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Öffentliche Niederschrift (Sportausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
385 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 07.09.2017 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:30 Uhr. Ende der Sitzung um 19:18 Uhr. Vorsitz führte: Grebarsche, Peter Daniel Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Hans, Josef Hepp, Heinz Richartz, Fabian Stilz, Herbert Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Granrath, Susan Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) Steffen-Wahle, Gerold Türk, Fatih GRÜNE Özcelik, Nilgün vom Hagen, Michael LINKE/PIRATEN Drebber, Hanno von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Schriftführerin: Winter, Romina Gäste: Nicht anwesend / entschuldigt: Klein, Peter (SPD) Venghaus, Marcus (SPD) Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 1 von 8 Weesbach, Wolfgang (SPD) Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister) (GRÜNE) Wiese, Richard (GRÜNE) Schiller, Jan (FDP) Dr. Groll, Michael (SSV) Weiskopf, Marlene (FBL 40 Schule und Sport) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 08.06.2017 2. Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017 (284/2017) 3. Haushaltsplan RJ 2017 hier: Zuschüsse Sportförderung (196/2017) 4. Mitteilungen 4.1 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem 5. Anfragen 5.1 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem hier: Ausbau Umkleidekabine 5.2 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem hier : Pflegegeräte 5.3 Sachstand "Sportgroschen" 5.4 Begehbare Stadt 5.5 Schwerbehinderten Parkplätze Sportplatz Brühl-Vochem 5.6 Sachstand Schießstand Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 2 von 8 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Peter Daniel Grebarsche eröffnet die Sitzung des Sportausschusses um 18:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Sportausschuss beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 08.06.2017 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 08.06.2017 werden keine Einwände erhoben. 2. Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017 284/2017 Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass sich in die Präsentation des Rhein-Erft-Kreises im Hinblick auf die NichtschwimmerInnen ein Fehler eingeschlichen habe. Es wurde mit einer zu kleinen Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler gerechnet. Nur dadurch sei Brühl auf ein so schlechtes Ergebnis gekommen. Nach erneuter Abfrage liege der Nichtschwimmeranteil bei 11 %, womit Brühl nun nach Pulheim auf Platz 2 stehe. Trotzdem könne fast jedes 10. Kind nach der Grundschulzeit noch nicht schwimmen und man sei froh, dass sich bereits Initiativen gebildet haben, die dem entgegenwirken wollen. Ratsfrau Özҁelik (Grüne) möchte anregen an den Schulen Kooperationen mit Vereinen zu gründen. Offenbar gebe es aber bereits solche Initiativen. Ratsherr Hans (CDU) stört sich daran, dass Kinder die nicht schwimmen können nicht am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen. Gerade diesen Kindern solle das Schwimmen im Unterricht beigebracht werden. Kinder, die kein Englisch sprechen können, werden auch nicht vom Englischunterricht ausgeschlossen. Wenn den Fachlehrern/innen eine entsprechende Betreuung während des Schwimmunterrichts nicht möglich ist, so sollten diese Kinder gebündelt durch eine Kooperation das Schwimmen erlernen. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass die Eltern dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen können. Ratsherr vom Hagen (Grüne) ist der Meinung, die Unterrichtsformen anhand der Ziele zu differenzieren, wie z. B Neues zu erlernen oder eine erlernte Fähigkeit zu verbessern. Er ist jedoch ebenfalls der Meinung, dass man die Eltern nicht dazu verpflichten könne, ihren Kindern das Schwimmen beizubringen. Er stellt sich dazu allerdings die Frage, ob es dann die Pflicht der Kommunen sei, den Kindern das Schwimmen beizubringen. So habe beispielsweise festgestellt, dass viele muslimische Mädchen aus verschiedenen Gründen nicht schwimmen gehen möchten. Es gebe dazu in unterschiedlichen Schulen und verschiedenen Städten differenzierende Ansätze damit umzugehen. Er halte die Organisation, die Nichtschwimmer zu bündeln und separaten Schwimmunterricht während des normalen Schulbetriebes zu erteilen, für nicht machbar. Er sehe hier die Schwimmvereine in der Pflicht Kurse für Nichtschwimmer anzubieten. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihre Kinder in den Vereinen anmelden. Er fragt an, ob es Erhebungen dazu gebe, wie viele Kinder aufgrund ihres Glaubens vom Schwimmunterricht befreit sind. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass kein Kind aufgrund des Glaubens vom Schwimmunterricht befreit ist. Es gebe jedoch verschiedenste Atteste gesundheitlicher Art. Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 3 von 8 Ratsherr vom Hagen (Grüne) fragt, ob diese Atteste amtsärztlich überprüft werden. Andere Kommunen veranlassten bereits solche Überprüfungen. Beigeordnete Burkhardt sagt, dass eine amtsärztliche Überprüfung nicht stattfinde. Herr Heeg von der Clemens-August-Schule beispielsweise führe mit den Eltern intensive Gespräche um diese von der Notwendigkeit des Schwimmunterrichts zu überzeugen. Es handele sich bei den Kindern mit Attesten im Übrigen nicht nur um muslimische Mädchen, sondern um Mädchen und Jungen sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund und unterschiedlichen Glaubens. Sachkundiger Bürger Türk (SPD) hat als Vorsitzender der Sport- und Bildungsschule Kahramanlar – Die Brühler Helden e.V. die Erfahrung gemacht, dass man aktiv auf die Brühler Schulen zugehen könne. Er sehe die Vereine hier in der Pflicht auf die Schulen zuzugehen. Die Sport- und Bildungsschule Kahramanlar – Die Brühler Helden e.V. bietet nun freitags im KarlsBad für die Erich Kästner-Realschule Nichtschwimmer-Kurse an. Auch in der Pestalozzi-Schule solle zukünftig eine Schwimm-AG für Nichtschwimmer angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler der AG sollen nach ca. einem halben Jahr Intensivkurs wieder mit ihrer Klasse zusammengebracht werden. Ratsherr Hepp (CDU) erinnert sich, dass die Lehrer/innen sich früher von den Eltern die Erlaubnis geholt haben, dass das Kind in jedem Fall am Schwimmunterricht teilnehmen solle. Er fragt sich, ob es so etwas heute auch noch gebe. Ratsherr Hans (CDU) möchte betonen, dass es schön sei, dass beispielsweise durch JeKits jedes Kind die Möglichkeit bekomme ein Instrument zu spielen. Wenn aber jemand schwimmen kann, kann diese Fähigkeit lebensrettend sein und habe daher einen ganz anderen Stellenwert. Ratsherr vom Hagen (Grüne) kann aufgrund der Lehrtätigkeit seiner Frau berichten, dass die Zeiten der Lehrer/innen als Respektpersonen vorbei sind und die Kinder daher die Atteste vorlegen. Er kann sich erinnern, dass früher die Gruppen beim Schulschwimmen aufgeteilt wurden in Schwimmer/innen und Nichtschwimmer/innen und diese durch je eine Lehrkraft betreut wurden. Aufgrund des Lehrermangels sei das heute nicht mehr möglich. Er möchte daher wissen, ob es Kooperationsangebote der Vereine gebe, aktiv den Schwimmunterricht zu betreuen und ob dies versicherungstechnisch überhaupt möglich sei, wenn das Vereinsmitglied kein ausgebildeter Schwimmmeister sei. Sachkundiger Bürger Türk (SPD) antwortet, dass alle Vereine die Schwimmunterricht erteilen einem Schwimmverband angeschlossen und daher versichert seien, egal für wen sie als Dienstleister oder Kooperationspartner Schwimmen anbieten. Ratsherr Stilz (CDU) könne sich vorstellen, dass auch der BTV bereit sei hier als Kooperationspartner an den Schulen aufzutreten. Er stelle sich jedoch die Frage, warum jedes Kind unbedingt schwimmen können müsse. Natürlich, damit es nicht ertrinkt, aber es gebe nun mal ein gewisses alltägliches Lebensrisiko, wie beispielsweise auch im Straßenverkehr. Warum versuche man krampfhaft jedem Kind das Schwimmen beizubringen? Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) halte es gesellschaftlich für unumstritten, dass möglichst jedes Kind schwimmen können sollte. Es gebe nun noch 11% Nichtschwimmer/innen. Diesen Kindern sollte ebenfalls ermöglicht werden, das Schwimmen zu erlernen. Hier könne man sich an der Stadt Pulheim orientieren, wo geeignete Ehrenamt- Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 4 von 8 ler den Nichtschwimmern das Schwimmen beibringen. Außerdem sollte die Einreichung von Attesten für den Schwimmunterricht kritisch hinterfragt und überprüft werden. Ratsherr vom Hagen (Grüne) bittet die Verwaltung, sich mit den Schulen und Vereinen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten von Kooperationen nach vorne zu bringen und die Ergebnisse der Gespräche anschließend im Ausschuss mitzuteilen. Außerdem sollte man mit den Schulleitungen klären, ob es Sinn mache die Atteste stichprobenartig überprüfen zu lassen. Sachkundiger Bürger Türk (SPD) regt erneut an, eine Marketingaktion für das Schwimmen zu starten und die Sportart zu bewerben. Des Weiteren möchte er andere Schwimmsportvereine ermutigen Fördergelder bei den zahlreichen Anbietern, wie Krankenkassen, Aktion Mensch oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abzurufen. Sachkundige Bürgerin Granrath (SPD) teilt als Vertreterin der DLRG mit, dass die Schwimmkurse der DLRG immer voll seien. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass die Menschen in den Vereinen meist ehrenamtlich arbeiten und diese dann zu den Schwimmzeiten der Schulen berufstätig sind, sodass eine Unterstützung während des Schwimmunterrichts nicht möglich sei. Ratsherr Stilz (CDU) ergänzt, dass der BTV den Schwimmunterricht nicht ehrenamtlich durchführen könne, sondern mit hauptamtlich beschäftigen Übungsleitern arbeite, die bezahlt werden müssen. Beigeordnete Burkhardt betont, dass ihr als Sportdezernentin sehr viel daran liege, dass alle Schülerinnen und Schüler schwimmen lernen. Sie weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei um ein Thema der inneren Schulverwaltung handele und die Stadt Brühl als Träger der äußeren Schulverwaltung zuständig sei z.B. für die Gebäude und das Zurverfügungstellen von Schwimmzeiten im KarlsBad. Nicht ohne Grund sei das Schwimmen im Lehrplan der Schulen verankert. Sie erlebe es als Schuldezernentin an vielen Stellen, dass die Kommune in gewisser Weise Ausfallbürge für Schulpersonal werde. Offensichtlich fehlt hier Lehrpersonal. Gleichwohl möchte die Stadt Brühl als Schulträger hier gerne unterstützen und versuchen, auch in Verbindung mit den Vereinen, etwas auf die Beine zu bringen. Man müsse jedoch grundsätzlich die Themen der inneren und äußeren Schulverwaltung trennen. Die Thematik der Überprüfung von Attesten durch Amtsärzte falle ebenfalls in den Bereich der inneren Schulverwaltung. Sie sagt zu, das Thema bei den regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Schulleitungen anzusprechen. Beschluss: Der Sportausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 3. Haushaltsplan RJ 2017 hier: Zuschüsse Sportförderung 196/2017 Ratsherr Hepp (CDU) fragt sich, warum die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage dem Sport zugeordnet und somit gefördert werde. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass es sich bei der Photovoltaik-Anlage um die Stromversorgung einer Sportstätte handele und somit zur Investition der Anlage gehöre. Wolle Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 5 von 8 man solche Maßnahmen nicht fördern, so müsse man diese ausdrücklich in den Sportförderrichtlinien ausschließen. Beschluss: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Kosten für die Errichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen für folgende Vereinsmaßnahmen - TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Sanierung von zwei Tennisplätzen Antrag vom 28.09.2016 Gesamtkosten: 25.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 2.500 € - St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. - Erweiterung der Zielerfassung Antrag vom 20.03.2017 Gesamtkosten: 23.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 2.300 € - TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Errichtung einer Photovoltaik-Anlage Antrag vom 12.06.2017 Gesamtkosten: 15.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 1.500 € - Brühler Surf Club 1976 e.V. - Aufstellung eines Seecontainers Antrag vom 13.07.2017 Gesamtkosten: 12.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 1.200 € Insgesamt: 7.500 € und nimmt die im Jahre 2017 gemäß Punkt IV 1. bis 7. der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl vorzunehmende Verteilung der Sportfördermittel zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Anmerkung der Schriftführerin: Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. hat ihren Antrag zurückgezogen, womit es nicht zu einer Auszahlung des beschlossenen Zuschusses kommen werde. 4. Mitteilungen 4.1 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass es den Wunsch der dortigen Vereine gebe, das Vereinsheim besser zu nutzen, da das Vereinsheim hinsichtlich der sanitären Anlagen, Geschlechtertrennung und Schiedsrichterraum nicht in einem optimalen Zustand sei. Es gebe einiges zu tun. Daher habe es am 8. August einen Ortstermin mit dem Bürgermeister, dem Gebäudemanagement und der Bauaufsicht gegeben. Man versuche nun im ersNiederschrift Sportausschuss 07.09.2017 6 von 8 ten Schritt eine Außentreppe anzubringen, um das Dachgeschoss auszubauen und als Lagerfläche zu nutzen. Für eine Treppe benötige man eine Baugenehmigung wozu bisher noch keine Entscheidung gefallen sei. Es gebe jedoch einen Termin zur Einholung der Genehmigung. Der Termin beinhalte auch die Besprechung der Möglichkeiten des Dachausbaus. Außerdem habe es in der letzten Sitzung die Anfrage nach Pflegegeräten für den neuen Platz gegeben. Nach Prüfung der bestehenden Kunstrasenplatz-Vereinbarungen mit den dort trainierenden Vereinen hat sich herausgestellt, dass die Vereine die Anschaffung von Pflegegräten bislang immer selber getragen haben. Frau Weiskopf hat daher bereits mit den Vereinsvorsitzenden gesprochen und darum gebeten, sich im Sinne einer Gleichbehandlung der Vereine dafür auszusprechen, die Geräte selber anzuschaffen. Sehr gerne seien die Platzwarte bereit bei der Anschaffung beratend zu unterstützen. Außerdem wird die Stadt übergangsweise bis Oktober den Rasenschnitt übernehmen. 5. Anfragen 5.1 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem hier: Ausbau Umkleidekabine Ratsherr vom Hagen (Grüne) bittet um Stellungnahme der Verwaltung, warum man nicht bereits bei dem Umbau des Kunstrasens auch den Umbau des Umkleidegebäudes in Betracht gezogen habe, obwohl dies bereits seinerzeit diskutiert wurde. Beigeordnete Burkhardt sagt die Beantwortung in der Niederschrift zu. Anmerkung der Schriftführerin: Im Zusammenhang mit dem Bau des Kunstrasenplatzes war der Fokus darauf gerichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten, sodass der Umbau des Umkleidegebäudes im Zusammenhang mit der Anlage eines Kunstrasenplatzes nicht thematisiert worden ist. 5.2 Kunstrasenplatz Brühl-Vochem hier : Pflegegeräte Ratsherr Hepp (CDU) greift die vorangegangene Mitteilung der Beigeordneten auf und fragt, ob die Anschaffung der Pflegegeräte bezuschusst werden könne. Beigeordnete Burkhardt verneint dies. 5.3 Sachstand "Sportgroschen" Ratsherr Stilz (CDU) fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Sportgroschens im Hinblick auf das Thema „Sport für alle zwischen vier und sechs“. Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass dies eine der Maßnahmen zur Kinderarmutsprävention der Stadt Brühl sei und die Planung bereits fortgeschritten sei. Im Oktober werde es wieder eine Sitzung der Steuerungsgruppe geben wo dieser Punkt erneut thematisiert werde. 5.4 Begehbare Stadt Ratsfrau Özҁelik (Grüne) fragt, ob es bereits Fortschritte gebe bezüglich der Anschaffung von Geräten im Hinblick auf den Antrag „Begehbare Stadt“. Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 7 von 8 Beigeordnete Burkhardt teilt hierzu mit, dass die Maßnahmen „Begehbare Stadt“ von dem Mobilitätsbeauftragten im Zusammenhang mit dem Projekt „Bespielbare Stadt“ bearbeitet werden. 5.5 Schwerbehinderten Parkplätze Sportplatz Brühl-Vochem Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) hätte gerne Informationen über den Sachstand bezüglich der Parkplätze für Schwerbehinderte am Sportplatz Brühl-Vochem. Beigeordnete Burkhardt sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu. Anmerkung der Schriftführerin: Der Sachverhalt befindet sich aktuell noch in der Prüfung durch den Stadtservicebetrieb. 5.6 Sachstand Schießstand Sachkundiger Bürger Steffen-Wahle (SPD) möchte des Weiteren wissen, ob die Sanierungsmaßnahmen am Schießstand im September abgeschlossen werden können. Beigeordnete Burkhardt sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu. Anmerkung der Schriftführerin: Die seitens des Gebäudemanagements beauftragten Bauleistungen werden voraussichtlich in der 45. KW abgeschlossen. Im Anschluss daran werden die Vereine die Eigenleistungen hinsichtlich des Anstrichs, der Elektrik und der Einrichtung der Technik vornehmen. Mit der Einweihung der Anlage ist frühestens Ende Dezember/Anfang Januar zur rechnen. Einige unvorhergesehene Schwächen in der Bausubstanz, geänderte Anforderungen und Probleme im Bauablauf haben während der Bauphase zu Verzögerungen und notwendigen Zusatzleistungen geführt. __________________________ Ausschussvorsitzender Niederschrift Sportausschuss 07.09.2017 ____________________________ Schriftführer/in 8 von 8