Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net hier: Zuschuss mobile Endgeräte)

Daten

Kommune
Inden
Größe
74 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
Beschlusstext (Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net
hier: Zuschuss mobile Endgeräte) Beschlusstext (Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net
hier: Zuschuss mobile Endgeräte)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 24. Mai 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des Hauptausschusses am 03.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net hier: Zuschuss mobile Endgeräte Nach kurzer Diskussion wird einvernehmlich vereinbart, die Entscheidung in den Rat zu vertagen. Der Beschlussvorschlag sollte den Zusatz erhalten, dass gegebenenfalls benötigte Software von der Verwaltung beschafft wird. Außerdem sollte bis zur Ratssitzung geprüft werden, ob der Zuschuss der Steuerpflicht unterliegt. (Anmerkung der Verwaltung: Der Städte- und Gemeindebund NRW nimmt in seiner Mitteilung 9/2015 vom 12.01.2015 wie folgt Stellung: Private Nutzung kommunaler Tablet-PCs durch Mandatsträger/innen Die private Nutzung mobiler Endgeräte wie etwa Tablet-PCs ist für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger ab dem 1. Januar des Jahres 2015 von der Einkommensteuer befreit. Dies haben Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 22.12.2014 beschlossen (BGBl. I S. 2517 ff.) Mit dieser Änderung des Einkommensteuergesetzes wird einer Forderung und Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus dem Sommer des Jahres 2014 Rechnung getragen. Bis Ende des Jahres 2014 sah die geltende Regelung vor, dass eine private Nutzung entsprechender Geräte, die ehrenamtlich tätige kommunale Mandatsträger zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt bekommen, nach dem Einkommensteuergesetz einkommensteuerpflichtig ist. Die Finanzbehörden hatten zu Beginn des Jahres 2014 festgestellt, die Nutzung eines Tablet-PCs stelle einen „anteiligen Sachbezug“ dar, der von den kommunalen Mandatsträgern „neben der Aufwandsentschädigung als Betriebseinnahme im Rahmen der Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes“ zu erfassen sei. Der Städte- und Gemeindebund hat diese Regelung kritisiert und – gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden - gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Änderung des Einkommensteuergesetzes gefordert. Auf seiner Sitzung im Juni 2014 hatte das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zudem einstimmig eine Befreiung von der Einkommensteuer gefordert, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die ehrenamtliche 73/2018 Tätigkeit nicht zu erschweren. Den Forderungen wurde nunmehr durch Bundestag und Bundesrat Rechnung getragen. Durch die Ergänzung des § 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes ist nunmehr die steuerfreie private Nutzung durch ehrenamtlich Tätige, die diese Geräte im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 12 EStG zur Verfügung gestellt bekommen, ausdrücklich gewährleistet. Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt diese Gesetzesänderung und die damit verbundene Verringerung des bürokratischen Aufwandes für Ehrenamtler ausdrücklich. Gerade in den Stadt- und Gemeinderäten können Tablet-PCs die Arbeit für Ratsmitglieder erleichtern und zur Kosteneinsparung in den Verwaltungen beitragen.) Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 2