Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        89 kB
                    Datum
                        10.07.2017
                    Erstellt
                        15.08.17, 12:42
                    Aktualisiert
                        15.08.17, 12:42
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Brühl, den 14.08.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.07.2017
Öffentliche Sitzung
Anträge
16.2 Einstellung von Streetworkern
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne
vom 09.06.2017
236/2017
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, dass der erste Teil des Antrages durch die
unbefristete Ausschreibung bereits erledigt ist. Dennoch sollte die zweite Stelle, zunächst
befristet, ebenfalls unmittelbar ausgeschrieben werden.
Bürgermeister Freytag erläutert, dass keine gesonderte Ausschreibung notwendig ist, da
man für die Besetzung der zweiten Stelle auf Bewerberinnen und Bewerber für die erste
Stelle zurückgreifen kann.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) begrüßt das Verfahren und den damit verbundenen Neustart der Streetworker.
Ratsherr Weitz (SPD) bedankt sich für die unmittelbare Ausschreibung der unbefristeten
Stelle. Er betont jedoch, dass der Jugendhilfeausschuss bis heute nicht offiziell über die
Kündigung des Streetworkers informiert wurde, dies aber den Fraktionen CDU und GRÜNEN bekannt war. Er kritisiert dieses Verfahren insbesondere, weil der Jugendhilfeausschuss eine Sonderstellung besitzt. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die entsprechende Information durch die Dezernentin nicht erfolgt ist. Er weist darauf hin, dass seitens der Antragsteller kein Deckungsvorschlag zur Finanzierung gemacht wurde.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass zunächst die unbefristete Stelle besetzt
werden soll. Die zweite Stelle könnte im nächsten Jahr, zunächst befristet, besetzt werden. Dem Antrag kann nur zugestimmt werden, wenn die befristete Einstellung des zweiten Streetworkers, entsprechend der Haushaltsvorgaben im nächsten Jahr erfolgt.
Bürgermeister Freytag stellt fest, dass es sich um einen Abänderungsantrag handelt,
über den zunächst abgestimmt werden muss.
Beschluss:
1. Der Rat lehnt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ab, die befristete Stelle erst
ab dem 1.1.2018 einzurichten.
Abstimmungsergebnis: 40:3 bei 1 Enthaltung
Beschluss Rat 10.07.2017
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2. Der Bürgermeister wird beauftragt, schnellstmöglich zwei Streetworker einzustellen
und regelmäßig über den Status des Einstellungsverfahrens zu unterrichten. Eine
Stelle soll unbefristet, die zweite Stelle zunächst auf 2 Jahre befristet mit Option auf
anschließende Entfristung, eingerichtet werden
Abstimmungsergebnis:
41:3
Nach der Abstimmung erläutert Bürgermeister Freytag die Finanzierung der zweiten
Stelle. Zum einen stehen Honorarmittel zur Verfügung und zum anderen stehen im Etat
von FB 51, nach erster Prüfung, noch Mittel zur Deckung zur Verfügung.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) bemerkt, dass diese Anfrage bereits im Hauptausschuss gestellt wurde und eine zeitnahe Beantwortung wünschenswert
gewesen wäre. Bürgermeister Freytag erwidert, dass diese nun erfolgt ist.
Beigeordnete Burkhardt weist die Anschuldigung, sie hätte Informationen weitergegeben, zurück und bezieht sich auf ihre Äußerungen im vergangenen Hauptausschuss. Sie
erklärt erneut, dass der Streetworker darum gebeten hat, im Jugendhilfeausschuss nicht
von der Kündigung zu berichten.
Ratsherr Weitz (SPD) erklärt, dass er keine Anschuldigung erhoben , sondern gesagt hat,
dass die Information „durchgesteckt“ wurde, von wem auch immer.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) bittet den Beitrag von Herrn Weitz wörtlich im Protokoll zu vermerken. Erster Beigeordneter Brandt zitiert § 27 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und Bürgermeister Freytag resümiert, dass nur beantragt werden kann,
seine eigenen Ausführungen wörtlich protokollieren zu lassen. Es kann aber verlangt werden, dass die Äußerungen eines anderen Ratsmitgliedes sinngemäß protokolliert werden.
Ratsherr Weber (GRÜNE) gibt eine persönliche Erklärung ab, die sich ebenfalls auf die
Äußerung von Herrn Weitz bezieht. Er hat die Behauptung aufgestellt, es wären Informationen „durchgesteckt“ worden. Dies impliziert, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen von Teilen der Verwaltung verraten wurden. Diese Anschuldigungen können nicht
bewiesen werden und er fordert Herrn Weitz auf, die Anschuldigungen zurückzunehmen
und sich bei der Verwaltung zu entschuldigen.
Beschluss:
Beschluss Rat 10.07.2017
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