Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        16 kB
                    Datum
                        10.07.2017
                    Erstellt
                        15.08.17, 12:42
                    Aktualisiert
                        15.08.17, 12:42
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Brühl, den 14.08.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.07.2017
Öffentliche Sitzung
15. Zuständigkeit für die Annahme von Spenden
140/2017
Beschluss:
Der Rat beschließt über die Annahme und die Verwendung (sofern nicht zweckgebunden)
von Spenden an die Stadt Brühl bei einem Wert ab 5.000 Euro. Unterhalb dieses Wertes
entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Verwendung der Spenden im
Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 10.07.2017
einstimmig
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