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Beschlusstext (Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
06.12.16, 16:55
Aktualisiert
06.12.16, 16:55
Beschlusstext (Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.12.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 28.11.2016 Öffentliche Sitzung Satzungen 5.3 Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden 523/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erkundigt sich, ob es auch Bewohnern außerhalb des Neubaugebietes möglich sei, einen entsprechenden Anschluss zu bekommen. Bürgermeister Freytag erwidert, dass dies möglich sei. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) interessiert, ob es den Anwohnern auch möglich sei, eine andere Versorgung als die über die Stadtwerke zu wählen. Bürgermeister Freytag verweist auf die eindeutige Regelung des § 4 Abs. 1 der Satzung. Die Stadt habe die Aufgabe, die Versorgung der Bürger sicherzustellen, seit jeher bediene man sich dafür des eigenen Betriebes Stadtwerke im Wege des klassischen Anschlussund Benutzungszwanges. Beigeordneter Schiffer fügt hinzu, dass es eine Untersuchung gegeben habe, mit dem Ergebnis, dass für die drei Gebiete die Fernwärmeversorgung die günstigste Variante sei. Ratsherr vom Hagen (Grüne) stellt klar, dass es auch bei der Strom- und Wasserversorgung einen entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwang gebe. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte: Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 28.11.2016 1 von 1