Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext („Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
150 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
28.08.17, 18:27
Aktualisiert
28.08.17, 18:27
Beschlusstext („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017) Beschlusstext („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017) Beschlusstext („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 22.08.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 30.05.2017 Öffentliche Sitzung 3. „Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017 181/2017 Sachkundiger Bürger Richartz (LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass einige Maßnahmen in der Vorschlagliste für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ aufgeführt sind, die nach Meinung seiner Fraktion als Standardausgaben zum Erhalt eines Schulgebäudes anzusehen sind. Er fragt, ob es juristisch tragbar sei, dass Fördergelder dazu herangezogen werden, um den Haushalt zu konsolidieren oder Sparmaßnahmen einzuleiten. Er sieht dieses Vorgehen als verwerflich an und bittet um Erläuterung. Ratsherr Krämer (SPD) teilt mit, dass auch seiner Fraktion diese Maßnahmen aufgefallen seien. Er zeigt auf, dass aus dem Förderprogramm 755.000 € zur Verwendung stehen und weist darauf hin, dass davon 334.000 € für Maßnahmen, die bereits im Haushalt beschlossen worden sind, in dieser Vorschlagliste aufgeführt seien. Er erinnert daran, dass parteiübergreifend beschlossen wurde, die Gelder aus diesem Projekt in neue Maßnahmen, die von den Schulen beantragt werden, zu investieren und nicht zur Konsolidierung des Haushalts heranzuziehen. Der Vorsitzende hält fest, dass die Fördergelder in den Haushalt gestellt wurden unter der Berücksichtigung, dass diese tatsächlich eingehen werden. Sachkundiger Bürger Schall (CDU) weist daraufhin, dass es rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Fördergeldern gebe und zeigt sich sicher, dass die Verwaltung diese einhält. Er sieht es rechtlich als nicht verwerflich an, wenn ein Teil der Fördergelder auch in den Haushalt fließe. Ratsherr Krämer (SPD) erklärt, dass es nicht um rechtliche Bedenken gehe, sondern glaubt sich erinnern zu können, dass im Schulausschuss beschlossen wurde, die Fördergelder für neue Projekte der Schulen zu nutzen und nicht zur Entlastung des Haushalts. Er sieht es daher als falsch an, aufgrund dieser Tatsachen, dem Antrag zuzustimmen. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) verweist auf Anlage 2. Sie äußert keine Bedenken ihrer Fraktion hinsichtlich der Darstellung für das Haushaltsjahr 2017. Beigeordnete Burkhardt versichert, dass jegliche Maßnahme rechtlich geprüft sei und eine intensive Vorarbeit zu diesem Förderprogramm stattgefunden habe. Sie erklärt, dass die Maßnahmen, die in Anlage 1 aufgeführt seien und das Jahr 2017 betreffen, nicht abschließend seien. Sie ergänzt, dass weitere schulische Maßnahmen umgesetzt werden, die in der Liste nicht aufgeführt seien. Sie betont, dass die umfangreichen Investitionen zur Instandhaltung der Schulen aus diesen kurz gefassten Listen nicht ersichtlich seien. Beschluss Schulausschuss 30.05.2017 1 von 3 Schulleiterin Born (Pestalozzi-Förderschule) lobt die gute Zusammenarbeit im Schulausschuss und mit der Verwaltung. Sie zeigt sich verwundert, dass die von ihr eingereichten notwendigen Instandsetzungen, sich in der Liste zum Förderprogramm wieder finden. Diese stellen Mängel und Sicherheitsdefizite dar und müssten ihrer Meinung nach durch Haushaltsmittel finanziert werden. Sie berichtet, dass in anderen Kommunen eine jährliche Abfrage an alle Schulen erfolge und diese den notwendigen Bedarf der Verwaltung mitteilen. Sie erklärt, dass die von ihr eingereichte Liste zu notwendigen Maßnahmen an der Schule und nicht zur Aufnahme in das Förderprogramm verstanden werden sollte. Fachbereichsleiterin Weiskopf weist darauf hin, dass im Haushalt auch die Maßnahmen aufgeführt sind, bei denen die Notwendigkeit zur Umsetzung gegeben sei, und in den vorliegenden Listen nur Vorhaben aufgeführt sind, die über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorgenommen werden sollen. Ratsherr Gerharz (CDU) hinterfragt die Auflistung von 40.000 € zur Instandsetzung der Turnhalle der Clemens-August-Schule (Anlage 2, Nr. 5) und teilt mit, dass in der Ratssitzung am 22.05.2017 bereits ein Antrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle an der Clemens-AugustSchule gestellt wurde. Er weist mit der Bitte um Prüfung darauf hin, ob es dadurch nicht zu einer Doppelförderung kommen würde und infolgedessen diese Maßnahme aus der Liste zu streichen sei. Beigeordnete Burkhardt bestätigt, dass eine eingehende Prüfung vorgenommen wurde und dass in der heutigen Sitzung ausschließlich Maßnahmen für das Jahr 2017 zu beschließen seien. Sie erklärt, dass in der Anlage 2 lediglich Vorschläge für die Folgejahre aufgeführt werden. Ratsherr Krämer (SPD) fragt an, ob es sinnvoll erscheint, eine Entscheidung über die Vorlage zu vertagen, da er Unklarheiten in den Abstimmungen mit den Schulleitungen sehe. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nur eine Beschlussempfehlung zur Weitergabe an andere Ausschüsse zur Abstimmung vorliege. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) teilt mit, dass außer dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ noch anderweitige Förderungen durch Landesmittel bereitgestellt werden und sieht die Bedarfsermittlung zur Verbesserung der Schulen erst in den Anfängen. Er bestätigt, dass vielseitige Maßnahmen zur Verbesserung der Schulen durch die Verwaltung vorgenommen wurden, der Bedarf erscheint ihm allerdings grenzenlos. Aufgrund gemeinsamer Beratungen der Schulleitungen der weiterführenden Schulen wurden die Bedarfe ermittelt und zum Förderprogramm bei der Verwaltung beantragt und bestätigt, dass diese auf der Vorschlagliste aufgeführt sind. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) spricht sich im Namen seiner Fraktion für eine Abstimmung aus, da die dargestellten Maßnahmen nicht bis ins letzte Detail abgeschlossen sind. Ratsherr Venghaus (SPD) betont, dass die Fördergelder grundsätzlich zur Verbesserung der Schulen zur Verwendung stehen und nicht zur Sanierung des städtischen Haushalts. Er erklärt, dass auch Maßnahmen, die zur Instandhaltung der Schulen vorgesehen sind, vorgezogen werden könnten und mithilfe dieser Fördermittel realisierbar seien. Sachkundiger Bürger Lorbach (GRÜNE) erklärt sich als befangen. Der Vorsitzende bittet ihn im Zuschauerraum Platz zu nehmen. Beschluss: Beschluss Schulausschuss 30.05.2017 2 von 3 Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die als Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen in 2017 über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 30.05.2017 8:6:0 3 von 3