Daten
Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Datum
07.08.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
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Inhalt der Datei
Brühl, den 14.08.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 07.08.2017
Öffentliche Sitzung
3.1 Weiteres Verfahren Anbau Rathaus B, Steinweg
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE
vom 24.07.2017
280/2017
Bürgermeister Freytag schlägt vor, die Punkte 3, 4 und 5 aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam zu diskutieren.
Aus der Ältestenratssitzung seien noch einige Fragen offen geblieben. Zunächst wolle er
aber Herrn Prof. Welters um einen erläuternden Einstieg bitten.
Prof. Welters legt dar, dass eine Verquickung zwischen Wettbewerbsverfahren und
Vergaberecht bestehe. Man sei nun an einem Punkt, wo es noch nicht darum gehe, ein
bestimmtes Konzept zu kaufen, sondern dass zunächst ein Verhandlungsverfahren anstehe mit dem Ziel, den geeignetsten Partner zu finden. Er sei daher dankbar, dass heute
diesbezüglich noch einmal Anträge und Wünsche formuliert worden seien.
Aufgrund des Wettbewerbs liege zunächst eine erste Konzeptidee vor, die allerdings
vergaberechtlich mit einem relativ hohen Anteil von 40 % als Zuschlagskriterium gewichtet
werden müsse.
Nach dem nun anstehenden Verhandlungsverfahren werde dann ein Zuschlag erteilt; erst
dann gehe man in den konkreten Abstimmungsprozess, in dessen Rahmen die Stadt
Brühl als Bauherr Details und Einzelheiten mit dem Auftragnehmer besprechen könne.
Von daher sei es jetzt wichtig, über die formulierten Nutzerhinweise ein Gefühl dafür zu
bekommen, wie flexibel die Architekten sind. So müssten diese z.B. darlegen, inwieweit
sie Terminplanung und Wirtschaftlichkeit beherrschen und wie eng sie am Entwurfskonzept festhalten. Natürlich werde der Anbieter versuchen, den mit dem Konzept eingeschlagenen Weg weiter zu gehen; dennoch seien spätere Änderungen auf jeden Fall
möglich. Beispielhaft stellt er dar, dass es wettbewerbs- und vergaberechtskonform sei,
wenn das neue Rathaus am Ende statt eines Satteldachs ein Flachdach habe.
Darauf aufbauend habe man nun die den Sitzungsunterlagen beigefügten sieben Zuschlagskriterien entwickelt. In welcher Form und wie engagiert die Büros diese Kriterien
nun aufnehmen, zeige sich im Laufe des Verhandlungsverfahrens. Dabei werde es allerdings keine komplette formelle Überarbeitung geben, weil dies wieder eine Honorarforderung für alle Bieter auslösen würde.
Abschließend erläutert er die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Kriterien, die
sich seit Jahren bei solchen Verfahren bewährt hätten und mit denen man in fast allen
Fällen gute Erfahrungen gemacht habe.
Beschluss Hauptausschuss 07.08.2017
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Bürgermeister Freytag stellt fest, dass Herr Prof. Welters auf einige im Ältestenrat offen
gebliebene Anfragen eingegangen sei.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) beantragt, dass der zweite Preisträger den ausdrücklichen Hinweis erhalten müsse, dass die unter dem Dach vorgesehenen Büros nach den
Arbeitsstättenrichtlinien nicht als Arbeitsplätze genutzt werden dürften.
Er fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass man nach dem Verhandlungsverfahren dem Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Auftrag erteilen müsse, egal ob man
sein Konzept gut oder schlecht finde.
Prof. Welters bestätigt dies; er habe allerdings noch nicht erlebt, dass das Konzept mit
der höchsten Punktzahl nicht gewünscht sei. Im Übrigen gebe es die Möglichkeit, an bestimmten Meilensteinen Schnittstellen einzurichten, in dem man z.B. Aufträge stufenweise
erteilt, um sich einer optimalen Lösung zu nähern.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) fragt nach, was passiere, wenn man nicht übereinkomme.
Prof. Welters erklärt, dass dies davon abhänge, welche Leistungsphasen zu dem Zeitpunkt noch im Raum stünden
Herr Schmitz ergänzt, dass bereits viel Geld ausgegeben sei, wenn man eine Leistungsphase in der Vorplanung stoppe. Es gebe also Optionen; diese kosteten aber Zeit und
Geld.
Prof. Welters führt weiter aus, dass der übliche Weg ein dreistufiges Verfahren sei. Sinnvoller Weise vergebe man zunächst die Phasen 1 bis 4 bis zur Genehmigungsphase, anschließend dann die Phase 5 bis zur Ausschreibung und der Kenntnis über die Kosten
und abschließend gehe man dann mit den Planern in die Bauleitung. Aufgrund eines Hinweises des Fraktionsvorsitzenden Pitz (FDP) versichert er, dass Schadensersatzansprüche vertraglich ausgeschlossen werden könnten, was man üblicher Weise auch tue.
Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) stellt überrascht fest, dass man doch relativ viele
Einflussmöglichkeiten haben. Bisher habe man vermittelt bekommen, dass man an die
vorgestellten Entwürfe ziemlich eng gebunden sei.
Prof. Welters weist darauf hin, dass der Architekt ein Interesse daran habe, ein Gebäude
zu errichten, in dem die Funktionalität gewahrt sei. Diese müsse im Abstimmungsprozess
und in den noch folgenden Gesprächen und Informationsveranstaltungen noch präzisiert
werden. Man wolle schließlich keine „Diva“ verwirklichen, sondern mit allen Beteiligten die
beste und wirtschaftlichste Lösung umsetzen.
Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) fragt den Bürgermeister, wie dieses Verfahren politisch begleitet werden solle.
Bürgermeister Freytag erwidert, dass der Rat festgelegt habe, die Diskussionen rund um
das Projekt „Rathaus Steinweg/Janshof“ im Hauptausschuss zu führen.
Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) fragt, wie erfahrungsgemäß die Zweit- und Drittplatzierten im Verhandlungsverfahren reagierten.
Beschluss Hauptausschuss 07.08.2017
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Prof. Welters berichtet, dass Drittplatzierte oftmals aufgeben würden, Erst- und Zweitplatzierte aber gerne miteinander „ringten“. In ca. 80% der Fälle setze sich der Erstplatzierte
durch.
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, wie es sein könne, dass es eine solch große Differenz
in der Bemessung der Büroarbeitsplätze geben könne und wie es der Architekt schaffen
wolle, die erforderlichen Arbeitsplätze richtlinienkonform auf dieser relativ kleinen Fläche
unterzubringen.
Prof. Welters erklärt, dass es in dem nun anstehenden Prozess gerade darum gehe, Arbeitsplatzqualität und Wirtschaftlichkeit gegeneinander abzuwägen. Die Frage nach den
Möglichkeiten der flächenmäßigen Optimierung müsse der Architekt nun beantworten.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) wundert sich, dass
jemand einen Entwurf abgibt, der aufgrund der architektonischen Leistung den ersten
Platz im Wettbewerb erzielt, aber anschließend zum Zwecke der Erfüllung der Auslobungskriterien so „verfälscht“ werden kann, dass man auch einen anderen Entwurf hätte
auswählen können.
Prof. Welters gibt zu bedenken, dass es nie den einen Architektenentwurf gebe, der von
vornherein schon alles beinhalte. Vielmehr handele es sich um einen über mehrere Phasen laufenden ständigen Austausch- und Entwicklungsprozess, der auch hier anstehe.
Er erinnert daran, dass besonders bedeutsam für die Rangfolge und die Entscheidung
des Preisgerichts im Wettbewerb die Umsetzung des Kriteriums der Platzierung der
Stadtbücherei gewesen sei.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) führt aus, dass es
ihm gerade vor diesem Hintergrund ein Rätsel sei, warum die Bücherei im Siegerentwurf
mit weit unter den geforderten 1.000qm vorgesehen sei. Es werde am Ende dann wohl
eine deutlich andere Lösung notwendig, als das, was man heute kenne, um das unterzubringen, was man brauche.
Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) zeigt sich ebenfalls überrascht über die Ausführungen von Prof. Welters und ist erfreut, dass nun doch noch eine relativ hohe Flexibilität
bestehe. Er fragt diesbezüglich nochmals nach, ob z.B. auch das Aufsetzen eines zusätzlichen Geschosses noch möglich sei.
Prof. Welters bestätigt nochmals, dass man einen Handlungsspielraum habe, dass am
Ende der Entwurf des Erstplatzierten aber nicht aussehen dürfe wie der Entwurf des Drittplatzierten. Dazwischen gebe es aber ein weites Feld.
Ratsherr Kirf (CDU) fragt nach, welche Möglichkeiten man habe, wenn der Architekt, der
den Zuschlag erhalten habe, sich anschließend doch als „Diva“ entpuppe und sein Konzept durchsetzen wolle.
Herr Schmitz legt nochmals das Verfahren dar. In der ersten Stufe hätten namhafte
Fachleute mit Unterstützung der Politik drei Preisträger hervorgebracht. In der zweiten
Stufe werde nun abgeklärt, ob das, was inhaltlich in dem Projekt gesehen werde, auch
umsetzbar ist und ob der Anbieter Personal, Kosten und Termine im Griff habe. Erst dann
werde ein Vertrag geschlossen, aufgrund dessen der Auftragnehmer grundsätzlich die
Wünsche des Auftraggebers umsetze. So könne z.B. die Forderung gestellt werden, 150
Arbeitsplätze unterzubringen; der Auftragnehmer schulde dann die GenehmigungsfähigBeschluss Hauptausschuss 07.08.2017
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keit, was bedeute, dass er z.B. die Erfüllung der Forderungen der Arbeitsstättenrichtlinien
im Rahmen des Bauantrags nachweisen müsse.
Im Übrigen handele es sich um namhafte und renommierte Büros, die an einer konstruktiven Lösung im Sinne des Auftragnehmers interessiert sind. Darauf werde er als Projektsteuerer natürlich auch achten. Es gebe also kein Grund zur Sorge.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) fragt, wie etwaige Änderungswünsche der Politik umgesetzt werden könnten, ob man im HA gemeinsam Ideen erarbeite oder ob die von der
Planungsgruppe und der Verwaltung entwickelten Vorschläge nur zur Abstimmung vorgelegt würden.
Bürgermeister Freytag wirft ein, dass man die Angelegenheit gerade deshalb dem HA
übertragen habe, damit eine Beratung stattfinden könne.
Beigeordneter Schiffer kann sich beides vorstellen. Zum einen müsse die Politik zu jedem Zeitpunkt über den verwaltungsinternen Sachstand informiert sein. Auf der anderen
Seite müssten bestimmte „Meilensteine“, wie z.B. die Entwurfs- oder die Genehmigungsplanung per Beschlussvorlage im HA eingeholt werden.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) bittet, in den Fällen ausreichend Zeit vorzusehen und ggf.
auch zusätzliche Beratungen z.B. im Ältestenrat zu ermöglichen. Kurzfristige Ja- oder
Nein-Entscheidungen seien nicht angebracht, sondern es müsse möglich sein, dass auch
die Politik noch ihre Ideen und Vorschläge einbringen könne.
Bürgermeister Freytag bestätigt, dass das Verfahren so geplant sei.
Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) fragt sich, warum man intensiv über einen Auslobungstext beraten und diesen einstimmig beschlossen habe, der bestimmte Kriterien festlege und andere bewusst offen lasse, wenn man nun doch im HA wieder über alle möglichen Aspekte diskutieren und entscheiden wolle.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) fragt, ob die Entscheidung des
Preisgerichtes angefochten werden könne. Er könne nicht verstehen, dass ein Entwurf,
der die Vorgaben nicht erfülle, nicht aus der Wertung genommen werde. Stattdessen werde dieser erster Preisträger mit 40 Punkten Vorsprung. Den Ablauf des Verfahrens stelle
er persönlich in Frage.
Prof. Welters erklärt, dass das Wettbewerbsverfahren nicht angefochten werden könne.
Es ist zulässig, wenn sich Architekten im Rahmen eines Wettbewerbs entscheiden, dass
ihnen die Barrierefreiheit wichtiger ist als andere Aspekte. Genau dies sei aber dann der
Punkt, der im Abwägungsprozess thematisiert werden müsse. Was ist der Stadt Brühl
wichtiger? Sind 50 qm mehr Fläche für die Stadtbücherei oder mehr Freiraumfläche für
den Janshof oder ein anderer Aspekt wichtiger.
Ratsherr Weesbach (SPD) vergewissert sich nochmals, ob es rechtlich zulässig sei, dass
man an den Auslobungstext nicht zwingend gebunden sei und man Forderungen stellen
könne, auch wenn sich das Gebäude dadurch z.B. größenmäßig verändere.
Prof. Welters bestätigt dies.
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Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, wie die Einbeziehung der Politik im Laufe des Verfahrens geplant sei, ob z.B. regelmäßig ein Projektsachstandsbericht vorgelegt werde, damit
ggf. noch die Möglichkeit bestehe, Einfluss zu nehmen.
Herr Schmitz berichtet, dass diesbezüglich ein genaues Verfahren vorgeschrieben sei.
So werde jeden Monat ein Statusbericht gefertigt, dem man die genauen Details, aber
auch eine Zusammenfassung entnehmen könne. Über ein „Ampelsystem“ würden Kosten,
Termine und Qualitäten mit grün, gelb oder rot bewertet. Transparenz sei besonders wichtig und werde dadurch jederzeit gewährleistet.
Bürgermeister Freytag bestätigt, dass selbstverständlich eine regelmäßige Berichterstattung wenn nötig zu jeder HA-Sitzung erfolge. Eine Information innerhalb der Verwaltung
finde ebenfalls statt im Rahmen der monatlichen Verwaltungskonferenzen.
Ratsherr Kirf (CDU) weist darauf hin, dass die Barrierefreiheit bei allen drei Entwürfen
gegeben sei und nicht nur beim Siegerentwurf. Möglicherweise müsse man also später
darüber entscheiden, ob man größere Büros oder eine komfortablere Barrierefreiheit verwirklichen wolle.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
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