Daten
Kommune
Inden
Größe
538 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
29.05.18, 16:00
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Inden vom
03.05.2018
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Elmar (vertritt Marx, Reinhard)
Krings, Karin
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
SPD-Fraktion
Görke, Rudi
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Schmitz, Josef Johann
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor (vertritt Bellen, Heinz)
Meurers, Manfred (vertritt Schlächter, Herbert)
Schmitz, Hermann-Josef
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rehfisch, Hella
Ohne Fraktion
Langefeld, Jörn
Entschuldigt fehlt:
Als Gast
Herr Rechtsanwalt Weber zu TOP 2 nö
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Gemeindeamtsrätin Wacker
Verwaltungsangestellter Ortmann
Verwaltungsangestellter Hurtz
Gemeindeamtfrau Krebs
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 21:30 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
Niederschrift
1.
2.
3.
4.
4.1
4.1.
1
4.2
-2-
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net
hier: Zuschuss mobile Endgeräte
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Beschlusskontrolle
73/2018
74/2018
69/2018
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 18. Sitzung des Hauptausschusses und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Ausschusses fest. Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
Bei zwei Enthaltungen wird die Niederschrift genehmigt.
2.
Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net
hier: Zuschuss mobile Endgeräte
73/2018
Nach kurzer Diskussion wird einvernehmlich vereinbart, die Entscheidung in den Rat zu
vertagen. Der Beschlussvorschlag sollte den Zusatz erhalten, dass gegebenenfalls benötigte
Software von der Verwaltung beschafft wird. Außerdem sollte bis zur Ratssitzung geprüft
werden, ob der Zuschuss der Steuerpflicht unterliegt.
(Anmerkung der Verwaltung: Der Städte- und Gemeindebund NRW nimmt in seiner
Mitteilung 9/2015 vom 12.01.2015 wie folgt Stellung:
Private Nutzung kommunaler Tablet-PCs durch Mandatsträger/innen
Die private Nutzung mobiler Endgeräte wie etwa Tablet-PCs ist für ehrenamtliche
kommunale Mandatsträger ab dem 1. Januar des Jahres 2015 von der Einkommensteuer
befreit. Dies haben Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres im Rahmen des
„Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 22.12.2014 beschlossen (BGBl. I S. 2517
ff.) Mit dieser Änderung des Einkommensteuergesetzes wird einer Forderung und Initiative
des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus
dem Sommer des Jahres 2014 Rechnung getragen.
Bis Ende des Jahres 2014 sah die geltende Regelung vor, dass eine private Nutzung
entsprechender Geräte, die ehrenamtlich tätige kommunale Mandatsträger zur Ausübung
ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt bekommen, nach dem Einkommensteuergesetz
einkommensteuerpflichtig ist. Die Finanzbehörden hatten zu Beginn des Jahres 2014
festgestellt, die Nutzung eines Tablet-PCs stelle einen „anteiligen Sachbezug“ dar, der von
den kommunalen Mandatsträgern „neben der Aufwandsentschädigung als Betriebseinnahme
im Rahmen der Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 des
Einkommensteuergesetzes“ zu erfassen sei.
Niederschrift
-3-
Der Städte- und Gemeindebund hat diese Regelung kritisiert und – gemeinsam mit den
anderen kommunalen Spitzenverbänden - gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine
Änderung des Einkommensteuergesetzes gefordert. Auf seiner Sitzung im Juni 2014 hatte das
Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zudem einstimmig eine Befreiung von
der Einkommensteuer gefordert, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die
ehrenamtliche Tätigkeit nicht zu erschweren. Den Forderungen wurde nunmehr durch
Bundestag und Bundesrat Rechnung getragen.
Durch die Ergänzung des § 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes ist nunmehr die
steuerfreie private Nutzung durch ehrenamtlich Tätige, die diese Geräte im Rahmen einer
ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 12 EStG zur Verfügung gestellt bekommen,
ausdrücklich gewährleistet.
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt diese Gesetzesänderung und die damit
verbundene Verringerung des bürokratischen Aufwandes für Ehrenamtler ausdrücklich.
Gerade in den Stadt- und Gemeinderäten können Tablet-PCs die Arbeit für Ratsmitglieder
erleichtern und zur Kosteneinsparung in den Verwaltungen beitragen.)
3.
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
74/2018
Bevor mit der Beratung der einzelnen Produkte begonnen wird, erläutert Herr Linzenich die
zur Verfügung gestellten Veränderungslisten und den Investitionenplan und gibt an, welche
Positionen in den einzelnen Fachausschüssen mit welchem Ergebnis beraten wurden.
In der Zusammenstellung der Auswirkungen – Gesamtergebnishaushalt (s. Anlage 1) ist ein
Schreibfehler enthalten. Das Jahresergebnis lt. Entwurf des Haushalts 2022 beträgt 50.688 €.
Es ergeben sich folgende Fragen:
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz nach dem Grund für die gestiegenen Ansätze bei
Produkt 010111002 Seite 13 ab 2019 führt Herr Linzenich aus, dies sei mit dem
Tarifabschluss zu erklären; er sei höher als kalkuliert ausgefallen. Herr J. J. Schmitz möchte
weiter wissen, wie hoch die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind. (Anmerkung der
Verwaltung: Die Beitragssätze der Sozialversicherung orientieren sich am gesetzlichen
Status quo zum Stand der Haushaltsplanung.)
Zum Ansatz für 2018 in Höhe von 10.000 € bei Produkt 010111002 Seite 14 für
Entwicklungskosten für interkommunale Zusammenarbeit wird ausführlich diskutiert.
Herr Linzenich informiert, angedachte Handlungsfelder für eine interkommunale
Zusammenarbeit seien: Einführung der Mehrwertsteuerpflicht, Gebührenkalkulation,
strategisches Berichtswesen und Beschaffung. Erste Gespräche seien mit den Gemeinden
Merzenich und Niederzier, den Städten Jülich, Kerpen und Linnich geführt worden; wobei
die Gemeinde Merzenich bereits im Bereich der Gebührenkalkulation und des
Personalwesens zusammenarbeitet.
In Bezug auf die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht wird die grundsätzliche Frage
diskutiert, ob interkommunale Zusammenarbeit überhaupt nötig ist. Herr Görke ist der
Meinung, per Gesetz und Maßnahmenkatalog werde alles geregelt. Das Gesetz sei bereits
erlassen, so Herr Langefeld, bis zur Umsetzung ab 2021 sei dennoch eine immense Vorarbeit
zu leisten, da jeder einzelne Bereich durchleuchtet werden müsse.
Frau Rehfisch meint, man könnte die Entwicklung bei den anderen Kommunen beobachten,
und später von den Ergebnissen profitieren. Nach Ansicht von Herrn J. J. Schmitz müssten
Niederschrift
-4-
diese Arbeiten beim Kreis gebündelt werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW könnte
hier auch unterstützen.
Herr Linzenich befürchtet, dass eine Teilnahme an den Arbeitsgesprächen nicht mehr
möglich ist, wenn der Ansatz gestrichen werden sollte.
Zu Produkt 010111007033 Seite 77 möchte Frau Rehfisch wissen, wie alt das Dach der
Hauptschule ist. Herr Ortmann berichtet, das Flachdach stamme noch aus den 70er Jahren.
Eine Komplettsanierung sei der ungünstigste Fall; es werde zunächst nach den Ursachen
gesucht, um evtl. nur eine Teilsanierung vorzunehmen. Herr J. Müller regt an, das Flachdach
in ein Pultdach umzuwandeln, um dadurch auf Dauer Reparaturen vorzubeugen. Auf
Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz, bestätigt Herr Ortmann, dass Gespräche mit der
RurEnergie wg. der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach der Hauptschule
laufen. Grundsätzlich bestehe diese Möglichkeit im vorderen Teil des Daches; Voraussetzung
sei jedoch, dass das Dach saniert ist.
Im Zusammenhang mit der Streichung des Ansatzes für die europaweite Ausschreibung von
Gebäudereinigungsleistungen (Produkt 010111007001 Seite 30) mahnt Herr J. J. Schmitz die
Vorlage einer Aufstellung aller Versicherungsverträge mit Angaben zum Vertragsinhalt und
der Höhe der Prämie an. Außerdem bittet er darum, rechtlich nachzuweisen, dass für den
Versicherungsbereich keine Ausschreibung erforderlich war.
Produkt 010111007083 Seite 124. Herr Mürkens regt an, mit dem Ortsvorsteher von
Lamersdorf ein Gespräch zu führen bezüglich einer evtl. Nutzung des Bürgerhauses durch
Vereine. Herr Ortmann macht auf die Brandschutzproblematik aufmerksam.
Produkt 030211001 Seite 156 – Grundschule Inden. Herr Mürkens hinterfragt die Aussage,
dass der Ansatz für die Instandhaltung des Barrens verwendet werden soll.
(Anmerkung der Verwaltung: Der folgenden Übersicht sind die zu reparierenden Turngeräte
zu entnehmen.
Niederschrift
-5-
Niederschrift
-6-
Produkt 050313001 Leistungen für Asylbewerber
Herr J. J. Schmitz bittet um eine Zusammenstellung der Ein- und Ausgaben im Asylbereich
für 2017 sowie der Veranschlagungen für 2018 und 2019.
Herrn Görke interessiert eine Gegenüberstellung aller Kosten und Einnahmen für die
Wohnungen in der Talstraße im Vergleich zu den Wohncontainern.
Herr Gasper bringt seinen Ärger zum Ausdruck über die Berichterstattung in der Presse,
wonach die Container-Anlage in der Merödgener Straße Kosten in Höhe von 130.000 €
jährlich verursacht. Ohne die Einnahmepositionen zu kennen, erzeuge dies ein falsches Bild.
Herr Langefeld stellt klar, dass diese Aussage im Zusammenhang mit der Errichtung eines
Festbaus zu sehen ist: die monatlichen Mieten seien verloren während eine Investition in
einen Festbau aber einen bleibenden Wert darstellen würde.
Frau Wacker erläutert die Änderung der Ansätze im Bereich „Asyl“:
050 313 001
4141000
Der Ansatz wird für 2018 auf 585.000 € reduziert, da die Zahl der Personen im laufenden
Asylverfahren gesunken ist. Hierin enthalten ist die vom Land angekündigte Weiterleitung
der Integrationspauschale des Bundes. Die Gemeinde Inden erhält den Mindestbetrag von
50.000 €.
Für die Folgejahre wird auf der Basis von 50 Personen hochgerechnet.
5331001
Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Regelleistungen. Aufgrund der
gesunkenen Zahl von Asylverfahren wird der Ansatz auf 650.000 € reduziert.
5331002
Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Krankenhilfe a. E.
5332002
Die Bezeichnung des Produktkontos lautet richtig SL Asyl – Krankenhilfe i. E. Der Ansatz
wird auf 80.000 € angepasst.
Bzgl. Zeile 18 ist festzustellen, dass sich mit Ausnahme des bisher aufgelaufenen Ergebnisses
2017 immer ein erheblicher Minusbetrag ergibt. Lediglich beim bisher aufgelaufenen
Ergebnis 2017 ergibt sich ein positiver Betrag von 79.667,18 €. Hier ist aber festzustellen,
dass in 2017 eine Erstattung des Landes in Höhe von rd. 115.900 € für in 2016 entstandene
übermäßig hohe Krankhilfekosten in zwei Einzelfällen erstattet wurden. Würde man diese
Erstattung für 2016 rausrechnen, stellt man fest, dass auch das Ergebnis für 2017 negativ ist.
Dies belegt, dass die Gemeinde auch hier nicht alle Kosten erstattet bekommen hat.
050 315 001
4321015
Bei der Position Entgelt für die Unterbringung Wohnungsloser werden sämtliche Zahlungen
von Unterkunftskosten vereinnahmt. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von
unterzubringenden Personen wird der Ansatz auf 250.000 € erhöht. Hierzu gehören auch
Personen mit Wohnsitzzuweisung, für die die Gemeinde Inden keine Leistungen gewährt, die
sie aber wohnungsmäßig unterbringen muss, da dieser Personenkreis nur in Ausnahmefällen
selbst eine Wohnung anmieten kann.
Vereinnahmt werden zum einen Zahlungen von Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG
(Auszahlung Unterkunftskosten aus 050 313 001/ 5331001) erhalten. Zum anderen werden
hier auch die Zahlungen der job-com für die Personen, die Leistungen nach dem SGB II
erhalten, vereinnahmt.
Niederschrift
-7-
4321016
Hier werden die Erstattungen für Strom vereinnahmt. Hierfür werden Pauschalen erhoben. In
den Fällen, wo die Kosten eindeutig einer Person oder Familie zugeordnet werden können,
wird nach Eingang der Jahresabrechnung entweder eine Nachforderung oder Erstattung
entsprechend der zu zahlenden Summe gefertigt.
5241007
Hier werden die Zahlungen für Strom geleistet.
5241008
Hier werden die Zahlungen für die angemieteten Wohnungen verbucht.
Auf den Hinweis der Politik, dass von Seiten des Asylkreises erklärt würde, dass die
Gemeinde aufgrund der zu zahlenden Unterkunftskosten an den Flüchtlingen verdienen
würde, erläutert Frau Wacker Folgendes:
Unter Ziffer 28 (S. 202 des Haushaltsplanes)– Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen – werden im Rahmen der Jahresrechnung die Kosten von eigenen,
gemeindlichen Unterkünften, die beim Gebäudemanagement verwaltet werden, verbucht.
Hier fehlt noch die Umbuchung für 2017, so dass dort zurzeit zwar ein positives
Jahresergebnis auftaucht. Berücksichtigt man die zu erwartenden Kosten für die eigenen
Unterkünfte, wie z. B. Chalets und Mobilheime, in Höhe von rd. 300.000 €, so wird
ersichtlich, dass das Produkt mit einem negativen Ergebnis von rd. 120.000 € abschließen
wird. Hier ist eindeutig ersichtlich, dass die Kosten für die Unterbringung bedeutend höher
sind als die erzielten Einnahmen, so dass diese Kosten zu Lasten der Gemeinde Inden gehen.
Hier sind ausdrücklich die hohen Mietkosten für den Container zu nennen, gleiches gilt für
die Bewirtschaftung aufgrund der Stromheizungen und der fehlenden Isolierung der
Unterkünfte.
Produkt 16061001 Seite 320 – Sonderumlage Jugendamtsarbeit. Herr J. J. Schmitz hinterfragt
den Ansatz für 2018; der Jahresabschluss 2016 des Kreises sei doch noch nicht genehmigt.
Herr Linzenich erklärt, der Ansatz basiere auf einer schriftlichen Mitteilung des Kreises
Düren, dass der Betrag so im Jahresabschluss des Kreises Düren eingestellt sei.
Investitionenplan – nach Ein- und Auszahlungen gegliedert (s. Anlage 2)
Herr J. Müller bittet aus Gründen der Übersichtlichkeit die Listen zukünftig mit einem Datum
zu versehen.
Die angesparten Pauschalen sollen lt. Herrn J. J. Schmitz um die Ergebnisse für 2018 ergänzt
werden und in den Vorbericht übernommen werden. Herr Linzenich sagt dies zu.
M11100601 Unbebaute Grundstücke. Der Ansatz für 2018 kann gestrichen werden. Er war
für einen Grundstückskauf in der Römerstraße geplant.
Herr Linzenich verweist auf die Listen mit den Nutzungsplänen und –zeiten (s. Anlage 3),
deren Vorlage vom Sozial-, Sport- und Kulturausschuss gewünscht worden war. Die
Zusammenstellung der Bewirtschaftungskosten und Mieten der einzelnen Liegenschaften sei
noch in Arbeit.
Auf Nachfrage von Frau Rehfisch, führt Herr Linzenich aus, dass im Jahre 1997 die
kostenfreie Nutzungen für Handballer, Tischtennisspieler und Leichtathleten beschlossen
worden ist.
Herr J. J. Schmitz moniert, dass die seit 2015 geforderte Beratung der Hallennutzungszeiten
bisher nicht erfolgt ist. Er ist der Meinung, dass eine Nutzung durch ortsfremde Vereine nur
Niederschrift
-8-
bei 100 %iger Kostenerstattung genehmigt werden darf. Im Übrigen zweifelt er die
Richtigkeit der vorgelegten Zusammenstellungen an, weil auf der Internetseite der IndenDucks Trainingszeiten angegeben werden, die nicht in den Listen mit den Nutzungszeiten
enthalten sind. Er wirft der Verwaltung widerrechtliches Verhalten vor, der „sportliche
Leiter“ der Inden Ducks sei Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und „macht was er will“.
Herr J. J. Schmitz zweifelt weiter an, dass die Inden-Ducks ihren Vereinssitz nach Inden
verlegt haben und möchte den Vereinsregistereintrag sehen. Er wertet dieses Vorgehen als
Hintergehung des Rates.
Herr Langefeld weist die Vorwürfe von Herrn J. J. Schmitz zurück. Die Hallennutzungszeiten
würden so vergeben, wie er es für richtig halte. Zur Nachfrage, warum die „Aachener
Nighthawks“ keine Hallennutzungsgebühren entrichtet haben, wird auf den beigefügten
Vermerk verwiesen (s. Anlage 5).
Herr Görke ist der Meinung, der Bürgermeister verbreite Unwahrheiten über ihn, in dem er
auf Facebook veröffentlicht, er habe die Feuerwehr als Hobby bezeichnet.
Herr J. Müller steht auf dem Standpunkt, dass ortsansässige Vereine bei der Vergabe von
Nutzungszeiten gegenüber auswärtigen Vereinen bevorzugt behandelt werden sollten.
Zur Nachfrage von Herrn Görke zur Turnhalle Lucherberg, erklärt Herr Linzenich, dass die
Information an die Nutzer zu den Nutzungszeiten aufgrund der Änderung in der
Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung noch nicht erfolgt ist und baldmöglichst nachgeholt
wird.
Zusammenstellungen zu den Vereinszuschüssen (s. Anlage 4)
Herr J. J. Schmitz möchte wissen, wann die Zuschüsse an die Sportvereine ausgezahlt
worden sind. Herr Linzenich teilt mit, dass die Zuschüsse für das Jahr 2016 im 4. Quartal
2017 und die Zuschüsse für 2015 im 1. Quartal 2018 an die Vereine überwiesen worden sind.
Für 2017 wurden keine Zuschüsse ausgezahlt.
Auf den Hinweis von Herrn J. J. Schmitz, die Auszahlung der übrigen Vereinszuschüsse
sollte einheitlich vorgenommen werden führt Frau Wacker aus, dass in der Vergangenheit nur
dann Zuschüsse gezahlt worden sind, sofern der Haushalt es erlaubt habe, mit Ausnahme der
Zuschüsse, für die es eine rechtliche Verpflichtung gebe.
Herr J. Müller möchte wissen, ob die Vereine darüber informiert wurden, dass in 2017 keine
Zuschüsse gezahlt werden. Herr Linzenich erklärt, dass dies nur auf Nachfrage geschehen sei.
Anschließend ruft der Bürgermeister folgende Seiten des Haushaltsplanes auf:
Seite 1
Nr. 11 Personalaufwendungen
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz erklärt Herr Linzenich die gestiegenen Personalkosten
mit dem Tarifergebnis und etlichen Höhergruppierungen aufgrund der Umsetzung der neuen
Entgeltordnung. Außerdem wurden zusätzliche Stellen eingerichtet, die derzeit befristet
besetzt sind, und einige Langzeiterkrankte, für die 2017 keine Personalkosten angefallen sind,
haben in 2018 ihren Dienst wieder aufgenommen.
Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass der Stellenplan Bestandteil des
Haushaltsplanes ist und bittet um Vorlage einer Aufstellung, welche Stellen befristet besetzt
sind.
Zu den erfolgten Höhergruppierungen stellt Herr Gasper die Frage, wie sich eine Steigerung
Niederschrift
-9-
um zwei Stufen im Kindergartenbereich begründet. Üblich sei doch eine Steigerung um eine
Stufe. Frau Wacker führt aus, das hänge mit dem Ausbau der Kitaplätze zusammen; die
Eingruppierung der Erzieherinnen sei an die Anzahl der zu betreuenden Kinder gekoppelt.
Herr J. J. Schmitz möchte wissen, wie sich das bisher aufgelaufene Ergebnis 2017 – Nr. 29 –
noch verändern wird. Herr Linzenich rechnet mit einem Betrag in Höhe von rd. 1,5 Mio.
EUR Defizit. Er gibt allerdings zu bedenken, dass weder der Jahresabschluss 2016 noch die
zu bildenden Rückstellungen feststehen und es damit diffizil sei, eine genaue Zahl zu nennen.
Herr Linzenich erläutert auf Nachfragen von Herrn Mürkens die Pos. Versorgungsaufwendungen (Nr. 12).
Zu Nr. 14 – Bilanzielle Abschreibungen fällt Herrn Herrn Gasper auf, dass die Werte für
2017 noch nicht komplett gebucht sind. Er gibt den Hinweis, dass die Abschreibungen zu
Beginn des Jahres vorgegeben werden sollten. Herr Linzenich erklärt hierzu, dass die kdvz
Rhein-Erft-Rur derzeit die Systemvoraussetzungen hierfür prüft.
Bei der Gelegenheit regt Herr J. J. Schmitz in Bezug auf den geforderten Finanzkontrollingbericht an, bei Nachbarkommunen abzufragen, wie dort diese Berichte erstellt werden.
Seiten 8 – 11
Seite 9
Nr. 11 5011000 Dienstbezüge Beamte
Nr. 11 5011001 Entschädigung Bürgermeister und Stellvertreter
Nr. 16 5421001 Entschädigung Fraktionsvorsitzende
Nr. 16 5421002 Entschädigung Sitzungsgelder
Die Differenzen sollen in der Niederschrift geklärt werden.
Anmerkung der Verwaltung: Im Bereich der Dienstbezüge fehlt die Abgrenzungsbuchung der
Beamtengehälter, so dass sich hier noch eine Verschiebung im bisher aufgel. Ergebnis 2017
und 2016 ergeben wird. Für den Bereich der Entschädigungen für Ratsvertreter und
sachkundige Bürger dauert die genaue Fehlerdiagnose noch an. Im Rahmen der
Veränderungsliste werden eventuell erforderliche Änderungen dargestellt.
Seiten 12-18
Seite 13 Nr. 06
4487000 Das Ergebnis 2017 stellt eine Rückzahlung von Versorgungsbezügen dar.
4488001 Der Ansatz von 600 € ist bis 2022 fortzuschreiben
Seite 15
Erläuterungen zu 5291000 „2018: Konzept für ein betriebliches Gesundheitsmanagement
10.000 €“
Herr Linzenich führt auf Nachfragen von Herrn J. J. Schmitz aus, dass der Arbeitgeber
verpflichtet ist, für ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen z.B. im Hinblick auf die Gestaltung
des Arbeitsplatzes oder durch Angebote von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Hierzu ist
die Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund angedacht.
Herr J. Müller fragt, ob nicht ein bestehendes Konzept übernommen werden kann. Herr J. J.
Schmitz ist der Meinung, das Vorhaben müsse überdacht werden. Möglicherweise gäbe es
Fördermittel von Krankenkassen und bereits fertige Konzepte für die betriebliche
Gesundheitsförderung.
Herr J. Müller betont, dass die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter befürwortet werde. Es
Niederschrift
- 10 -
gehe ausschließlich darum, Kosten für das Konzept zu sparen.
Erläuterungen zu 5291000 „Unterstützung Aufbau eines ordnungsgemäßen Archivwesens
8.000 €“
Herr Linzenich erläutert auf Nachfragen von Frau Rehfisch, dass es darum geht, zunächst die
Altakten zu katalogisieren und nach und nach zu digitalisieren.
Seiten 14 – 21, Seite 138 – keine Wortmeldungen
Herr J. J. Schmitz schlägt um 20.45 Uhr vor, die öffentliche Sitzung zu schließen und
Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen Sitzung, zu der Herr Rechtsanwalt Weber
anwesend sein wird, zu beraten. Danach soll die Sitzung geschlossen werden und ein neuer
Termin für eine Anschlusssitzung vereinbart werden.
Dieser Vorschlag wird einstimmig beschlossen.
4.
Mitteilungen / Anfragen
4.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
4.1. Beschlusskontrolle
1
69/2018
vertagt
4.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
vertagt
Langefeld
Ausschussvorsitzender
Büttgen
Schriftführerin