Daten
Kommune
Inden
Größe
74 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 24. Mai 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 18. Sitzung
des Hauptausschusses
am 03.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
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hier: Zuschuss mobile Endgeräte
Nach kurzer Diskussion wird einvernehmlich vereinbart, die Entscheidung
in den Rat zu vertagen. Der Beschlussvorschlag sollte den Zusatz erhalten,
dass gegebenenfalls benötigte Software von der Verwaltung beschafft
wird. Außerdem sollte bis zur Ratssitzung geprüft werden, ob der
Zuschuss der Steuerpflicht unterliegt.
(Anmerkung der Verwaltung: Der Städte- und Gemeindebund NRW nimmt
in seiner Mitteilung 9/2015 vom 12.01.2015 wie folgt Stellung:
Private Nutzung kommunaler Tablet-PCs durch Mandatsträger/innen
Die private Nutzung mobiler Endgeräte wie etwa Tablet-PCs ist für
ehrenamtliche kommunale Mandatsträger ab dem 1. Januar des Jahres
2015 von der Einkommensteuer befreit. Dies haben Bundestag und
Bundesrat Ende vergangenen Jahres im Rahmen des „Gesetzes zur
Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 22.12.2014 beschlossen
(BGBl. I S. 2517 ff.) Mit dieser Änderung des Einkommensteuergesetzes
wird einer Forderung und Initiative des Städte- und Gemeindebundes
NRW und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus dem Sommer
des Jahres 2014 Rechnung getragen.
Bis Ende des Jahres 2014 sah die geltende Regelung vor, dass eine private
Nutzung entsprechender Geräte, die ehrenamtlich tätige kommunale
Mandatsträger zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt
bekommen, nach dem Einkommensteuergesetz einkommensteuerpflichtig
ist. Die Finanzbehörden hatten zu Beginn des Jahres 2014 festgestellt, die
Nutzung eines Tablet-PCs stelle einen „anteiligen Sachbezug“ dar, der
von den kommunalen Mandatsträgern „neben der Aufwandsentschädigung
als Betriebseinnahme im Rahmen der Einkünfte aus sonstiger
selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 des
Einkommensteuergesetzes“ zu erfassen sei.
Der Städte- und Gemeindebund hat diese Regelung kritisiert und –
gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden - gegenüber
dem Bundesfinanzministerium eine Änderung des
Einkommensteuergesetzes gefordert. Auf seiner Sitzung im Juni 2014 hatte
das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zudem
einstimmig eine Befreiung von der Einkommensteuer gefordert, um
unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die ehrenamtliche
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Tätigkeit nicht zu erschweren. Den Forderungen wurde nunmehr durch
Bundestag und Bundesrat Rechnung getragen.
Durch die Ergänzung des § 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes ist
nunmehr die steuerfreie private Nutzung durch ehrenamtlich Tätige, die
diese Geräte im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 12
EStG zur Verfügung gestellt bekommen, ausdrücklich gewährleistet.
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt diese Gesetzesänderung und
die damit verbundene Verringerung des bürokratischen Aufwandes für
Ehrenamtler ausdrücklich. Gerade in den Stadt- und Gemeinderäten
können Tablet-PCs die Arbeit für Ratsmitglieder erleichtern und zur
Kosteneinsparung in den Verwaltungen beitragen.)
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
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