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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
341 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
04.09.17, 12:32
Aktualisiert
04.09.17, 12:32
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
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- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.09.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 05.07.2017 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 223/2017 Fachbereichsleiter Lamberty erläutert das Vorhaben und nimmt Bezug auf die Einwendungen bezüglich der Schallentwicklung der Gesamtanlage. Es gebe ein Schallschutzgutachten aus der sich ergeben habe, dass eine Lärmschutzwand zu errichten sei. Es gebe Hinweise und Bedenken bezüglich einer Lautsprecheranlage für Ansagen für den Tennissport. Eine Lautsprecheranlage komme nach Aussagen des Tennisvereins während Spielen und Turnieren nicht zum Einsatz. Falls der Verein über die Installation einer entsprechenden Anlage nachdenke, veranlasse man im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens eine schalltechnische Untersuchung. Eine schalltechnische Untersuchung liege bereits vor und treffe teilweise Aussagen zu einer Lautsprecheranlage. Ratsherr Weitz merkt an, dass man dem Eingabensteller durch schriftliche Erklärung verdeutlichen könne, dass bei der Errichtung einer Lautsprecheranlage schallschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen seien. Er regt an, in Bezug auf die Stellplatzsituation Kalkulationen zu veranschlagen, die von einem Worst-Case-Szenario ausgehen. Weiterhin äußert Herr Weitz seine Verwunderung über die Aussagen des Landesbetriebs Wald und Holz und fragt, inwiefern es Gespräche mit der Verwaltung und dem Landesbetrieb gab. Herr Lamberty erläutert, dass der Landschaftsschutz vom Regionalrat zurückgenommen wurde. Ratsherr Weitz fragt, welche Möglichkeiten dem Landesbetrieb noch offen stünden um gegen die Abwägung der Verwaltung vorzugehen. Herr Lamberty erklärt, dass es gegen die Abwägung das Rechtsmittel der Normenkontrollklage gebe. Weiterhin erläutert Herr Lamberty, dass es die vorhandene Anlage schon gebe, die Ausweisung der Stellplätze derzeit aber nicht bestehe. Der Verein wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Mindestanzahl von Stellplätzen auf dem eigenen Gelände geben müsse. Ratsherr Riedel lobt die Verwaltung hinsichtlich der detaillierten Auseinandersetzung mit dem Thema Immissionsschutz. Herr Riedel fragt, wer der Kostenträger für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sei. Dezernent Schiffer erklärt, dass der Kostenträger für den ökologischen Ausgleich der Vorhabenträger sei. Außerdem weist Herr Schiffer darauf hin, dass eine Bereitstellung von Stellplätzen für seltene Großveranstaltungen wie Turniere unverhältnismäßig sei. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 1 von 6 Ratsherr vom Hagen weist auf S. 46 Punkt T 3.03 hin, in dem es um die Verpflichtung zu Verwendung gebietseigener Sträucher und Pflanzen geht. Herr vom Hagen bittet darum, dass die Ausgleichsmaßnahmen explizit mit gebietseigenen Sträuchern und Pflanzen herzustellen sei. Diese Maßnahme solle so in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingearbeitet werden. Herr Lamberty weist darauf hin, dass der Ausdruck „gebietseigen“ nicht verwendet werden könne, da das Gebiet besondere Bodenverhältnisse aufweise. Der Ausdruck „standortgerecht“ sei in diesem Zusammenhang sinnvoller. Herr Lamberty merkt außerdem an, dass er Rücksprache innerhalb der Abteilung halten werde, um die Festsetzungen so genau wie möglich an die Anforderungen von der Fraktion von Herr vom Hagen anzupassen. Ausschussvorsitzender Klug führt zur Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 Bürger 1 Berücksichtigung ja / nein nein nein ja ja ja nein ja nein ja ja nein nein nein ja Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt 2 von 6 Lfd. Nr. Bürger B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 Berücksichtigung ja / nein ja ja ja nein nein ja nein nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1 Palmersdorfer Bachverband Stadtwerke Brühl Bezirksreg. Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst T2 T3.01 T3.02 T4.1.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.1.2 T4.1.3 T4.2.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.2.2 T5.1 T5.2 T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T7 T8.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Direktion Kriminalität-ImmissionsschutzRWE -Bergschäden- Erftverband Rhein-Erft-Kreis -Naturschutz und LandschaftspflegeT8.2 -KreisplanungT8.3.1 -Wasserwirt-schaftT8.3.2 T8.4 -Bodenschutz- Berück- Abwägung der Stellungnahme sich-tigung ja / nein - - Ja Wird berücksichtigt. Ja - Ist bereits berücksichtigt. - ja nein nein Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. ja - Wird berücksichtigt. - ja ja ja ja Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. ja ja ja Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 FNP relevant 3 von 6 Lfd. Nr. TÖB T8.5 T9.1 - ImmissionsschutzBezirksregierung Arnsberg - Bergbau und Energie in NRW - T9.2 T9.3 Berück- Abwägung der Stellungnahme sich-tigung ja / nein - - ja - Wird berücksichtigt. - FNP relevant B - Öffentliche Auslegung (16.02. – 17.03.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 B1.25 B1.26 B1.27 B1.28 B1.29 B1.30 B1.31 Bürger 1 Berücksich-tigung ja / nein nein nein ja nein nein nein ja nein nein ja nein nein nein ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein nein ja ja ja ja nein ja Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt.. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. 4 von 6 B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln Erftverband Bergheim T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T5.01 T6.01 T7.01 T7.02 T7.03 T8.01 Landesbetrieb Wald und Holz NRW StadtServiceBetrieb Brühl Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 - Luftverkehr Stadtwerke Brühl GmbH Rheinischer Verein Rhein-Erft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung T8.02 T8.03 T8.04 T8.05 Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein ja ja ja ja nein ja nein FNPrelevant Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. - nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. nein nein - Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - ja - Ist bereits berücksichtigt. - Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II: Der Rat beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 5 von 6 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: III: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:  im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),  im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,  im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,  im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 6 von 6