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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
634 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
04.09.17, 12:32
Aktualisiert
04.09.17, 12:32

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 05.07.2017 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:30 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf Gerharz, Franz-Josef Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar vertritt: Dr. Kollenberg, Wolfgang vertritt: Pohl, Frank SPD Isicok, Rengin Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) vertritt: Bobe, Udo Venghaus, Marcus vertritt: Eiben, Detlef Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Weber, Markus vertritt: Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Hagedorn-Brinkmeyer, Christel (DKSB) vertritt: Sallach, Bianca von der Verwaltung: Kaiser, Karsten (61/1 Planung und Umwelt) Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführer: Bömken, Leonhard Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 1 von 19 Gäste: Küpper, Corinna (BBE) Scholle, Thomas (Planlokal) Nicht anwesend / entschuldigt: Dr. Kollenberg, Wolfgang (CDU) Pohl, Frank (CDU) Bobe, Udo (SPD) Eiben, Detlef (SPD) Winkelmann-Strack, Bernd (GRÜNE) Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 04.05.2017 und 11.05.2017 2. Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung - (241/2017) 3. Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf' - Aufstellungsbeschluss - (245/2017) 4. BP 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss - (224/2017) 5. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - (223/2017) 6. Einführung einer Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017 (173/2017) 6.1 Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke& Piraten vom 27.04.2017; Rat 22.05.2017 (248/2017) 7. Mitteilungen 8. Anfragen 8.1 Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen 8.2 Wohnraumförderungsmittel Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 2 von 19 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 04.05.2017 und 11.05.2017 Die Niederschrift wurde ohne Änderungen genehmigt. 2. Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung - 241/2017 Der Ausschussvorsitzende Klug begrüßt Frau Küpper. Frau Küpper trägt vor. Ratsherr Weber fragt, welche Rolle der Online-Handel für das Konzept spiele und inwieweit dieser in den Kaufkraftabfluss einfließe. Frau Küpper antwortet, dass der Online-Handel Kaufkraftabfluss sei, da er nicht vor Ort durch den stationären Handel gebunden werde. Weiterhin erläutert sie, dass der OnlineHandel im Lebensmittelbereich keine nennenswerte Bedeutung habe. Der Lebensmittelbereich habe 1% Marktanteil im Online-Handel. Weiterhin schildert Frau Küpper, dass diesbezüglich auch in den nächsten Jahren kein wesentlicher Bedeutungsgewinn zu erwarten sei. Eine rasante Entwicklung des Online-Handels im Bereich Lebensmittel sei gegenüber der rasanten Entwicklung der anderen Einzelhandelsbereiche nicht zu erwarten. Frau Küpper trägt weiter vor. Ratsherr vom Hagen kritisiert die Analysekarte (Folie 13 der Präsentation) der Nahversorgungsbereiche und deren Abgrenzungen. Ratsherr vom Hagen fragt, wie die einzelnen Bereiche bezüglich der Analysekarte in Frau Küppers Präsentation entstanden seien. Er merkt an, dass für den Bereich Vochem das gesamte Gewerbegebiet mit einbezogen sei, obwohl es keinen Nahversorgungsstandort in diesem Bereich gebe. Jedoch sei das gesamte Stück entlang der Leipziger Straße, welches einen großen Personenkreis umfasse, die eine Nahversorgung benötigen und die gut an den Thüringer Platz angebunden sind, aus dem o.g. Bereich ausgeschlossen. Frau Küpper antwortet, dass die Abgrenzungen in der Analysekarte an die Abgrenzungen der statistischen Bezirke der Stadt Brühl angelehnt sei und räumt ein, dass es sich hierbei um einen minimalen Schwachpunkt in der Darstellung handle. Die Darstellung resultiere jedoch auch daraus, dass die Einwohnerzahlen entsprechend der statistischen Bezirke aufgearbeitet sei. Sie merkt weiter an, dass es sich bei der Darstellung um eine theoretische Darstellung handle, welche jedoch Aufschluss darüber geben soll, welche Potenziale in den einzelnen Stadtbezirken und Ortsteilen vorhanden seien und wo dringende Entwicklungen notwenNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 3 von 19 dig seien. An einigen Orten gebe es hohe Bevölkerungskonzentrationen und die Einzelhandelsversorgung sei dort derzeit nicht ausreichend. Ausschussvorsitzender Klug merkt an, dass individuelle Grenzen gezogen werden müssen und nicht die Grenzen der statistischen Bezirke verwendet werden sollen. Frau Küpper weist auf eine weitere Analysekarte (Folie 6 der Präsentation) hin, auf der die Nahversorgungsbereiche und deren fußläufige Erreichbarkeit eingetragen seien. Ratsherr vom Hagen kritisiert erneut die besprochene Karte (Folie 13 der Präsentation) und merkt an, dass bezüglich der Einteilung der Nahversorgungsbereiche Ungenauigkeiten bezüglich der Kaufkraftzuordnung, der Einwohnerzahlen und damit der gesamten weiteren Planung entstehen. Alle einzelnen Nahversorgungsbetriebe seien konkret zu betrachten, sodass man keinen Nahversorgungsstandort vernachlässige oder gefährde. Ausschussvorsitzender Klug kommentiert, dass er die methodische Vorgehensweise von Frau Küpper ebenfalls für fragwürdig halte, da die Zuordnung von Nahversorgungsbereichen zu Einwohnern unverhältnismäßig dargestellt sei. Man müsse die Bereiche anhand der 700m-Radien ziehen und nicht nach einer willkürlichen Bevölkerungsstatistik welche sich lediglich auf geographische Gesichtspunkte und Gemarkungen ausrichte. Frau Küpper weist darauf hin, dass man auf die Gegenüberstellung von Umsatz zu Kaufkraft achten solle. Die rein räumliche Betrachtung sei die, dass man erkennen könne, dass es ein rein fußläufig zu erreichendes Angebot in Vochem gebe. Dieses fußläufig erreichbare Angebot sei noch nicht so umfangreich, dass man die zur Verfügung stehende Kaufkraft binden könne, sondern dass ein erheblicher Anteil der Kaufkraft an andere Standorte abfließe. Dies sei zum Teil der Bereich der Kernstadt, an dem einige Betriebe bestehen, die über die Nahversorgung hinaus ausstrahlen. Ratsherr vom Hagen erwähnt, dass er diese Argumentation anhand der Zahlen gut verstehe, jedoch die Darstellung mit den einzelnen Bezirken kritisiere. Die Einteilung Vochem, Kierberg und Heide sei relativ, da es sich hierbei um eine willkürlich gezogene Grenze handle. Man müsse aus der sehr guten Ortskenntnis der Ratsmitglieder heraus die Grenzen anders ziehen, um weitere Überlegungen vorzunehmen. Ausschussvorsitzender Klug erwähnt, dass in Vochem mit 61% eine relativ hohe Kaufkraftbindung vorhanden sei, aber die restlichen 39% nach Hürth verschwinden. Das Problem sei, dass man vom Brühler Westen und vom Brühler Norden in Richtung Innenstadt zu hohe Durchfahrwiderstände habe. Deswegen sei für den Brühler Westen und den Brühler Norden, speziell für Vochem und Kierberg, in Walberberg der Edeka ein hoch interessanter Standort. Diese Bewegungsströme müsse man ebenfalls mit berücksichtigen. Ausschussvorsitzender Klug vermutet, dass der REWE am Balthasar-Neumann-Platz für Kierberger und Vochemer erst interessant werde, wenn man sich als Bürger bereits in der Gegend befinde. Ansonsten spiele mit Sicherheit auch das subjektive Qualitätsgefühl beim Besuch von Lebensmittelmärkten eine wesentliche Rolle. Dezernent Schiffer erläutert, dass es kein Problem darstelle, die fußläufige Erreichbarkeit für die Nahversorgungseinrichtungen in eine gesonderte Karte einzutragen, um genauere Angaben zu haben. Mit sehr viel Aufwand könne man auch die Radien der fußläufigen Erreichbarkeit mit Einwohnerzahlen hinterlegen. Jedoch bittet Dezernent Schiffer darum, dass man einen praktischeren Ansatz wähle. In Hürth habe man eine Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben, unter anderem einen Lidl, einen Aldi und einen Netto in Verbindung mit einem DM. Dies seien die Abflüsse von der Kaufkraft, die man in Brühl habe. Der Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 4 von 19 Kunde fahre Discounter dieser Art gezielt an. Informationen aus dem Aldi in Merten zufolge, komme ein Großteil der Kunden dort aus Brühl. Dezernent Schiffer wiederholt, dass man in Vochem eine Kaufkraftbindung von 60% habe und stellt die Frage, warum man keinen zusätzlichen Standort mit einem Discounter anbieten solle, um den Kaufkraftabfluss abzufangen und die Kaufkraft in der Stadt zu binden. Ratsherr Weber erwähnt, dass er die Aussage von Dezernent Schiffer in der Präsentation vermisse. Die einzige Aussage, die man herauslese sei, dass man in Brühl Ost einen Nahversorger benötige. Für die markant aufgelisteten Kaufkraftabflüsse sei kein Lösungsansatz vorzufinden. Dies seien Standorte, wo eine Antwort gefunden werden müsse, wie man dort eine Nahversorgung ansiedle. Weiterhin stellt Ratsherr Weber die Frage, ob man neben der Diskussion von Standorten nicht auch über die Nachfrage der Kunden nachdenken solle. Ein Einzelhandelskonzept entstehe auch, um der Brühler Bevölkerung etwas anzubieten. Man könne dies nicht in einem Konzept festlegen, jedoch solle man dies im Hinterkopf behalten. Große Kaufkraftabflüsse entstehen in Brühl durch Allkauf und Edeka im Hürthpark aufgrund ihres erweiterten Sortiments. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert das Problem, dass kein Standort für einen Nahversorger in diesem Bereich gefunden wurde. Dies sei auch nicht der Anlass für das Einzelhandelskonzept. Ziel des Einzelhandelskonzepts sei es, alle vorhandenen Zahlen statistisch aufzuarbeiten, sodass sich aus diesem Konzept die Aufgabe ergebe, einen Standort für einen Nahversorger zu finden, welcher derzeit fehle. Beschließe man das Konzept, liege der Auftrag bei der Verwaltung einen Standort zu finden, um das Versorgungsdefizit zu beseitigen. Herr Lamberty erwähnt, dass Grundstücke gefunden werden müssen und dass hier auch die Abstände zu allen anderen Nahversorgern eine Rolle spielen. Dezernent Schiffer und Ausschussvorsitzender Klug klären auf, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt lediglich um die erste Lesung zur Fortschreibung des Einzelhandelsund Zentrenkonzepts handelt und nicht um den Beschluss des Konzepts. Frau Küpper trägt weiter vor. Ausschussvorsitzender Klug bedankt sich bei Frau Küpper und fragt, ob es vorhersehbar sei, dass sich die Vorschriften der Bezirksregierung in naher Zukunft ändern werden. Weiterhin stellt Ausschussvorsitzender Klug das Fazit bezüglich zentrenrelevantem Einzelhandel in Frage. Dies schlägt vor, Läden für Einrichtungsbedarf auf der Kölnstraße künftig nicht mehr als zentrenrelevant zu betrachten. In der Vergangenheit sorgte dieser Aspekt immer wieder für viel Diskussion. Ratsherr Weitz bedankt sich bei Frau Küpper für den Vortrag und die Ergebnispräsentation. Er betont, dass es richtigerweise nicht das Ziel von Frau Küpper war, dass das vorgetragene Konzept final ausgearbeitet sei, sondern dass lediglich die vorhandenen Statistiken aufgearbeitet wurden. Des Weiteren betrachtet Ratsherr Weitz die Neuauslegung der Brühler Liste als kritisch. Man habe schlechte Erfahrungen damit, Dinge die als zentrenrelevant eingestuft wurden als nicht zentrenrelevant einzustufen. Die Existenz von renommiertem Einzelhandel in Brühl würde mit Eingriffen in die Brühler Liste gefährdet. Hierrüber solle man sich erhebliche Gedanken machen, da einige langjährig ansässige Einzelhändler in der Brühler Innenstadt betroffen seien. Die genannten Standorte seien keine Neuheit für die Ausschussmitglieder, da diese schon lange ein präsentes Thema seien. Es bestehen schon seit längerem Überlegungen zur Findung eines neuen EinzelhandelNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 5 von 19 standorts. Herr Weitz greift erneut die Frage auf, inwiefern es Möglichkeiten in Brühl gibt, das Flächenangebot in der Innenstadt zu erweitern. Ausschussvorsitzender Klug merkt an, dass für die weitere Bearbeitung innerhalb der Fraktionen die Präsentation zur Verfügung gestellt werden müsse. Ratsherr Weber merkt an, dass die besprochenen Defizite aufgenommen werden müssen, sodass man sich diesen Problemen auch annehme. Die Erkenntnisse über den Entwicklungsbedarf sollen im Fazit aufgenommen werden. Ausschussvorsitzender Klug erwähnt, dass es in der Vergangenheit oftmals Anfragen von Einzelhandelsbetrieben gab, einen Betrieb in der Größenordnung 1.200qm – 1.500qm zu errichten. Herr Klug stellt die Frage, ob es Aussichten gibt, Betriebe in dieser Größenordnung zu realisieren. Frau Küpper antwortet, dass die Bezirksregierung für Brühl Ost die Einschätzung gegeben habe, dass die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht den Zielen der Landesplanung entspreche und deswegen eine Entwicklung wie sie ursprünglich vorgesehen war, nicht möglich sei. Man könne jedoch versuchen zumindest eine Teillösung zu erreichen. Dies sei ein Betrieb, den man nicht als großflächig bewerte. Ein großflächiger Betrieb habe in der Regel eine Verkaufsfläche von mehr als 800m². Bliebe man unterhalb dieser Großflächigkeitsgrenze, sei die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde nicht mehr im selben Umfang zu beteiligen, da die Ziele der Landesplanung nicht mehr geprüft werden müssen. Diese beziehen sich ausschließlich auf den großflächigen Einzelhandel. Ausschussvorsitzender Klug wirft ein, dass in Düsseldorf geringfügig andere Verhältnisse herrschen. Die Koalition habe bekannt gegeben, dass aufgrund der Komplexität die gesamte Landesentwicklungsplanung nicht mehr vollständig neu aufgelegt werden könne, aber dass im Einzelfall deutliche Lockerungen zu erwarten seien. Ausschussvorsitzender Klug fragt, ob Frau Küpper Anhaltspunkte bezüglich einer zukünftigen Erhöhung der 800m²-Grenze seitens der Bezirksregierung sehe. Ausschussvorsitzender Klug kritisiert die Vorgehensweise der Bezirksregierung bezüglich des Einzelhandels. Frau Küpper betont, dass es derzeit nicht abzusehen sei ob es eine Veränderung für die Landesplanung geben wird. Weiterhin geht Frau Küpper auf die Frage ein, inwiefern es möglich sei einen Betrieb zu finden, der sich an die 800m²-Grenze halte. Die Größenentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Es gebe bereits erste Bekundungen, dass es Betriebe gebe die 800m² an den spezifischen Standorten realisieren werden. Darüber hinaus spricht Frau Küpper das Thema Innenstadtrelevanz und Einrichtungsbedarf an. Man habe eine relativ differenzierte Sortimentsliste, die bestimmte Sortimente innerhalb des großen Themenspektrums Einrichtungsbedarf als zentrenrelevant, sowie als nicht zentrenrelevant bewerte. Im Bereich der Möbel sei dies unproblematisch. Hier werde von der heutigen Liste bereits der Bereich als nicht zentrenrelevant bewertet. Man habe vorgeschlagen die sogenannten Ergänzungssortimente, welche sehr stark an Möbeleinzelhandel angelehnt seien, aus der Zentrenrelevanz in die Kategorie nicht zentrenrelevant einzusortieren. Man habe dies im Bereich der Lampen vorgeschlagen, weil man ein entsprechendes Sortiment in der Innenstadt gar nicht vorfinde. Dies habe man ebenso im Bereich der Vorhänge und Gardinen vorgeschlagen. Man wisse, dass es sehr renommierte Betriebe in der Innenstadt gebe, welche jedoch insbesondere aufgrund ihrer handwerklichen Leistungen den Umsatzschwerpunkt im BeNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 6 von 19 reich Dienstleistung haben. Dies sei ein etwas anderes Wettbewerbsumfeld, als das eines Fachmarkts, welcher abgefertigte Vorhänge und Gardinen anbiete. Man habe den positiven Effekt, dass man eine entsprechende Entwicklung für einen Fachmarkt an den jeweiligen Standorten besser realisieren könne. Weiterhin spricht Frau Küpper das Thema der Flächengrößen von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt an. Die Flächengröße einzelner Betriebe komme immer auf das jeweilige Sortiment an. Man stelle fest, dass im Bereich der Filialisten Mindestflächengrößen von ca. 200m² inzwischen angefordert werden. Dies bedeute für die Brühler Innenstadt, dass es weiterhin kleinere Geschäfte geben könne, jedoch gehe die Entwicklung dahin, dass man mit der Zusammenlegung von Betrieben Flächen anbieten müsse, um entsprechende Anbieter in Brühl zu akquirieren. Daraufhin nimmt Frau Küpper Bezug auf den Entwicklungsbedarf. Sie weist auf den umfangreichen Bericht hin. Es sei sehr wichtig zu erwähnen, dass im Bereich der Nahversorgung in Brühl erheblicher Entwicklungsbedarf bestehe. Es sei wichtig, die richtigen Standorte aufzubereiten um eine wohnungsnahe Versorgung nachhaltig zu generieren. Ratsherr Dr. Fiedler fragt, ob Frau Küpper auch die Hürther Einzelhandelssituation untersucht habe. Er habe gehört, dass Aldi möglicherweise am Ortseingang von Fischenich einen Markt eröffnen wolle. Dies stelle eine Gefahr für Vochem dar, da sich dadurch ein enormer Abfluss entwickeln würde. Dezernent Schiffer antwortet, dass es sich bei der Ansiedlung des Aldi-Marktes in Fischenich um ein reales Vorhaben handle. Dies stelle ein Problem dar, welchem sich die Stadt Brühl stellen müsse. Bezüglich eines Interessenten für die Errichtung eines 800m²Marktes weist Dezernent Schiffer auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung hin, da es sich um juristische Angelegenheiten handle, die nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Ratsherr Venghaus stellt die Frage, ob es das Ziel sei, weitere Nahversorgungsstandorte zu errichten, oder ob man an den bestehenden Zentren anknüpfen wolle. Frau Küpper betont, dass man an den bestehenden Zentren anknüpfen wolle. Im südlichen Bereich sei eine Weiterentwicklung zu forcieren. Auch im Bereich Thüringer Platz sei möglichst im Umfeld der bestehenden Geschäftslage eine Weiterentwicklung anzustreben. Dies sei insgesamt nicht in einem großen Umfang möglich. Mit der Stadt sei sehr umfangreich über Standorte diskutiert worden. Dabei sei jedoch kein spezifisches Grundstück für neue Entwicklungen gefunden worden. Ausschussvorsitzender Herr Klug erwähnt abschließend, dass alle Anwesenden die Informationen zur Kenntnis genommen haben und betont, dass die Präsentation für die weitere Beratung innerhalb der Fraktionen zu Verfügung gestellt werde. Ausschussvorsitzender Klug bedankt sich bei Frau Küpper und weist darauf hin, dass alle gestellten Fragen fortlaufend berücksichtigt werden müssen. Eine Abstimmung über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erfolge in der nächsten Ausschusssitzung. Herr Klug schließt den Tagesordnungspunkt. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Die Beschlussfassung erfolgt im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.09.2017. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 7 von 19 3. Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf' - Aufstellungsbeschluss - 245/2017 Ausschussvorsitzender Herr Klug begrüßt Herr Scholle und gibt das Wort an Herrn Kaiser. Herr Kaiser weist auf die vorab verteilten Blätter hin, sowie auf den korrekten und korrigierten Planungsumgriff. Es handele sich lediglich um ein kleines Flurstück, welches den Planungsumfang ergänzt. Herr Scholle trägt vor. Ratsherr Pütz fragt, wie viele Geschosse bei den Mehrfamilienhäusern gebaut werden sollen. Herr Scholle antwortet, dass dies noch nicht endgültig festgelegt sei, man aber vermutlich mit drei Nutzungsebenen arbeiten werde. Ausschussvorsitzender Klug erläutert, dass es sich bei drei Nutzungsebenen um zwei Geschosse plus Staffelgeschoss handele. Ratsherr Pütz stellt die Platzierung des Spiel-/Quartiersplatzes in Frage. Die Platzierung erschiene durch die Bahn für die Kinder zu gefährlich. Herr Scholle erläutert, dass es eine Lärmschutzwand geben werde, die in etwa 2-3m hoch sei. Hier gebe es Systeme die komplett begrünt werden können, die genug Schutz generieren. Ratsherr Pütz fragt, da der Hornsgarten als Fahrradstraße ausgelegt sei, ob die Verkehrsführung diesbezüglich berücksichtig worden sei. Herr Scholle weist auf das Verkehrsgutachten hin. Es wurden Zählungen vorgenommen und Prognosen erstellt, welche die neue Planung berücksichtigen. Diese Prognosen stellen dar, dass keine Gefahr von einem höheren Verkehrsaufkommen ausginge. Herr Kaiser ergänzt, dass das Verkehrsgutachten die grundsätzliche Durchführbarkeit des Konzepts belegt. Ratsherr Venghaus betont, dass eine Lärmschutzwand gegenüber den Bahnlinien unabdingbar sei. Weiterhin fragt er, da die Autobahn sehr nah an dem Gebiet sei, ob diesbezüglich die Lärmbelastung untersucht wurde. Zuletzt stellt Ratsherr Venghaus die Frage, ob die Straßenführung zum Hornsgarten geschlossen ist, oder ob eine Öffnung geplant ist. Herr Scholle erläutert, dass die Straßenführung geschlossen sei und komplett auf den Hornsgarten zuläuft. An zwei Stellen solle es keine Durchfahrt für Straßenverkehr geben. Durch die Errichtung von Pollern können an diesen Stellen jedoch Rettungswagen, sowie Feuerwehr- und Müllfahrzeuge verkehren. Ratsherr Venghaus weist darauf hin, dass es genug Kindergärten in Schwadorf gebe. Im Brühler Süden sei eine Betrachtung der Schulentwicklung interessant. Man habe weitere Baugebiete in diesem Bereich. Weiterhin merkt er an, dass eine Beleuchtung am Ende des Hornsgarten fehle. Eine durchgehende Beleuchtung, auch im Winter, bis zum Hornsgarten sei sehr wichtig. Herr Scholle erwähnt, dass ein Lärmgutachten zwingend vorhanden sein müsse wenn man ein neues Baugebiet entwickelt und das ein Baugebiet nur entstehe, wenn die Lärmbelastungen in diesem Bereich mit einer Wohnnutzung verträglich seien. Ratsherr Weitz stellt die Frage, ob es einen Mindestabstand zur Autobahn gebe, oder ob es nur um den vor Ort gemessenen Lärm gehe. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 8 von 19 Herr Scholle antwortet, dass es um die gemessenen Lärmwerte im Gebiet gehe. Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, ob das vorgestellte Konzept im Einklang mit der Wohnraumbedarfsanalyse stehe. Herr Scholle bestätigt dies. Ratsherr vom Hagen bittet um Einsicht in die Wohnraumbedarfsanalyse. Weiterhin stellt er die Frage, ob die Wohnungen sozialverträglich genutzt werden, oder ob die Mieten im Bereich der für Neubaugebiete üblichen Preise liegen. Dezernent Schiffer weist auf die Diskussion aus dem letzten Ausschuss hin und erläutert, dass es der Verwaltung nicht obliegt, dem Vorhabenträger vorzuschreiben, in einem bestimmten Umfang sozialverträgliche Mieten im Wohnungsbau herzustellen. Im Bebauungsplan sei es lediglich möglich einzelne Flächen festzulegen. Bei städtebaulichen Verträgen sei diese Möglichkeit gegeben. Soweit die Stadt Brühl kein Eigentümer sei, können auch keine Festlegungen zu sozialverträglichen Aspekten gemacht werden. Ratsherr vom Hagen entgegnet, dass er als Ratsmitglied keinem Bebauungsplan zustimmen müsse, falls die Inhalte nicht den politischen Zielsetzungen seiner Fraktion entsprechen. Ratsherr Weber fragt, ob es eine Begründung für die nachträgliche Planumfangsausdehnung gebe. Er merkt an, dass die daraus resultierende östliche Freifläche, einer Überplanung bedarf. Die Aufnahme des zusätzlichen Flurstücks sei nicht nachvollziehbar. Weiterhin erkundigt sich Ratsherr Weber nach der Stellplatzsituation im öffentlichen Raum und ob die Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen ausgestattet seien. Herr Scholle antwortet, dass ca. ein öffentlicher Stellplatz pro vier Wohneinheiten geplant sei, weist aber darauf hin, dass noch Spielraum für mehr Stellplätze im öffentlichen Raum bestehe. Für die privaten Stellplätze seien jeweils ein bis zwei pro Wohneinheit geplant. Dazu gezählt wurden jedoch ebenso die Plätze vor den Carports und Garagen. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass baurechtlich die Zufahrt zur Garage kein Stellplatz darstelle. Stelle man zwei Wohneinheiten pro Grundstück dar, brauche man einen unabhängig anfahrbaren Stellplatz. Das zusätzliche Flurstück sei als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Jedoch stelle sich dieses Flurstück auch als Suchraum für weitere Wohnbauflächen im Zuge des Flächennutzungsplans dar. Außerdem räumt Herr Lamberty ein, dass es sich bei der ursprünglichen Darstellung um eine fehlerhafte handle und dass das Flurstück deswegen nachträglich hinzugefügt wurde. Ausschussvorsitzender Klug bittet die Verwaltung frühzeitig in Schwadorf tätig zu werden und verweist auf die Planung des Kindergartens. Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass das fehlende Flurstück im Beschlussentwurf noch ergänzt werden muss. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 Teilbereich B „Unter dem Dorf“. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 9 von 19 Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 630, 68, 69, 70,71, 28, 130,129, 30, 599, 315, 324 und teilweise die Flurstücke 584, 418 und 713. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 71 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 71, 72 und 584, von hier über die Straße "An Hornsgarten" (584) zum Grenzpunkt der Flurstücke 74, 75 und 584, weiter entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 584 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 77, 418 und 584, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 77 und 418, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 418 und 78, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28 und 418 und entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 28, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstückes 28, 130, 129 und 30, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 30 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 718 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 718, 616 und 584, im Süden von dem vorgenannten Grenzpunkt zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 243 und 599, weiter entlang der öst-, süd- und westlichen Grenze des Flurstücks 599, der südlichen Grenze des Flurstücks 315 und der öst- und südlichen Grenze des Flurstücks 324 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und 713 (Verlängerung der Straße "Am Rheindorfer Bach"), zum Grenzpunkt der Flurstücke 713, 625 und 630 und entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 630, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 630, 68, 69, 70 und 71. Abstimmungsergebnis: 4. einstimmig BP 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss - 224/2017 Herr Lamberty trägt vor und erläutert die drei Änderungen zu der vorherigen Planung bezüglich Baugrenze, Höhe und Feuerwehrzufahrt, sowie die Notwendigkeit dieser Änderung zur Umsetzung des Bauvorhabens. Ausschussvorsitzender Klug fragt, ob es trotz der veränderten Baugrenzen eine Verlängerung der Wesselinger Straße zur Sürther Straße möglich sei. Herr Lamberty erläutert, dass eine Verlängerung möglich sei. Die Planung bleibe im Bereich der Straße unberührt. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 10 von 19 Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, umfasst die Flurstücke: 389,367, 388, 387und 428 (alle teilweise). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von der nördlichen Grenze des Flurstückes 428 beginnend am 6,0m Radius (siehe im Westen) über den südlichen Bogenanfangsgrenzpunkt des Wendehammers in östlicher Verlängerung hinaus, bis zum Schnittpunkt der 30,0 m Westparallelen zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, durch die 30,0 m Westparallele zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, vom oben genannten Schnittpunkt bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 428, durch die südliche Grenze des Flurstücks 428 vom vorgenannten Schnittpunkt bis zur 11,80 m Ostparallelen der westlichen Grenze des Flurstückes 389, durch die 11,80 m Ostparallele der westlichen Grenzen der Flurstücke 389, 367, 388 und 387, bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 428, abgerundet durch einen 6,0m Radius bestimmten Kreisbogen (in östlicher Richtung). Das Plangebiet umfasst ca. 3,52 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 223/2017 Fachbereichsleiter Lamberty erläutert das Vorhaben und nimmt Bezug auf die Einwendungen bezüglich der Schallentwicklung der Gesamtanlage. Es gebe ein Schallschutzgutachten aus der sich ergeben habe, dass eine Lärmschutzwand zu errichten sei. Es gebe Hinweise und Bedenken bezüglich einer Lautsprecheranlage für Ansagen für den Tennissport. Eine Lautsprecheranlage komme nach Aussagen des Tennisvereins während Spielen und Turnieren nicht zum Einsatz. Falls der Verein über die Installation einer entsprechenden Anlage nachdenke, veranlasse man im Rahmen eines BaugenehmigungsNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 11 von 19 verfahrens eine schalltechnische Untersuchung. Eine schalltechnische Untersuchung liege bereits vor und treffe teilweise Aussagen zu einer Lautsprecheranlage. Ratsherr Weitz merkt an, dass man dem Eingabensteller durch schriftliche Erklärung verdeutlichen könne, dass bei der Errichtung einer Lautsprecheranlage schallschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen seien. Er regt an, in Bezug auf die Stellplatzsituation Kalkulationen zu veranschlagen, die von einem Worst-Case-Szenario ausgehen. Weiterhin äußert Herr Weitz seine Verwunderung über die Aussagen des Landesbetriebs Wald und Holz und fragt, inwiefern es Gespräche mit der Verwaltung und dem Landesbetrieb gab. Herr Lamberty erläutert, dass der Landschaftsschutz vom Regionalrat zurückgenommen wurde. Ratsherr Weitz fragt, welche Möglichkeiten dem Landesbetrieb noch offen stünden um gegen die Abwägung der Verwaltung vorzugehen. Herr Lamberty erklärt, dass es gegen die Abwägung das Rechtsmittel der Normenkontrollklage gebe. Weiterhin erläutert Herr Lamberty, dass es die vorhandene Anlage schon gebe, die Ausweisung der Stellplätze derzeit aber nicht bestehe. Der Verein wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Mindestanzahl von Stellplätzen auf dem eigenen Gelände geben müsse. Ratsherr Riedel lobt die Verwaltung hinsichtlich der detaillierten Auseinandersetzung mit dem Thema Immissionsschutz. Herr Riedel fragt, wer der Kostenträger für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sei. Dezernent Schiffer erklärt, dass der Kostenträger für den ökologischen Ausgleich der Vorhabenträger sei. Außerdem weist Herr Schiffer darauf hin, dass eine Bereitstellung von Stellplätzen für seltene Großveranstaltungen wie Turniere unverhältnismäßig sei. Ratsherr vom Hagen weist auf S. 46 Punkt T 3.03 hin, in dem es um die Verpflichtung zu Verwendung gebietseigener Sträucher und Pflanzen geht. Herr vom Hagen bittet darum, dass die Ausgleichsmaßnahmen explizit mit gebietseigenen Sträuchern und Pflanzen herzustellen sei. Diese Maßnahme solle so in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingearbeitet werden. Herr Lamberty weist darauf hin, dass der Ausdruck „gebietseigen“ nicht verwendet werden könne, da das Gebiet besondere Bodenverhältnisse aufweise. Der Ausdruck „standortgerecht“ sei in diesem Zusammenhang sinnvoller. Herr Lamberty merkt außerdem an, dass er Rücksprache innerhalb der Abteilung halten werde, um die Festsetzungen so genau wie möglich an die Anforderungen von der Fraktion von Herr vom Hagen anzupassen. Ausschussvorsitzender Klug führt zur Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 12 von 19 Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 Bürger 1 Berücksichtigung ja / nein nein nein ja ja ja nein ja nein ja ja nein nein nein ja ja ja ja nein nein ja nein nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1 Palmersdorfer Bachverband Stadtwerke Brühl Bezirksreg. Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst T2 T3.01 T3.02 Berück- Abwägung der Stellungnahme sich-tigung ja / nein - - Ja Wird berücksichtigt. Ja Ist bereits berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 FNP relevant 13 von 19 Lfd. Nr. TÖB T4.1.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.1.2 T4.1.3 T4.2.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.2.2 T5.1 T5.2 T6.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Direktion Kriminalität-ImmissionsschutzRWE -Bergschäden- T6.2 T6.3 T6.4 T7 T8.1 Erftverband Rhein-Erft-Kreis -Naturschutz und LandschaftspflegeT8.2 -KreisplanungT8.3.1 -Wasserwirt-schaftT8.3.2 T8.4 -BodenschutzT8.5 - ImmissionsschutzT9.1 Bezirksregierung Arnsberg - Bergbau und Energie in NRW T9.2 T9.3 Berück- Abwägung der Stellungnahme sich-tigung ja / nein - FNP relevant - ja nein nein Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. ja - Wird berücksichtigt. - ja ja ja ja Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. ja ja ja - Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - ja - Wird berücksichtigt. - B - Öffentliche Auslegung (16.02. – 17.03.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 Bürger 1 Berücksich-tigung ja / nein nein nein ja nein nein nein ja nein Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. 14 von 19 Lfd. Nr. Bürger B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 B1.25 B1.26 B1.27 B1.28 B1.29 B1.30 B1.31 Berücksich-tigung ja / nein nein ja nein nein nein ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein nein ja ja ja ja nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt.. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln Erftverband Bergheim T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T5.01 T6.01 T7.01 T7.02 Landesbetrieb Wald und Holz NRW StadtServiceBetrieb Brühl Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 - Luftverkehr Stadtwerke Brühl GmbH Rheinischer Verein Rhein-Erft Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein ja ja ja ja nein ja nein Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. - nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 FNPrelevant 15 von 19 Lfd. Nr. T7.03 T8.01 TÖB Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung T8.02 T8.03 T8.04 T8.05 Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt. - ja - FNPrelevant Ist bereits berücksichtigt. - Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II: Der Rat beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: III: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:  im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge), Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 16 von 19  im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,  im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,  im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 6. einstimmig Einführung einer Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017 173/2017 Ratsherr Riedel trägt vor und weist insbesondere darauf hin, dass die Wohnraumschutzsatzung ein Hilfsmittel für die Verwaltung sei, um bei anhaltendem Wohnungsleerstand vorgehen zu können. Dies sei bezüglich des akuten Wohnungsdrucks in Brühl von Vorteil. Ratsherr Weitz merkt an, dass der Wohnungsdruck in Brühl allseits bekannt sei und das es richtig sei sich mit allen hilfreichen Planungsinstrumenten auseinanderzusetzen. Jedoch habe die Verwaltungsvorlage deutlich gemacht, dass eine Problemlösung durch eine Wohnraumschutzsatzung nicht zu erwarten sei. Man stelle zusätzliche Anforderungen an die Verwaltung, welche bereits mit vielen anderen Aufgaben ausgelastet sei. Eine zusätzliche Aufgabe erfordere zusätzliches Personal. Dies sei im Hinblick auf den Nutzen kritisch anzusehen. In Köln gebe es Erfahrungen mit der Wohnraumschutzsatzung. Diese erzielen keine rentablen Erfolge. Herr Weitz weist auf eine Ablehnung seitens seiner Fraktion hin, da das Instrument der Wohnraumschutzsatzung als nicht praktikabel und zielführend angesehen sei. Ratsherr Riedel erläutert, dass es lediglich darum ginge, der Verwaltung ein weiteres Instrument zu geben, um bei Leerstand einzugreifen und nicht darum einen erhöhten Aufwand mit mehr Personal zu haben. Ratsherr Weber spricht sich ebenfalls gegen die Wohnraumschutzsatzung aus, da dies keine adäquate Lösung für die in Brühl vorherrschende Problematik sei. Die Wohnraumbedarfsanalyse sei ein wichtiges politisches und planungsrechtliches Instrument um neuen Wohnraum zu schaffen. Eine Mangelverwaltung sei nicht der richtige Lösungsansatz. Ratsherr Pütz gibt zu bedenken, dass die vorhandene Leerstandsquote nicht im Verhältnis mit dem Aufwand stünde, den man betreiben müsse, um eine Wohnraumschutzsatzung zu erstellen. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 17 von 19 Ratsherr Weitz ergänzt, dass derzeit kein Bedarf einer Wohnraumschutzsatzung bestehe. Die Mustervorlage aus Köln sei mit äußerst vielen Ausnahmen ausgestattet, sodass eine Anwendung der Satzung äußerst selten sei. Fälle, in denen man die Satzung in Brühl anwenden könne, habe man fast keine. Man könne die Wohnraumschutzsatzung beschließen, sobald der Bedarf in Brühl vorhanden sei. Ratsherr Gerhard weist auf die Vorlage hin, in der es heiße, dass die weniger als acht vermuteten Wohneinheiten bei der Stadt Brühl keine Rolle für eine Wohnraumschutzsatzung spielen. Ratsherr Riedel merkt an, dass die Angaben aus der Vorlage nur hypothetisch seien. Eine Anpassung der Satzung an die Brühler Verhältnisse sei möglich. Ausschussvorsitzender Klug fasst zusammen, dass die Verwaltung das Instrument der Wohnraumschutzsatzung als nicht sinnvoll betrachtet. Einer Satzung dieser Art müsse ein konkreter Bedarf entgegenstehen. Eine Wohnraumschutzsatzung fordere außerdem neues Personal und damit einhergehend gewisse finanzielle Mittel. Die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen stehe in keinem guten Verhältnis zueinander. Abschließend kritisiert Vorsitzender Klug die Vorgehensweise der Zusammenstellung von leerstehenden Immobilien durch Herrn Riedel. Diese habe durch einen Facebook-Aufruf stattgefunden und beinhalte nicht die Gründe für den jeweiligen Leerstand. Ratsherr Riedel betont, dass die Satzung insbesondere auf langfristig vorhandenen Leerstand abzielen soll. Ratsherr Riedel besteht auf Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt den Antrag der Fraktion Linke & Piraten ab. Abstimmungsergebnis: 14:1 6.1 Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke& Piraten vom 27.04.2017; Rat 22.05.2017 248/2017 Beschluss: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 7. Mitteilungen Ratsherr Weitz nimmt Bezug auf die Verabschiedung von Ausschussvorsitzendem Herr Klug und dankt für dessen Arbeit in den letzten Jahren und weist auf seine stets fachliche und kompetente Leitung des Ausschusses hin. Ausschussvorsitzender Herr Klug bedankt sich für die Anmerkungen von Herr Weitz und für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 18 von 19 8. Anfragen 8.1 Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen Ratsherr vom Hagen fragt, inwieweit der Beschluss bezüglich des Mindestabstandes von Spielhallen zu Schulen Konsequenzen für Brühl haben werde, da sich einige Spielhallen in unmittelbarer Nähe zu Schulen befänden und welche Standorte genau von diesem Beschluss betroffen seien. Dezernent Schiffer erläutert, dass es einen befristeten Bestandsschutz für einige Spielhallen gebe. Er bittet darum, die Fragen per Niederschrift oder Brief zu beantworten, da Rücksprache mit dem Ordnungsamt gehalten werden müsse. 8.2 Wohnraumförderungsmittel Ratsherr Riedel fragt wie die Verteilung der Wohnraumförderungsmittel abläuft. Ausschussvorsitzender Herr Klug weist darauf hin, dass diese Frage an den Rhein-ErftKreis zu stellen sei. Ausschussvoristzender Klug bedankt sich und schließt die Sitzung. __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 05.07.2017 19 von 19