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Beschlusstext (Datenerfassung Kinderbetreuung Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 15.05.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
Beschlusstext (Datenerfassung Kinderbetreuung
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 15.05.2017) Beschlusstext (Datenerfassung Kinderbetreuung
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 15.05.2017)

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Brühl, den 26.07.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 01.06.2017 Öffentliche Sitzung Anträge 11.2 Datenerfassung Kinderbetreuung Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 15.05.2017 191/2017 Ratsfrau Reiwer (CDU) erklärt, dass es zur Optimierung des Angebotes der Kindertagesbetreuung zielführend sein kann, den Bedarf bereits im Rahmen des Babybesuchsdienst zu erfragen und bittet um Überprüfung der Möglichkeiten, auch unter technischem Aspekt. Ratsherr Saß (GRÜNE) ergänzt, dass damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereits zu einem frühen Zeitpunkt angegangen und die Planbarkeit der Kita-Plätze verbessert werden kann. Ratsherr Krämer (SPD) erklärt, dass er diesen Antrag in zwei Punkten als nicht zustimmungswürdig ansieht. Zum einen bezweifelt er, dass die Planbarkeit der Kita-Plätze verbessert werden kann, da Eltern aus seiner Sicht kurz nach der Geburt wenig zuverlässig sagen können, wie ihr tatsächlicher Betreuungsbedarf sein wird und es zudem Zu- und Wegzüge gibt, die eine langfristige Planung erschweren. Zum anderen verweist er hinsichtlich einer technischen Lösung auf den Kita-Navigator, der gemäß Aussage der Verwaltung anforderungsorientierte funktionale Anpassungen ermöglicht. Frau Liebscher (Stadtelternbeirat) plädiert dafür, den Kita-Navigator so freizuschalten, dass Eltern bereits vor der Geburt des Kindes ihren Bedarf anmelden können, so wie es vor dem Einsatz des Kita-Navigators möglich war. Das gibt sowohl Eltern als auch der Stadt eine bessere Planungssicherheit. Fachbereichsleiter Schmitz macht deutlich, dass der Kita-Navigator kein Planungs- sondern ein Vormerkinstrument ist, mit dem Eltern mindestens ein halbes Jahr vor Inanspruchnahme eine Willensbekundung bezüglich ihres Betreuungsbedarfs abgeben und damit ihren Rechtsanspruch geltend machen. Und das geht nur, wenn das Kind, hoffentlich gesund, zur Welt gekommen ist. Die Bedarfserhebung im Rahmen des Babybesuchsdienstes ist als Planungshilfe zu verstehen. Ratsherr Saß (Grüne) ergänzt, dass es in erster Linie um die Planbarkeit der Gesamtzahl geht, insbesondere auch hinsichtlich der frühzeitigen Planung von VorläuferEinrichtungen. Beschluss Jugendhilfeausschuss 01.06.2017 1 von 2 Ratsherr Krämer (SPD) ist der Meinung, dass man die Gesamtzahl auch von der Geburtenzahl ableiten kann, weil im Zweifelsfall davon auszugehen ist, dass Kinder einen Bedarf haben, wenn sie in einem gewissen Alter sind. Herr Assenmacher (Caritas) bezweifelt, dass durch diese Form der Datenerhebung ein zuverlässigerer Planungshorizont gewonnen werden kann, plädiert aber dafür, es zu erproben. Frau Meyer (DKSB) erachtet die Abfrage als sinnvoll und schlägt vor, sie an die Notwendigkeit durch den Arbeitgeber zu koppeln. Wenn eine Mutter weiß, ob und dass sie nach neun Monaten wieder in den Beruf zurückgehen muss, kann sie das entsprechend frühzeitig anmelden. Bei Unsicherheit wird die Fehlerquote natürlich steigen. Ratsfrau Reiwer (CDU) macht klar, dass die Abfrage keine verbindliche Willensbekundung ist, sondern es in Spiegelung der Tendenz, die eine Mutter ihrem Arbeitsgeber gegenüber abgeben muss, darum geht, eine Tendenz abzuzeichnen, um die Planung zu erleichtern. Zudem ist die Abfrage im Rahmen der standardmäßig stattfindenden Besuche kein zusätzlicher großer Aufwand und könnte vermeiden, dass es zu ähnlichen Engpässen wie bei der derzeitig einzurichtenden Vorläufer-Kita kommt. Herr Wasem (CDU) schlägt eine zweijährige Testphase vor und die Auswertung abzuwarten. Fachbereichsleiter Schmitz berichtet, dass es mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs einen großen gesellschaftlichen Wandel bezüglich der Kindertagesbetreuung gegeben hat. Die ursprünglich vom Bundesgesetzgeber für NRW angenommene Quote von 32 Prozent der unter Dreijährigen ist mittlerweile auf 45 Prozent gestiegen und es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage weiter steigt. Die Abfrage bildet einen Ist-Zustand ab, der Hinweise auf die Entwicklung zu geben vermag. So wird Brühl die Planung von 45 Prozent revidieren, d.h. einen größeren Bedarf annehmen und damit weitere Plätze schaffen müssen. Absolute Planungssicherheit wird nicht zu erlangen sein, man wird sich dem tatsächlichen Bedarf immer nur annähern können. Ob das 50, 55 oder 60 Prozent sein werden, weiß de facto niemand. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen des Babybesuchsdienst systematisch abzufragen, welche Art und welcher Umfang an Kinderbetreuung voraussichtlich ab wann in Anspruch genommen werden soll und zu prüfen, ob die Erfassung mittels einer technischen Lösung erfolgen kann (z.B. App), die den Datenerhebungs- und Verarbeitungsaufwand gering hält und die Möglichkeit eröffnet, diese um weitere Abfragen der Frühen Hilfen im Sinne einer präventiven Jugendhilfe zu erweitern. Abstimmungsergebnis: 7:3:3 Beschluss Jugendhilfeausschuss 01.06.2017 2 von 2