Daten
Kommune
Brühl
Größe
77 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.12.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 28.11.2016
Öffentliche Sitzung
6.
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen
der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und
Demographie
521/2016
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt Ausnahmeregelungen gemäß § 1 Absatz 3 der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl für den
Fachbereich Soziales und Demographie.
Für Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 12.500
€ vom Hauptausschuss zu entscheiden.
Für Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Altforderungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
und für Forderungen aus nicht gezahlten Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 6.250 € vom Hauptausschuss zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 28.11.2016
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