planung bereits fortgeschritten sei. Im Oktober werde
es wieder eine Sitzung der Steuerungsgruppe geben wo dieser Punkt erneut thematisiert
werde.
5.4 Begehbare Stadt
Ratsfrau Özҁelik (Grüne) fragt, ob es bereits Fortschritte gebe bezüglich der Anschaffung von Geräten im Hinblick auf den Antrag „Begehbare Stadt“.
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Beigeordnete Burkhardt teilt hierzu mit, dass die Maßnahmen „Begehbare Stadt“ von
dem Mobilitätsbeauftragten im Zusammenhang mit dem Projekt „Bespielbare Stadt“ bearbeitet werden.
5.5 Schwerbehinderten Parkplätze Sportplatz Brühl-Vochem
Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) hätte gerne Informationen über den Sachstand bezüglich der Parkplätze für Schwerbehinderte am Sportplatz Brühl-Vochem.
Beigeordnete Burkhardt sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu.
Anmerkung der Schriftführerin: Der Sachverhalt befindet sich aktuell noch in der Prüfung durch den Stadtservicebetrieb.
5.6 Sachstand Schießstand
Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) möchte des Weiteren wissen, ob die Sanierungsmaßnahmen am Schießstand im September abgeschlossen werden können.
Beigeordnete Burkhardt sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu.
Anmerkung der Schriftführerin: Die seitens des Gebäudemanagements beauftragten
Bauleistungen werden voraussichtlich in der 45. KW abgeschlossen. Im Anschluss daran
werden die Vereine die Eigenleistungen hinsichtlich des Anstrichs, der Elektrik und der
Einrichtung der Technik vornehmen. Mit der Einweihung der Anlage ist frühestens Ende
Dezember/Anfang Januar zur rechnen.
Einige unvorhergesehene Schwächen in der Bausubstanz, geänderte Anforderungen und
Probleme im Bauablauf haben während der Bauphase zu Verzögerungen und notwendigen Zusatzleistungen geführt.
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Ausschussvorsitzender
Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017
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Schriftführer/in
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