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Beschlusstext (Zuständigkeit für die Annahme von Spenden)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
31.05.17, 18:27
Aktualisiert
31.05.17, 18:27
Beschlusstext (Zuständigkeit für die Annahme von Spenden)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 31.05.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.05.2017 Öffentliche Sitzung 13. Zuständigkeit für die Annahme von Spenden 140/2017 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) bittet, die Vorlage aus folgenden Gründen zu vertagen: Offen geblieben sei die Frage nach der Höhe des Spendenaufkommens, wie sich die Aufteilung darstelle zwischen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Spenden und was mit den nicht zweckgebundenen Spenden geschehe. Hier wäre eine Übersicht hilfreich. Abschließend nimmt er Bezug auf den letzten Absatz in den Erläuterungen; dort sei von einer beabsichtigten Unterrichtung die Rede. Aus Sicht seiner Fraktion müsse es allerdings eine Verpflichtung des Bürgermeisters sein, den Hauptausschuss über die erhaltenen Spenden und deren Verwendung zu informieren. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) schließt sich dem Vorschlag an, einmal eine Übersicht z.B. aus dem vergangenen Jahr zu erhalten, um beurteilen zu können, welche Konsequenzen der Beschlussvorschlag habe. Bürgermeister Freytag sagt Berichtsvorlage zu. Beschluss: Der Rat vertagt die Vorlage. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.05.2017 einstimmig 1 von 1