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Beschlusstext (Einführung einer Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
31.05.17, 18:27
Aktualisiert
31.05.17, 18:27
Beschlusstext (Einführung einer Wohnraumschutzsatzung
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017) Beschlusstext (Einführung einer Wohnraumschutzsatzung
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017) Beschlusstext (Einführung einer Wohnraumschutzsatzung
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 31.05.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.05.2017 Öffentliche Sitzung Anträge 15.1 Einführung einer Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017 173/2017 Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) erläutert nochmals den Antrag seiner Fraktion und schlägt vor, diesen zwecks Weiterberatung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie an den Hauptausschuss zu verweisen. Ratsherr Weitz (SPD) befürwortet die Verweisung an den Fachausschuss, da eine Entscheidung in der heutigen Sitzung anhand der vorliegenden knappen Informationen nicht möglich sei. Grundsätzlich stelle sich anhand der Tatsache, dass es in NRW nur vier Städte (Köln, Münster, Bonn, Düsseldorf) gebe, die eine Wohnraumschutzsatzung eingeführt hätten, die Frage, ob dies für eine Stadt der Größenordnung wie Brühl überhaupt ein geeignetes Instrument wäre, um der Problematik der Zweckentfremdung zu begegnen. Er bittet die Verwaltung, in einer Vorlage auf folgende Fragen einzugehen:  Wie schätzt die Verwaltung das Problem der Zweckentfremdung durch Wohnungsleerstand oder durch die Umwandlung in eine gewerbliche Nutzung oder in Ferienwohnungen ein?  Mit welchen Fällen muss man hier rechnen?  Wie hoch wäre der Aufwand, der verwaltungsseitig betrieben werden müsste, um die Aufgaben satzungsgemäß durchzuführen? Müssten dafür neue Stellen geschaffen werden? In Köln sind zwei neue Stellen eingerichtet worden; wie wäre das in Brühl?  Ist die Aufgabenerfüllung den vorhandenen Mitarbeitern überhaupt zumutbar?  Welche Kosten entstehen bei der Wahrnehmung der Aufgaben? Erst wenn Antworten auf diese Fragen vorliegen würden, sei eine Entscheidung möglich, ob eine Wohnraumschutzsatzung überhaupt ein adäquates Instrument wäre, um der Verknappung des Wohnraums in Brühl entgegen zu treten. Richtig sei, dass man sich mit allen Möglichkeiten auseinander setzen müsse. Er habe allerdings wenig Hoffnung, auf diesem Wege einen nennenswerten Zugewinn zu schaffen. Beschluss Rat 22.05.2017 1 von 3 Er appelliert an die Fraktion Linke&Piraten, angesichts dieser Problematik an ihrer kontraproduktiven Haltung zu arbeiten, in Brühl keinen Wohnraum mehr zu schaffen durch die Erschließung neuer Baugebiete. Im Übrigen sei die Verwaltung auf die Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Er halte allerdings nichts davon, wenn sich eine politische Fraktion im Rat der Stadt Brühl aufschwinge und bestimmte augenscheinliche Leerstände in einem öffentlichen Antrag aufführe, ohne dass über die konkreten Hintergründe – von denen es eine Vielzahl gebe – etwas bekannt sei, und nach dazu über einen öffentlichen Facebookaufruf um Meldung von Leerständen bitte. Dies sollte tunlichst unterbleiben. Abschließend berichtet er, dass er sich in Köln einmal einige Zahlen angeschaut habe: Seit Einführung der Satzung im Jahre 2014 habe es 570 Prüffälle gegeben; letztendlich sei in nur 18 Fällen eine Strafe verhängt worden in einem Gesamtvolumen von unter 300.000 €. Stelle man dies den Personalkosten für zwei zusätzliche Mitarbeiter sowie dem Durchführungsaufwand gegenüber, stelle sich die Frage, ob dies in Relation stehe. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) hat Verständnis dafür, dass in der Kürze der Zeit noch keine Verwaltungsvorlage habe erstellt werden können. Die Frage sei, ob das Thema für Brühl tatsächlich so relevant sei, dass man in dieser Form agieren müsse. Sie stimme daher einer Vertagung bis zur Vorlage näherer Informationen seitens der Verwaltung zu, damit die Sinnhaftigkeit anhand einer Kosten-Nutzen-Prüfung bewertet werden könne oder ob man andere Wege nutzen sollte, z.B. an die betroffenen Eigentümer zu appellieren, Leerstandszeiten gering zu halten. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) schließt sich den Anmerkungen des Ratsherren Weitz (SPD) an. Aufgrund seiner Erfahrungen als Anwalt in Köln habe er solche Fälle bereits mehrfach begleitet und könne sagen, dass hier aus seiner Sicht „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ werde. Die Probleme lägen eher im Bereich von fehlendem Bauland bzw. der Größe des Stadtgebietes. Er warne daher vor dem Erlass einer solchen Satzung, die im Übrigen investitionsabschreckend sei. Man werde sich einer Diskussion allerdings nicht verschließen. Bürgermeister Freytag schlägt zum Verfahren vor, den Antrag an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) zu verweisen und dort eine Verwaltungsvorlage mit den gewünschten Informationen vorzulegen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, Fraktionsvorsitzender Klug (CDU), kann den Beratungsbedarf nachvollziehen, obwohl man den Antrag auch kritisch sehe. Er könne daher der Verweisung an den PStA zustimmen, allerdings unter Berücksichtigung der fundierten Darlegungen des Ratsherren Weitz (SPD). Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) weist darauf hin, dass sich der Antrag auf eine rechtsgültige Möglichkeit berufe. Eine solche Satzung gebe es schließlich schon; diese habe zwei Effekte: Zum einen hätten brach liegende Immobilien für niemanden einen Nutzen und man müsse sich überlegen, wie es im Herbst/Winter mit der Flüchtlingssituation aussehe. Zum anderen seien leer stehende Immobilien für HausBeschluss Rat 22.05.2017 2 von 3 eigentümer totes Kapital. Wenn die Möglichkeit bestehe, die Räume anzumieten, entstehe ein Zugewinn für die Stadt Brühl. Er könne die Kritik daher nicht nachvollziehen. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) verweist auf die Tätigkeit des Ratsherren Hupp im Aufsichtsrat der Gebausie. Dieser müsse wissen, wie mit Leerstand umgegangen werde und dass sehr viele Wohnungen in der Matthäusstraße seit über einem Jahr leer stehen würden. Wenn man eine Wohnraumschutzsatzung umsetzen wolle, hätte man dort keine Entwicklung mehr und könne die Konzepte, die Herr Hupp mit beschlossen habe, nicht umsetzen. Von daher könne man über das Thema im PStA beraten, müsse aber im Einzelfall die Gründe für Leerstände hinterfragen. Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) bestätigt, dass Ziel des Antrags die Anregung einer politischen Diskussion sei. Er befürworte daher die Verweisung an den PStA. Im Übrigen sei in allen Fällen die Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen erforderlich. Es hänge daher immer von den Gründen ab, ob überhaupt eine Strafe gem. Satzung verhängt werde. Es gehe darum, der Stadt grundsätzlich ein Instrument an die Hand zu geben. Beschluss: Der Rat verweist den Antrag der Fraktion Linke&Piraten an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.05.2017 40 : 3 3 von 3