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Beschlusstext ("wellcome" und Familienpatenschaft - Jahresbericht 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
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Inhalt der Datei

Brühl, den 26.07.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 01.06.2017 Öffentliche Sitzung 3. "wellcome" und Familienpatenschaft - Jahresbericht 2016 170/2017 Frau Nassenstein (SKF) stellt sich vor und gibt einige Erläuterungen zu den Projekten „wellcome“ und Familienpatenschaft. Mit Bezug zu den in der Sitzung mittels MP3 eingespielten Schilderungen einer Familienpatin führt sie aus, dass bei den Ehrenamtlichen ein hohes Engagement zu verzeichnen ist und sowohl auf Seiten der betreuten Familien als auch der Ehrenamtlichen eine große Zufriedenheit besteht. Sie weist darauf hin, dass die Projekte im Rahmen eines Kooperationsvertrages voll durch die Stadt Brühl finanziert werden und ein enger Austausch besteht und stellt heraus, dass bei dem Anliegen, möglichst viele Familien zu erreichen, nicht der Aspekt der Bindung unterschätzt werden darf. Wenn für „wellcome“ keine Warteliste besteht, bleiben die Ehrenamtlichen durchaus auch länger als die vorgesehenen drei Monate in den Familien, was von beiden Seiten positiv rückgemeldet wird. Verbunden mit Dank für den Bericht und die Arbeit des SKF verweist Ratsherr Saß (GRÜNE) auf die bisher eher geringe Teilnahme von Familien und damit die Effektivität des Projekts, die es im Auge zu behalten gilt. Frau Nassenstein (SKF) erwidert, dass die Zahlen zwar nur begrenzt sind, bisher aber alle Familien, die angefragt haben, bedient werden konnten und sie daher von einem guten Anlauf ausgeht. Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleitung) weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme nur bedingt zu kalkulieren ist, der Prozess aber regelmäßig reflektiert und auf Effektivität geachtet wird. Auf die Frage von Ratsherrn Krämer (SPD) nach der Anzahl der Inanspruchnahme in 2016 und bis zum derzeitigen Zeitpunkt in 2017 führt Frau Nassenstein (SKF) aus, dass in 2016 fünf „wellcome“-Ehrenamtliche und vier Familienpatinnen und zum derzeitigen Zeitpunkt neben den vier Familienpatinnen acht „wellcome“-Ehrenamtliche tätig sind. Sie gibt zu bedenken, dass es wichtig ist, die Balance zu halten zwischen Angebot und Nachfrage, so dass weder Eltern noch Ehrenamtliche unversorgt bleiben und wieder abspringen. Und das ist in 2016 gut gelungen. Insgesamt ist für 2017 eine zunehmende Tendenz zu verzeichnen. Fachbereichsleiter Schmitz ergänzt, dass es nicht darum geht, möglichst viele Familie zu bedienen, sondern mit dem Ziel der Prävention den Familien unter die Arme zu greifen, die einen tatsächlichen Bedarf haben. Das Angebot wird unter anderem im Rahmen des Elternbesuchsdienstes beworben und bedarfsorientiert vermittelt. Als Ergänzung zur eher langfristig angelegten Familienpatenschaft auf Kurzfristigkeit ausgerichtet, kann das „wellBeschluss Jugendhilfeausschuss 01.06.2017 1 von 2 come“-Modell nach wie vor als passendes Angebot der Nachbarschaftshilfe angesehen werden. Auf die Frage von Ratsfrau Reiwer (CDU) nach dem Zugang, den Familien wählen, erläutert Frau Nassenstein (SKF), dass die Eltern über unterschiedliche Zugänge auf das Angebot aufmerksam gemacht werden, beispielsweise durch das Jugendamt, Familienzentren, Angehörige, Pressemitteilungen oder Familien, die das Angebot – durchaus auch in anderen Städten – in Anspruch genommen haben. Wichtig ist, dass das Angebot allen Familien zur Verfügung steht und die grundsätzliche Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme Bedingung ist. Herr Schumacher (Kinderhaus Schumaneck) ist der Meinung, dass die Kosten des Projekts, auch mit Blick auf mögliche, wesentlich teurere Hilfen zur Erziehung, gut angelegt sind und hebt hervor, dass es sich gezeigt hat, dass insbesondere in fachlichen Kontext eingebettete Ehrenamtsprojekte eine hohe Ausstrahlung auf das haben können, was in Familien passiert. Mit Dank für den Bericht und die Arbeit bittet Frau Meyer (DKSB) für den nächsten Jahresbericht um einen Überblick von Anfragen und Vermittlungen, auch in Gegenüberstellung der Jahre 2016 und 2017. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Jugendhilfeausschuss 01.06.2017 2 von 2