Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.12.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 28.11.2016
Öffentliche Sitzung
Satzungen
5.3 Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
523/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erkundigt sich, ob es auch Bewohnern außerhalb des
Neubaugebietes möglich sei, einen entsprechenden Anschluss zu bekommen.
Bürgermeister Freytag erwidert, dass dies möglich sei.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) interessiert, ob es den Anwohnern auch
möglich sei, eine andere Versorgung als die über die Stadtwerke zu wählen.
Bürgermeister Freytag verweist auf die eindeutige Regelung des § 4 Abs. 1 der Satzung.
Die Stadt habe die Aufgabe, die Versorgung der Bürger sicherzustellen, seit jeher bediene
man sich dafür des eigenen Betriebes Stadtwerke im Wege des klassischen Anschlussund Benutzungszwanges.
Beigeordneter Schiffer fügt hinzu, dass es eine Untersuchung gegeben habe, mit dem
Ergebnis, dass für die drei Gebiete die Fernwärmeversorgung die günstigste Variante sei.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) stellt klar, dass es auch bei der Strom- und Wasserversorgung einen entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwang gebe.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte:
Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 28.11.2016
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