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Beschlusstext (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflegedienste; Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
Beschlusstext (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflegedienste;
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 14.08.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.07.2017 Öffentliche Sitzung Anregungen gemäß § 24 GO NRW 4.1. Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflege1 dienste; Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW 264/2017 Beschluss: Der Rat beschließt, die Regelung des Rhein-Erft-Kreises betreffend der Ausnahmegenehmigung für Pflegedienste gem. § 46 StVO auch für das Stadtgebiet der Stadt Brühl zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 10.07.2017 einstimmig 1 von 1