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Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max-Ernst-Stipendiums)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max-Ernst-Stipendiums)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 27.07.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften und Tourismus der Stadt Brühl am 18.05.2017 Öffentliche Sitzung 4. 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max-Ernst-Stipendiums 146/2017 Nach kurzer Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass der Verleihungstermin des Max Ernst-Stipendiums zeitlich in der Nähe des Geburtstages von Max Ernst (2. April) und beispielsweise nicht im Herbst liegen soll. Aus diesem Grund soll der Absatz 2 der Satzung um das Wort „zeitnah“ ergänzt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus beschließt, dem Rat die Empfehlung zu geben, die als Anlage der Vorlage 146/2017 beigefügte „5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums“ im § 7, (neuer) Absatz 2 wie folgt zu ergänzen und zu beschließen: „Falls der 2. April in den Zeitraum zwischen Karfreitag und Ostermontag (jeweils einschließlich) eines Jahres fällt, legt der Bürgermeister in Absprache mit der Jury einen anderen zeitnahen Verleihungstermin fest.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 18.05.2017 1 von 1