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Beschlusstext (Spielhallen in Brühl Umsetzung des Glückspielstaatsvertrages)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
04.09.2017
Erstellt
10.10.17, 17:50
Aktualisiert
10.10.17, 17:50
Beschlusstext (Spielhallen in Brühl
Umsetzung des Glückspielstaatsvertrages)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 09.10.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 04.09.2017 Öffentliche Sitzung 8. Spielhallen in Brühl Umsetzung des Glückspielstaatsvertrages 287/2017 Ratsherr vom Hagen (Grüne) erkundigt sich nach der Härtefallregelung und stellt fest, dass 460.000 € Mindereinnahmen entstehen, wenn diese nicht angewendet wird. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass aufgrund der Gesetzesänderung bestehende Spielhallen mit Mehrfachkonzession auch weiterhin betrieben werden können, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und ein Härtefall vorliegt. Die Prüfung und der Bescheid erfolgen durch die Verwaltung. Falls einem Härtefallantrag nicht stattgegeben wird, steht der Rechtsweg offen. Bürgermeister Freytag ergänzt, dass sich der Härtefall u.a. über Fristen, wann zum Beispiel die Konzession erteilt wurde und auch die Investitionskosten definiert. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) fasst zusammen, dass das Ziel der Verwaltung ist, die Mehrfachkonzessionen zu verhindern und nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht. Erster Beigeordneter Brandt erklärt, dass die Finanzen mit der ordnungsrechtlichen Bewertung zunächst nichts zu tun haben und dieses Steueraufkommen keinen Einfluss auf die Ermessensentscheidung hat. Daraufhin erläutert Bürgermeister Freytag die Entwicklung des Vergnügungssteueraufkommens und dass dieses in den letzten Jahren extrem angestiegen ist. Wie sich die Auslastung von ggf. weniger Geräten entwickeln wird bleibt abzuwarten. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Hauptausschuss 04.09.2017 1 von 1