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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
271 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
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- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 14.08.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.07.2017 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 223/2017 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) berichtet, dass der Beschluss im PStA einstimmig angenommen wurde. Ratsherr Hupp (Linke &Piraten) erklärt seine Bedenken gegenüber diesem Projekt. Die Park- und Zufahrtsituation ist nicht geklärt. Auch die Größe der geplanten Halle hält er für nicht angemessen. Beschluss: I: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 Bürger 1 Beschluss Rat 10.07.2017 Berücksichtigung ja / nein nein nein ja ja ja nein ja nein Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. 1 von 5 Lfd. Nr. Bürger B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 Berücksichtigung ja / nein ja ja nein nein nein ja ja ja ja nein nein ja nein nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1 Palmersdorfer Bachverband Stadtwerke Brühl Bezirksreg. Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst T2 T3.01 T3.02 T4.1.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.1.2 T4.1.3 T4.2.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.2.2 T5.1 T5.2 T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T7 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Direktion Kriminalität-ImmissionsschutzRWE -Bergschäden- Erftverband Beschluss Rat 10.07.2017 Berück- Abwägung der Stellungnahme sich-tigung ja / nein - FNP relevant - Ja Wird berücksichtigt. Ja - Ist bereits berücksichtigt. - ja nein nein Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. ja - Wird berücksichtigt. - ja ja ja - Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. 2 von 5 Lfd. Nr. TÖB T8.1 Rhein-Erft-Kreis -Naturschutz und LandschaftspflegeT8.2 -KreisplanungT8.3.1 -Wasserwirt-schaftT8.3.2 T8.4 -BodenschutzT8.5 - ImmissionsschutzT9.1 Bezirksregierung Arnsberg - Bergbau und Energie in NRW T9.2 T9.3 Berück- Abwägung der Stellungnahme sich-tigung ja / nein ja Wird berücksichtigt. ja ja ja - Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - ja - Wird berücksichtigt. - FNP relevant B - Öffentliche Auslegung (16.02. – 17.03.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 B1.25 Bürger 1 Beschluss Rat 10.07.2017 Berücksich-tigung ja / nein nein nein ja nein nein nein ja nein nein ja nein nein nein ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein nein Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. 3 von 5 Lfd. Nr. Bürger B1.26 B1.27 B1.28 B1.29 B1.30 B1.31 Berücksich-tigung ja / nein ja ja ja ja nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt.. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln Erftverband Bergheim T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T5.01 T6.01 T7.01 T7.02 T7.03 T8.01 Landesbetrieb Wald und Holz NRW StadtServiceBetrieb Brühl Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 - Luftverkehr Stadtwerke Brühl GmbH Rheinischer Verein Rhein-Erft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung T8.02 T8.03 T8.04 T8.05 Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein ja ja ja ja nein ja nein FNPrelevant Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. - nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. nein nein - Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - ja - Ist bereits berücksichtigt. - Beschluss: Beschluss Rat 10.07.2017 4 von 5 II: Der Rat beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Beschluss: III: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:  im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),  im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,  im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,  im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 10.07.2017 einstimmig bei einer Enthaltung 5 von 5