Daten
Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
04.09.17, 12:32
Aktualisiert
04.09.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 04.09.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 05.07.2017
Öffentliche Sitzung
6.
Einführung einer Wohnraumschutzsatzung
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017
173/2017
Ratsherr Riedel trägt vor und weist insbesondere darauf hin, dass die Wohnraumschutzsatzung ein Hilfsmittel für die Verwaltung sei, um bei anhaltendem Wohnungsleerstand
vorgehen zu können. Dies sei bezüglich des akuten Wohnungsdrucks in Brühl von Vorteil.
Ratsherr Weitz merkt an, dass der Wohnungsdruck in Brühl allseits bekannt sei und das
es richtig sei sich mit allen hilfreichen Planungsinstrumenten auseinanderzusetzen. Jedoch habe die Verwaltungsvorlage deutlich gemacht, dass eine Problemlösung durch eine
Wohnraumschutzsatzung nicht zu erwarten sei. Man stelle zusätzliche Anforderungen an
die Verwaltung, welche bereits mit vielen anderen Aufgaben ausgelastet sei. Eine zusätzliche Aufgabe erfordere zusätzliches Personal. Dies sei im Hinblick auf den Nutzen kritisch
anzusehen. In Köln gebe es Erfahrungen mit der Wohnraumschutzsatzung. Diese erzielen
keine rentablen Erfolge. Herr Weitz weist auf eine Ablehnung seitens seiner Fraktion hin,
da das Instrument der Wohnraumschutzsatzung als nicht praktikabel und zielführend angesehen sei.
Ratsherr Riedel erläutert, dass es lediglich darum ginge, der Verwaltung ein weiteres Instrument zu geben, um bei Leerstand einzugreifen und nicht darum einen erhöhten Aufwand mit mehr Personal zu haben.
Ratsherr Weber spricht sich ebenfalls gegen die Wohnraumschutzsatzung aus, da dies
keine adäquate Lösung für die in Brühl vorherrschende Problematik sei. Die Wohnraumbedarfsanalyse sei ein wichtiges politisches und planungsrechtliches Instrument um neuen Wohnraum zu schaffen. Eine Mangelverwaltung sei nicht der richtige Lösungsansatz.
Ratsherr Pütz gibt zu bedenken, dass die vorhandene Leerstandsquote nicht im Verhältnis mit dem Aufwand stünde, den man betreiben müsse, um eine Wohnraumschutzsatzung zu erstellen.
Ratsherr Weitz ergänzt, dass derzeit kein Bedarf einer Wohnraumschutzsatzung bestehe. Die Mustervorlage aus Köln sei mit äußerst vielen Ausnahmen ausgestattet, sodass
eine Anwendung der Satzung äußerst selten sei. Fälle, in denen man die Satzung in Brühl
anwenden könne, habe man fast keine. Man könne die Wohnraumschutzsatzung beschließen, sobald der Bedarf in Brühl vorhanden sei.
Ratsherr Gerhard weist auf die Vorlage hin, in der es heiße, dass die weniger als acht
vermuteten Wohneinheiten bei der Stadt Brühl keine Rolle für eine Wohnraumschutzsatzung spielen.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017
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Ratsherr Riedel merkt an, dass die Angaben aus der Vorlage nur hypothetisch seien.
Eine Anpassung der Satzung an die Brühler Verhältnisse sei möglich.
Ausschussvorsitzender Klug fasst zusammen, dass die Verwaltung das Instrument der
Wohnraumschutzsatzung als nicht sinnvoll betrachtet. Einer Satzung dieser Art müsse ein
konkreter Bedarf entgegenstehen. Eine Wohnraumschutzsatzung fordere außerdem neues Personal und damit einhergehend gewisse finanzielle Mittel. Die Abwägung zwischen
Kosten und Nutzen stehe in keinem guten Verhältnis zueinander. Abschließend kritisiert
Vorsitzender Klug die Vorgehensweise der Zusammenstellung von leerstehenden Immobilien durch Herrn Riedel. Diese habe durch einen Facebook-Aufruf stattgefunden und beinhalte nicht die Gründe für den jeweiligen Leerstand.
Ratsherr Riedel betont, dass die Satzung insbesondere auf langfristig vorhandenen
Leerstand abzielen soll.
Ratsherr Riedel besteht auf Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt den Antrag der Fraktion Linke &
Piraten ab.
Abstimmungsergebnis:
14:1
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