Daten
Kommune
Inden
Größe
440 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
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Gemeinde Inden
Inden, 24. Mai 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 18. Sitzung
des Hauptausschusses
am 03.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Bevor mit der Beratung der einzelnen Produkte begonnen wird, erläutert
Herr Linzenich die zur Verfügung gestellten Veränderungslisten und den
Investitionenplan und gibt an, welche Positionen in den einzelnen
Fachausschüssen mit welchem Ergebnis beraten wurden.
In der Zusammenstellung der Auswirkungen – Gesamtergebnishaushalt (s.
Anlage 1) ist ein Schreibfehler enthalten. Das Jahresergebnis lt. Entwurf
des Haushalts 2022 beträgt 50.688 €.
Es ergeben sich folgende Fragen:
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz nach dem Grund für die
gestiegenen Ansätze bei Produkt 010111002 Seite 13 ab 2019 führt Herr
Linzenich aus, dies sei mit dem Tarifabschluss zu erklären; er sei höher als
kalkuliert ausgefallen. Herr J. J. Schmitz möchte weiter wissen, wie hoch
die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind. (Anmerkung der
Verwaltung: Die Beitragssätze der Sozialversicherung orientieren sich am
gesetzlichen Status quo zum Stand der Haushaltsplanung.)
Zum Ansatz für 2018 in Höhe von 10.000 € bei Produkt 010111002 Seite
14 für Entwicklungskosten für interkommunale Zusammenarbeit wird
ausführlich diskutiert.
Herr Linzenich informiert, angedachte Handlungsfelder für eine
interkommunale Zusammenarbeit seien: Einführung der
Mehrwertsteuerpflicht, Gebührenkalkulation, strategisches Berichtswesen
und Beschaffung. Erste Gespräche seien mit den Gemeinden Merzenich
und Niederzier, den Städten Jülich, Kerpen und Linnich geführt worden;
wobei die Gemeinde Merzenich bereits im Bereich der
Gebührenkalkulation und des Personalwesens zusammenarbeitet.
In Bezug auf die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht wird die
grundsätzliche Frage diskutiert, ob interkommunale Zusammenarbeit
überhaupt nötig ist. Herr Görke ist der Meinung, per Gesetz und
Maßnahmenkatalog werde alles geregelt. Das Gesetz sei bereits erlassen,
so Herr Langefeld, bis zur Umsetzung ab 2021 sei dennoch eine immense
Vorarbeit zu leisten, da jeder einzelne Bereich durchleuchtet werden
74/2018
müsse.
Frau Rehfisch meint, man könnte die Entwicklung bei den anderen
Kommunen beobachten, und später von den Ergebnissen profitieren. Nach
Ansicht von Herrn J. J. Schmitz müssten diese Arbeiten beim Kreis
gebündelt werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW könnte hier auch
unterstützen.
Herr Linzenich befürchtet, dass eine Teilnahme an den Arbeitsgesprächen
nicht mehr möglich ist, wenn der Ansatz gestrichen werden sollte.
Zu Produkt 010111007033 Seite 77 möchte Frau Rehfisch wissen, wie alt
das Dach der Hauptschule ist. Herr Ortmann berichtet, das Flachdach
stamme noch aus den 70er Jahren. Eine Komplettsanierung sei der
ungünstigste Fall; es werde zunächst nach den Ursachen gesucht, um evtl.
nur eine Teilsanierung vorzunehmen. Herr J. Müller regt an, das Flachdach
in ein Pultdach umzuwandeln, um dadurch auf Dauer Reparaturen
vorzubeugen. Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz, bestätigt Herr
Ortmann, dass Gespräche mit der RurEnergie wg. der Errichtung einer
Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach der Hauptschule laufen. Grundsätzlich
bestehe diese Möglichkeit im vorderen Teil des Daches; Voraussetzung sei
jedoch, dass das Dach saniert ist.
Im Zusammenhang mit der Streichung des Ansatzes für die europaweite
Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen (Produkt 010111007001
Seite 30) mahnt Herr J. J. Schmitz die Vorlage einer Aufstellung aller
Versicherungsverträge mit Angaben zum Vertragsinhalt und der Höhe der
Prämie an. Außerdem bittet er darum, rechtlich nachzuweisen, dass für den
Versicherungsbereich keine Ausschreibung erforderlich war.
Produkt 010111007083 Seite 124. Herr Mürkens regt an, mit dem
Ortsvorsteher von Lamersdorf ein Gespräch zu führen bezüglich einer evtl.
Nutzung des Bürgerhauses durch Vereine. Herr Ortmann macht auf die
Brandschutzproblematik aufmerksam.
Produkt 030211001 Seite 156 – Grundschule Inden. Herr Mürkens
hinterfragt die Aussage, dass der Ansatz für die Instandhaltung des
Barrens verwendet werden soll.
(Anmerkung der Verwaltung: Der folgenden Übersicht sind die zu
reparierenden Turngeräte zu entnehmen.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 2
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 3
Produkt 050313001 Leistungen für Asylbewerber
Herr J. J. Schmitz bittet um eine Zusammenstellung der Ein- und
Ausgaben im Asylbereich für 2017 sowie der Veranschlagungen für 2018
und 2019.
Herrn Görke interessiert eine Gegenüberstellung aller Kosten und
Einnahmen für die Wohnungen in der Talstraße im Vergleich zu den
Wohncontainern.
Herr Gasper bringt seinen Ärger zum Ausdruck über die Berichterstattung
in der Presse, wonach die Container-Anlage in der Merödgener Straße
Kosten in Höhe von 130.000 € jährlich verursacht. Ohne die
Einnahmepositionen zu kennen, erzeuge dies ein falsches Bild. Herr
Langefeld stellt klar, dass diese Aussage im Zusammenhang mit der
Errichtung eines Festbaus zu sehen ist: die monatlichen Mieten seien
verloren während eine Investition in einen Festbau aber einen bleibenden
Wert darstellen würde.
Frau Wacker erläutert die Änderung der Ansätze im Bereich „Asyl“:
050 313 001
4141000
Der Ansatz wird für 2018 auf 585.000 € reduziert, da die Zahl der
Personen im laufenden Asylverfahren gesunken ist. Hierin enthalten ist die
vom Land angekündigte Weiterleitung der Integrationspauschale des
Bundes. Die Gemeinde Inden erhält den Mindestbetrag von 50.000 €.
Für die Folgejahre wird auf der Basis von 50 Personen hochgerechnet.
5331001
Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl –
Regelleistungen. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Asylverfahren wird
der Ansatz auf 650.000 € reduziert.
5331002
Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Krankenhilfe
a. E.
5332002
Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Krankenhilfe
i. E. Der Ansatz wird auf 80.000 € angepasst.
Bzgl. Zeile 18 ist festzustellen, dass sich mit Ausnahme des bisher
aufgelaufenen Ergebnisses 2017 immer ein erheblicher Minusbetrag
ergibt. Lediglich beim bisher aufgelaufenen Ergebnis 2017 ergibt sich ein
positiver Betrag von 79.667,18 €. Hier ist aber festzustellen, dass in 2017
eine Erstattung des Landes in Höhe von rd. 115.900 € für in 2016
entstandene übermäßig hohe Krankhilfekosten in zwei Einzelfällen
erstattet wurden. Würde man diese Erstattung für 2016 rausrechnen, stellt
man fest, dass auch das Ergebnis für 2017 negativ ist. Dies belegt, dass die
Gemeinde auch hier nicht alle Kosten erstattet bekommen hat.
050 315 001
4321015
Bei der Position Entgelt für die Unterbringung Wohnungsloser werden
sämtliche Zahlungen von Unterkunftskosten vereinnahmt. Aufgrund der
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 4
gestiegenen Anzahl von unterzubringenden Personen wird der Ansatz auf
250.000 € erhöht. Hierzu gehören auch Personen mit Wohnsitzzuweisung,
für die die Gemeinde Inden keine Leistungen gewährt, die sie aber
wohnungsmäßig unterbringen muss, da dieser Personenkreis nur in
Ausnahmefällen selbst eine Wohnung anmieten kann.
Vereinnahmt werden zum einen Zahlungen von Personen, die Leistungen
nach dem AsylbLG (Auszahlung Unterkunftskosten aus 050 313 001/
5331001) erhalten. Zum anderen werden hier auch die Zahlungen der jobcom für die Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten,
vereinnahmt.
4321016
Hier werden die Erstattungen für Strom vereinnahmt. Hierfür werden
Pauschalen erhoben. In den Fällen, wo die Kosten eindeutig einer Person
oder Familie zugeordnet werden können, wird nach Eingang der
Jahresabrechnung entweder eine Nachforderung oder Erstattung
entsprechend der zu zahlenden Summe gefertigt.
5241007
Hier werden die Zahlungen für Strom geleistet.
5241008
Hier werden die Zahlungen für die angemieteten Wohnungen verbucht.
Auf den Hinweis der Politik, dass von Seiten des Asylkreises erklärt
würde, dass die Gemeinde aufgrund der zu zahlenden Unterkunftskosten
an den Flüchtlingen verdienen würde, erläutert Frau Wacker Folgendes:
Unter Ziffer 28 (S. 202 des Haushaltsplanes)– Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen – werden im Rahmen der Jahresrechnung die
Kosten von eigenen, gemeindlichen Unterkünften, die beim
Gebäudemanagement verwaltet werden, verbucht. Hier fehlt noch die
Umbuchung für 2017, so dass dort zurzeit zwar ein positives
Jahresergebnis auftaucht. Berücksichtigt man die zu erwartenden Kosten
für die eigenen Unterkünfte, wie z. B. Chalets und Mobilheime, in Höhe
von rd. 300.000 €, so wird ersichtlich, dass das Produkt mit einem
negativen Ergebnis von rd. 120.000 € abschließen wird. Hier ist eindeutig
ersichtlich, dass die Kosten für die Unterbringung bedeutend höher sind
als die erzielten Einnahmen, so dass diese Kosten zu Lasten der Gemeinde
Inden gehen.
Hier sind ausdrücklich die hohen Mietkosten für den Container zu nennen,
gleiches gilt für die Bewirtschaftung aufgrund der Stromheizungen und der
fehlenden Isolierung der Unterkünfte.
Produkt 16061001 Seite 320 – Sonderumlage Jugendamtsarbeit. Herr J. J.
Schmitz hinterfragt den Ansatz für 2018; der Jahresabschluss 2016 des
Kreises sei doch noch nicht genehmigt. Herr Linzenich erklärt, der Ansatz
basiere auf einer schriftlichen Mitteilung des Kreises Düren, dass der
Betrag so im Jahresabschluss des Kreises Düren eingestellt sei.
Investitionenplan – nach Ein- und Auszahlungen gegliedert (s. Anlage 2)
Herr J. Müller bittet aus Gründen der Übersichtlichkeit die Listen
zukünftig mit einem Datum zu versehen.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 5
Die angesparten Pauschalen sollen lt. Herrn J. J. Schmitz um die
Ergebnisse für 2018 ergänzt werden und in den Vorbericht übernommen
werden. Herr Linzenich sagt dies zu.
M11100601 Unbebaute Grundstücke. Der Ansatz für 2018 kann gestrichen
werden. Er war für einen Grundstückskauf in der Römerstraße geplant.
Herr Linzenich verweist auf die Listen mit den Nutzungsplänen und –
zeiten (s. Anlage 3), deren Vorlage vom Sozial-, Sport- und
Kulturausschuss gewünscht worden war. Die Zusammenstellung der
Bewirtschaftungskosten und Mieten der einzelnen Liegenschaften sei noch
in Arbeit.
Auf Nachfrage von Frau Rehfisch, führt Herr Linzenich aus, dass im Jahre
1997 die kostenfreie Nutzungen für Handballer, Tischtennisspieler und
Leichtathleten beschlossen worden ist.
Herr J. J. Schmitz moniert, dass die seit 2015 geforderte Beratung der
Hallennutzungszeiten bisher nicht erfolgt ist. Er ist der Meinung, dass eine
Nutzung durch ortsfremde Vereine nur bei 100 %iger Kostenerstattung
genehmigt werden darf. Im Übrigen zweifelt er die Richtigkeit der
vorgelegten Zusammenstellungen an, weil auf der Internetseite der IndenDucks Trainingszeiten angegeben werden, die nicht in den Listen mit den
Nutzungszeiten enthalten sind. Er wirft der Verwaltung widerrechtliches
Verhalten vor, der „sportliche Leiter“ der Inden Ducks sei Mitarbeiter der
Gemeindeverwaltung und „macht was er will“. Herr J. J. Schmitz zweifelt
weiter an, dass die Inden-Ducks ihren Vereinssitz nach Inden verlegt
haben und möchte den Vereinsregistereintrag sehen. Er wertet dieses
Vorgehen als Hintergehung des Rates.
Herr Langefeld weist die Vorwürfe von Herrn J. J. Schmitz zurück. Die
Hallennutzungszeiten würden so vergeben, wie er es für richtig halte. Zur
Nachfrage, warum die „Aachener Nighthawks“ keine
Hallennutzungsgebühren entrichtet haben, wird auf den beigefügten
Vermerk verwiesen (s. Anlage 5).
Herr Görke ist der Meinung, der Bürgermeister verbreite Unwahrheiten
über ihn, in dem er auf Facebook veröffentlicht, er habe die Feuerwehr als
Hobby bezeichnet.
Herr J. Müller steht auf dem Standpunkt, dass ortsansässige Vereine bei
der Vergabe von Nutzungszeiten gegenüber auswärtigen Vereinen
bevorzugt behandelt werden sollten.
Zur Nachfrage von Herrn Görke zur Turnhalle Lucherberg, erklärt Herr
Linzenich, dass die Information an die Nutzer zu den Nutzungszeiten
aufgrund der Änderung in der Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung
noch nicht erfolgt ist und baldmöglichst nachgeholt wird.
Zusammenstellungen zu den Vereinszuschüssen (s. Anlage 4)
Herr J. J. Schmitz möchte wissen, wann die Zuschüsse an die Sportvereine
ausgezahlt worden sind. Herr Linzenich teilt mit, dass die Zuschüsse für
das Jahr 2016 im 4. Quartal 2017 und die Zuschüsse für 2015 im 1.
Quartal 2018 an die Vereine überwiesen worden sind. Für 2017 wurden
keine Zuschüsse ausgezahlt.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 6
Auf den Hinweis von Herrn J. J. Schmitz, die Auszahlung der übrigen
Vereinszuschüsse sollte einheitlich vorgenommen werden führt Frau
Wacker aus, dass in der Vergangenheit nur dann Zuschüsse gezahlt
worden sind, sofern der Haushalt es erlaubt habe, mit Ausnahme der
Zuschüsse, für die es eine rechtliche Verpflichtung gebe.
Herr J. Müller möchte wissen, ob die Vereine darüber informiert wurden,
dass in 2017 keine Zuschüsse gezahlt werden. Herr Linzenich erklärt, dass
dies nur auf Nachfrage geschehen sei.
Anschließend ruft der Bürgermeister folgende Seiten des Haushaltsplanes
auf:
Seite 1
Nr. 11 Personalaufwendungen
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz erklärt Herr Linzenich die
gestiegenen Personalkosten mit dem Tarifergebnis und etlichen
Höhergruppierungen aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung.
Außerdem wurden zusätzliche Stellen eingerichtet, die derzeit befristet
besetzt sind, und einige Langzeiterkrankte, für die 2017 keine
Personalkosten angefallen sind, haben in 2018 ihren Dienst wieder
aufgenommen.
Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass der Stellenplan
Bestandteil des Haushaltsplanes ist und bittet um Vorlage einer
Aufstellung, welche Stellen befristet besetzt sind.
Zu den erfolgten Höhergruppierungen stellt Herr Gasper die Frage, wie
sich eine Steigerung um zwei Stufen im Kindergartenbereich begründet.
Üblich sei doch eine Steigerung um eine Stufe. Frau Wacker führt aus, das
hänge mit dem Ausbau der Kitaplätze zusammen; die Eingruppierung der
Erzieherinnen sei an die Anzahl der zu betreuenden Kinder gekoppelt.
Herr J. J. Schmitz möchte wissen, wie sich das bisher aufgelaufene
Ergebnis 2017 – Nr. 29 – noch verändern wird. Herr Linzenich rechnet mit
einem Betrag in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR Defizit. Er gibt allerdings zu
bedenken, dass weder der Jahresabschluss 2016 noch die zu bildenden
Rückstellungen feststehen und es damit diffizil sei, eine genaue Zahl zu
nennen.
Herr Linzenich erläutert auf Nachfragen von Herrn Mürkens die Pos.
Versorgungs-aufwendungen (Nr. 12).
Zu Nr. 14 – Bilanzielle Abschreibungen fällt Herrn Herrn Gasper auf, dass
die Werte für 2017 noch nicht komplett gebucht sind. Er gibt den Hinweis,
dass die Abschreibungen zu Beginn des Jahres vorgegeben werden sollten.
Herr Linzenich erklärt hierzu, dass die kdvz Rhein-Erft-Rur derzeit die
Systemvoraussetzungen hierfür prüft.
Bei der Gelegenheit regt Herr J. J. Schmitz in Bezug auf den geforderten
Finanzkontrolling-bericht an, bei Nachbarkommunen abzufragen, wie dort
diese Berichte erstellt werden.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 7
Seiten 8 – 11
Seite 9
Nr. 11 5011000 Dienstbezüge Beamte
Nr. 11 5011001 Entschädigung Bürgermeister und Stellvertreter
Nr. 16 5421001 Entschädigung Fraktionsvorsitzende
Nr. 16 5421002 Entschädigung Sitzungsgelder
Die Differenzen sollen in der Niederschrift geklärt werden.
Anmerkung der Verwaltung: Im Bereich der Dienstbezüge fehlt die
Abgrenzungsbuchung der Beamtengehälter, so dass sich hier noch eine
Verschiebung im bisher aufgel. Ergebnis 2017 und 2016 ergeben wird.
Für den Bereich der Entschädigungen für Ratsvertreter und sachkundige
Bürger dauert die genaue Fehlerdiagnose noch an. Im Rahmen der
Veränderungsliste werden eventuell erforderliche Änderungen dargestellt.
Seiten 12-18
Seite 13 Nr. 06
4487000 Das Ergebnis 2017 stellt eine Rückzahlung von
Versorgungsbezügen dar.
4488001 Der Ansatz von 600 € ist bis 2022 fortzuschreiben
Seite 15
Erläuterungen zu 5291000 „2018: Konzept für ein betriebliches
Gesundheitsmanagement 10.000 €“
Herr Linzenich führt auf Nachfragen von Herrn J. J. Schmitz aus, dass der
Arbeitgeber verpflichtet ist, für ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen z.B.
im Hinblick auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder durch Angebote
von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Hierzu ist die Zusammenarbeit
mit dem Kreissportbund angedacht.
Herr J. Müller fragt, ob nicht ein bestehendes Konzept übernommen
werden kann. Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, das Vorhaben müsse
überdacht werden. Möglicherweise gäbe es Fördermittel von
Krankenkassen und bereits fertige Konzepte für die betriebliche
Gesundheitsförderung.
Herr J. Müller betont, dass die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter
befürwortet werde. Es gehe ausschließlich darum, Kosten für das Konzept
zu sparen.
Erläuterungen zu 5291000 „Unterstützung Aufbau eines
ordnungsgemäßen Archivwesens 8.000 €“
Herr Linzenich erläutert auf Nachfragen von Frau Rehfisch, dass es darum
geht, zunächst die Altakten zu katalogisieren und nach und nach zu
digitalisieren.
Seiten 14 – 21, Seite 138 – keine Wortmeldungen
Herr J. J. Schmitz schlägt um 20.45 Uhr vor, die öffentliche Sitzung zu
schließen und Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen Sitzung, zu der
Herr Rechtsanwalt Weber anwesend sein wird, zu beraten. Danach soll die
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 8
Sitzung geschlossen werden und ein neuer Termin für eine
Anschlusssitzung vereinbart werden.
Dieser Vorschlag wird einstimmig beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018
Seite 9