Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 hier: Beratung im Fachausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
440 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 24. Mai 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des Hauptausschusses am 03.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 hier: Beratung im Fachausschuss Bevor mit der Beratung der einzelnen Produkte begonnen wird, erläutert Herr Linzenich die zur Verfügung gestellten Veränderungslisten und den Investitionenplan und gibt an, welche Positionen in den einzelnen Fachausschüssen mit welchem Ergebnis beraten wurden. In der Zusammenstellung der Auswirkungen – Gesamtergebnishaushalt (s. Anlage 1) ist ein Schreibfehler enthalten. Das Jahresergebnis lt. Entwurf des Haushalts 2022 beträgt 50.688 €. Es ergeben sich folgende Fragen: Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz nach dem Grund für die gestiegenen Ansätze bei Produkt 010111002 Seite 13 ab 2019 führt Herr Linzenich aus, dies sei mit dem Tarifabschluss zu erklären; er sei höher als kalkuliert ausgefallen. Herr J. J. Schmitz möchte weiter wissen, wie hoch die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind. (Anmerkung der Verwaltung: Die Beitragssätze der Sozialversicherung orientieren sich am gesetzlichen Status quo zum Stand der Haushaltsplanung.) Zum Ansatz für 2018 in Höhe von 10.000 € bei Produkt 010111002 Seite 14 für Entwicklungskosten für interkommunale Zusammenarbeit wird ausführlich diskutiert. Herr Linzenich informiert, angedachte Handlungsfelder für eine interkommunale Zusammenarbeit seien: Einführung der Mehrwertsteuerpflicht, Gebührenkalkulation, strategisches Berichtswesen und Beschaffung. Erste Gespräche seien mit den Gemeinden Merzenich und Niederzier, den Städten Jülich, Kerpen und Linnich geführt worden; wobei die Gemeinde Merzenich bereits im Bereich der Gebührenkalkulation und des Personalwesens zusammenarbeitet. In Bezug auf die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht wird die grundsätzliche Frage diskutiert, ob interkommunale Zusammenarbeit überhaupt nötig ist. Herr Görke ist der Meinung, per Gesetz und Maßnahmenkatalog werde alles geregelt. Das Gesetz sei bereits erlassen, so Herr Langefeld, bis zur Umsetzung ab 2021 sei dennoch eine immense Vorarbeit zu leisten, da jeder einzelne Bereich durchleuchtet werden 74/2018 müsse. Frau Rehfisch meint, man könnte die Entwicklung bei den anderen Kommunen beobachten, und später von den Ergebnissen profitieren. Nach Ansicht von Herrn J. J. Schmitz müssten diese Arbeiten beim Kreis gebündelt werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW könnte hier auch unterstützen. Herr Linzenich befürchtet, dass eine Teilnahme an den Arbeitsgesprächen nicht mehr möglich ist, wenn der Ansatz gestrichen werden sollte. Zu Produkt 010111007033 Seite 77 möchte Frau Rehfisch wissen, wie alt das Dach der Hauptschule ist. Herr Ortmann berichtet, das Flachdach stamme noch aus den 70er Jahren. Eine Komplettsanierung sei der ungünstigste Fall; es werde zunächst nach den Ursachen gesucht, um evtl. nur eine Teilsanierung vorzunehmen. Herr J. Müller regt an, das Flachdach in ein Pultdach umzuwandeln, um dadurch auf Dauer Reparaturen vorzubeugen. Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz, bestätigt Herr Ortmann, dass Gespräche mit der RurEnergie wg. der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach der Hauptschule laufen. Grundsätzlich bestehe diese Möglichkeit im vorderen Teil des Daches; Voraussetzung sei jedoch, dass das Dach saniert ist. Im Zusammenhang mit der Streichung des Ansatzes für die europaweite Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen (Produkt 010111007001 Seite 30) mahnt Herr J. J. Schmitz die Vorlage einer Aufstellung aller Versicherungsverträge mit Angaben zum Vertragsinhalt und der Höhe der Prämie an. Außerdem bittet er darum, rechtlich nachzuweisen, dass für den Versicherungsbereich keine Ausschreibung erforderlich war. Produkt 010111007083 Seite 124. Herr Mürkens regt an, mit dem Ortsvorsteher von Lamersdorf ein Gespräch zu führen bezüglich einer evtl. Nutzung des Bürgerhauses durch Vereine. Herr Ortmann macht auf die Brandschutzproblematik aufmerksam. Produkt 030211001 Seite 156 – Grundschule Inden. Herr Mürkens hinterfragt die Aussage, dass der Ansatz für die Instandhaltung des Barrens verwendet werden soll. (Anmerkung der Verwaltung: Der folgenden Übersicht sind die zu reparierenden Turngeräte zu entnehmen. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 2 Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 3 Produkt 050313001 Leistungen für Asylbewerber Herr J. J. Schmitz bittet um eine Zusammenstellung der Ein- und Ausgaben im Asylbereich für 2017 sowie der Veranschlagungen für 2018 und 2019. Herrn Görke interessiert eine Gegenüberstellung aller Kosten und Einnahmen für die Wohnungen in der Talstraße im Vergleich zu den Wohncontainern. Herr Gasper bringt seinen Ärger zum Ausdruck über die Berichterstattung in der Presse, wonach die Container-Anlage in der Merödgener Straße Kosten in Höhe von 130.000 € jährlich verursacht. Ohne die Einnahmepositionen zu kennen, erzeuge dies ein falsches Bild. Herr Langefeld stellt klar, dass diese Aussage im Zusammenhang mit der Errichtung eines Festbaus zu sehen ist: die monatlichen Mieten seien verloren während eine Investition in einen Festbau aber einen bleibenden Wert darstellen würde. Frau Wacker erläutert die Änderung der Ansätze im Bereich „Asyl“: 050 313 001 4141000 Der Ansatz wird für 2018 auf 585.000 € reduziert, da die Zahl der Personen im laufenden Asylverfahren gesunken ist. Hierin enthalten ist die vom Land angekündigte Weiterleitung der Integrationspauschale des Bundes. Die Gemeinde Inden erhält den Mindestbetrag von 50.000 €. Für die Folgejahre wird auf der Basis von 50 Personen hochgerechnet. 5331001 Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Regelleistungen. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Asylverfahren wird der Ansatz auf 650.000 € reduziert. 5331002 Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Krankenhilfe a. E. 5332002 Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Krankenhilfe i. E. Der Ansatz wird auf 80.000 € angepasst. Bzgl. Zeile 18 ist festzustellen, dass sich mit Ausnahme des bisher aufgelaufenen Ergebnisses 2017 immer ein erheblicher Minusbetrag ergibt. Lediglich beim bisher aufgelaufenen Ergebnis 2017 ergibt sich ein positiver Betrag von 79.667,18 €. Hier ist aber festzustellen, dass in 2017 eine Erstattung des Landes in Höhe von rd. 115.900 € für in 2016 entstandene übermäßig hohe Krankhilfekosten in zwei Einzelfällen erstattet wurden. Würde man diese Erstattung für 2016 rausrechnen, stellt man fest, dass auch das Ergebnis für 2017 negativ ist. Dies belegt, dass die Gemeinde auch hier nicht alle Kosten erstattet bekommen hat. 050 315 001 4321015 Bei der Position Entgelt für die Unterbringung Wohnungsloser werden sämtliche Zahlungen von Unterkunftskosten vereinnahmt. Aufgrund der Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 4 gestiegenen Anzahl von unterzubringenden Personen wird der Ansatz auf 250.000 € erhöht. Hierzu gehören auch Personen mit Wohnsitzzuweisung, für die die Gemeinde Inden keine Leistungen gewährt, die sie aber wohnungsmäßig unterbringen muss, da dieser Personenkreis nur in Ausnahmefällen selbst eine Wohnung anmieten kann. Vereinnahmt werden zum einen Zahlungen von Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG (Auszahlung Unterkunftskosten aus 050 313 001/ 5331001) erhalten. Zum anderen werden hier auch die Zahlungen der jobcom für die Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, vereinnahmt. 4321016 Hier werden die Erstattungen für Strom vereinnahmt. Hierfür werden Pauschalen erhoben. In den Fällen, wo die Kosten eindeutig einer Person oder Familie zugeordnet werden können, wird nach Eingang der Jahresabrechnung entweder eine Nachforderung oder Erstattung entsprechend der zu zahlenden Summe gefertigt. 5241007 Hier werden die Zahlungen für Strom geleistet. 5241008 Hier werden die Zahlungen für die angemieteten Wohnungen verbucht. Auf den Hinweis der Politik, dass von Seiten des Asylkreises erklärt würde, dass die Gemeinde aufgrund der zu zahlenden Unterkunftskosten an den Flüchtlingen verdienen würde, erläutert Frau Wacker Folgendes: Unter Ziffer 28 (S. 202 des Haushaltsplanes)– Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen – werden im Rahmen der Jahresrechnung die Kosten von eigenen, gemeindlichen Unterkünften, die beim Gebäudemanagement verwaltet werden, verbucht. Hier fehlt noch die Umbuchung für 2017, so dass dort zurzeit zwar ein positives Jahresergebnis auftaucht. Berücksichtigt man die zu erwartenden Kosten für die eigenen Unterkünfte, wie z. B. Chalets und Mobilheime, in Höhe von rd. 300.000 €, so wird ersichtlich, dass das Produkt mit einem negativen Ergebnis von rd. 120.000 € abschließen wird. Hier ist eindeutig ersichtlich, dass die Kosten für die Unterbringung bedeutend höher sind als die erzielten Einnahmen, so dass diese Kosten zu Lasten der Gemeinde Inden gehen. Hier sind ausdrücklich die hohen Mietkosten für den Container zu nennen, gleiches gilt für die Bewirtschaftung aufgrund der Stromheizungen und der fehlenden Isolierung der Unterkünfte. Produkt 16061001 Seite 320 – Sonderumlage Jugendamtsarbeit. Herr J. J. Schmitz hinterfragt den Ansatz für 2018; der Jahresabschluss 2016 des Kreises sei doch noch nicht genehmigt. Herr Linzenich erklärt, der Ansatz basiere auf einer schriftlichen Mitteilung des Kreises Düren, dass der Betrag so im Jahresabschluss des Kreises Düren eingestellt sei. Investitionenplan – nach Ein- und Auszahlungen gegliedert (s. Anlage 2) Herr J. Müller bittet aus Gründen der Übersichtlichkeit die Listen zukünftig mit einem Datum zu versehen. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 5 Die angesparten Pauschalen sollen lt. Herrn J. J. Schmitz um die Ergebnisse für 2018 ergänzt werden und in den Vorbericht übernommen werden. Herr Linzenich sagt dies zu. M11100601 Unbebaute Grundstücke. Der Ansatz für 2018 kann gestrichen werden. Er war für einen Grundstückskauf in der Römerstraße geplant. Herr Linzenich verweist auf die Listen mit den Nutzungsplänen und – zeiten (s. Anlage 3), deren Vorlage vom Sozial-, Sport- und Kulturausschuss gewünscht worden war. Die Zusammenstellung der Bewirtschaftungskosten und Mieten der einzelnen Liegenschaften sei noch in Arbeit. Auf Nachfrage von Frau Rehfisch, führt Herr Linzenich aus, dass im Jahre 1997 die kostenfreie Nutzungen für Handballer, Tischtennisspieler und Leichtathleten beschlossen worden ist. Herr J. J. Schmitz moniert, dass die seit 2015 geforderte Beratung der Hallennutzungszeiten bisher nicht erfolgt ist. Er ist der Meinung, dass eine Nutzung durch ortsfremde Vereine nur bei 100 %iger Kostenerstattung genehmigt werden darf. Im Übrigen zweifelt er die Richtigkeit der vorgelegten Zusammenstellungen an, weil auf der Internetseite der IndenDucks Trainingszeiten angegeben werden, die nicht in den Listen mit den Nutzungszeiten enthalten sind. Er wirft der Verwaltung widerrechtliches Verhalten vor, der „sportliche Leiter“ der Inden Ducks sei Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und „macht was er will“. Herr J. J. Schmitz zweifelt weiter an, dass die Inden-Ducks ihren Vereinssitz nach Inden verlegt haben und möchte den Vereinsregistereintrag sehen. Er wertet dieses Vorgehen als Hintergehung des Rates. Herr Langefeld weist die Vorwürfe von Herrn J. J. Schmitz zurück. Die Hallennutzungszeiten würden so vergeben, wie er es für richtig halte. Zur Nachfrage, warum die „Aachener Nighthawks“ keine Hallennutzungsgebühren entrichtet haben, wird auf den beigefügten Vermerk verwiesen (s. Anlage 5). Herr Görke ist der Meinung, der Bürgermeister verbreite Unwahrheiten über ihn, in dem er auf Facebook veröffentlicht, er habe die Feuerwehr als Hobby bezeichnet. Herr J. Müller steht auf dem Standpunkt, dass ortsansässige Vereine bei der Vergabe von Nutzungszeiten gegenüber auswärtigen Vereinen bevorzugt behandelt werden sollten. Zur Nachfrage von Herrn Görke zur Turnhalle Lucherberg, erklärt Herr Linzenich, dass die Information an die Nutzer zu den Nutzungszeiten aufgrund der Änderung in der Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung noch nicht erfolgt ist und baldmöglichst nachgeholt wird. Zusammenstellungen zu den Vereinszuschüssen (s. Anlage 4) Herr J. J. Schmitz möchte wissen, wann die Zuschüsse an die Sportvereine ausgezahlt worden sind. Herr Linzenich teilt mit, dass die Zuschüsse für das Jahr 2016 im 4. Quartal 2017 und die Zuschüsse für 2015 im 1. Quartal 2018 an die Vereine überwiesen worden sind. Für 2017 wurden keine Zuschüsse ausgezahlt. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 6 Auf den Hinweis von Herrn J. J. Schmitz, die Auszahlung der übrigen Vereinszuschüsse sollte einheitlich vorgenommen werden führt Frau Wacker aus, dass in der Vergangenheit nur dann Zuschüsse gezahlt worden sind, sofern der Haushalt es erlaubt habe, mit Ausnahme der Zuschüsse, für die es eine rechtliche Verpflichtung gebe. Herr J. Müller möchte wissen, ob die Vereine darüber informiert wurden, dass in 2017 keine Zuschüsse gezahlt werden. Herr Linzenich erklärt, dass dies nur auf Nachfrage geschehen sei. Anschließend ruft der Bürgermeister folgende Seiten des Haushaltsplanes auf: Seite 1 Nr. 11 Personalaufwendungen Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz erklärt Herr Linzenich die gestiegenen Personalkosten mit dem Tarifergebnis und etlichen Höhergruppierungen aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung. Außerdem wurden zusätzliche Stellen eingerichtet, die derzeit befristet besetzt sind, und einige Langzeiterkrankte, für die 2017 keine Personalkosten angefallen sind, haben in 2018 ihren Dienst wieder aufgenommen. Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes ist und bittet um Vorlage einer Aufstellung, welche Stellen befristet besetzt sind. Zu den erfolgten Höhergruppierungen stellt Herr Gasper die Frage, wie sich eine Steigerung um zwei Stufen im Kindergartenbereich begründet. Üblich sei doch eine Steigerung um eine Stufe. Frau Wacker führt aus, das hänge mit dem Ausbau der Kitaplätze zusammen; die Eingruppierung der Erzieherinnen sei an die Anzahl der zu betreuenden Kinder gekoppelt. Herr J. J. Schmitz möchte wissen, wie sich das bisher aufgelaufene Ergebnis 2017 – Nr. 29 – noch verändern wird. Herr Linzenich rechnet mit einem Betrag in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR Defizit. Er gibt allerdings zu bedenken, dass weder der Jahresabschluss 2016 noch die zu bildenden Rückstellungen feststehen und es damit diffizil sei, eine genaue Zahl zu nennen. Herr Linzenich erläutert auf Nachfragen von Herrn Mürkens die Pos. Versorgungs-aufwendungen (Nr. 12). Zu Nr. 14 – Bilanzielle Abschreibungen fällt Herrn Herrn Gasper auf, dass die Werte für 2017 noch nicht komplett gebucht sind. Er gibt den Hinweis, dass die Abschreibungen zu Beginn des Jahres vorgegeben werden sollten. Herr Linzenich erklärt hierzu, dass die kdvz Rhein-Erft-Rur derzeit die Systemvoraussetzungen hierfür prüft. Bei der Gelegenheit regt Herr J. J. Schmitz in Bezug auf den geforderten Finanzkontrolling-bericht an, bei Nachbarkommunen abzufragen, wie dort diese Berichte erstellt werden. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 7 Seiten 8 – 11 Seite 9 Nr. 11 5011000 Dienstbezüge Beamte Nr. 11 5011001 Entschädigung Bürgermeister und Stellvertreter Nr. 16 5421001 Entschädigung Fraktionsvorsitzende Nr. 16 5421002 Entschädigung Sitzungsgelder Die Differenzen sollen in der Niederschrift geklärt werden. Anmerkung der Verwaltung: Im Bereich der Dienstbezüge fehlt die Abgrenzungsbuchung der Beamtengehälter, so dass sich hier noch eine Verschiebung im bisher aufgel. Ergebnis 2017 und 2016 ergeben wird. Für den Bereich der Entschädigungen für Ratsvertreter und sachkundige Bürger dauert die genaue Fehlerdiagnose noch an. Im Rahmen der Veränderungsliste werden eventuell erforderliche Änderungen dargestellt. Seiten 12-18 Seite 13 Nr. 06 4487000 Das Ergebnis 2017 stellt eine Rückzahlung von Versorgungsbezügen dar. 4488001 Der Ansatz von 600 € ist bis 2022 fortzuschreiben Seite 15 Erläuterungen zu 5291000 „2018: Konzept für ein betriebliches Gesundheitsmanagement 10.000 €“ Herr Linzenich führt auf Nachfragen von Herrn J. J. Schmitz aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, für ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen z.B. im Hinblick auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder durch Angebote von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund angedacht. Herr J. Müller fragt, ob nicht ein bestehendes Konzept übernommen werden kann. Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, das Vorhaben müsse überdacht werden. Möglicherweise gäbe es Fördermittel von Krankenkassen und bereits fertige Konzepte für die betriebliche Gesundheitsförderung. Herr J. Müller betont, dass die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter befürwortet werde. Es gehe ausschließlich darum, Kosten für das Konzept zu sparen. Erläuterungen zu 5291000 „Unterstützung Aufbau eines ordnungsgemäßen Archivwesens 8.000 €“ Herr Linzenich erläutert auf Nachfragen von Frau Rehfisch, dass es darum geht, zunächst die Altakten zu katalogisieren und nach und nach zu digitalisieren. Seiten 14 – 21, Seite 138 – keine Wortmeldungen Herr J. J. Schmitz schlägt um 20.45 Uhr vor, die öffentliche Sitzung zu schließen und Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen Sitzung, zu der Herr Rechtsanwalt Weber anwesend sein wird, zu beraten. Danach soll die Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 8 Sitzung geschlossen werden und ein neuer Termin für eine Anschlusssitzung vereinbart werden. Dieser Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2018 Seite 9