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Beschlusstext (Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
77 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Beschlusstext (Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie)

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Brühl, den 06.12.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 28.11.2016 Öffentliche Sitzung 6. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie 521/2016 Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt Ausnahmeregelungen gemäß § 1 Absatz 3 der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl für den Fachbereich Soziales und Demographie. Für Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 12.500 € vom Hauptausschuss zu entscheiden. Für Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Altforderungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und für Forderungen aus nicht gezahlten Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 6.250 € vom Hauptausschuss zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 28.11.2016 1 von 1