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Beschlusstext (Ergänzungssatzung 08.16 "An Maria Glück" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Beschlusstext (Ergänzungssatzung 08.16 "An Maria Glück"
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Brühl, den 24.04.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 20.02.2017 Öffentliche Sitzung Satzung und Geschäftsordnung 9.1. Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ 1 - Satzungsbeschluss - 446/2016 Beschluss: 1- Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der beschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (30.08. – 04.10.2016 + Termin am 05.12.2016) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) bis zum 04.10.2016 zur Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 B3.01 Bürger 3 Abwägung der Stellungnahme --Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt B3.02 Wird nicht berücksichtigt B3.03 Wird nicht berücksichtigt B4.01 Bürger 4 Wird nicht berücksichtigt B4.02 Wird berücksichtigt B4.03 Wird berücksichtigt B4.04 Wird nicht berücksichtigt B4.05 Wird nicht berücksichtigt B4.06 Wird nicht berücksichtigt Stellungnahmen der TÖB Beschluss Rat 20.02.2017 1 von 3 Lfd. Nr. T1.01 T1.02 T2.01 T3.01 T3.02 TÖB Abwägung der Stellungnahme Rhein-Erft-Kreis --Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Ist bereits berücksichtigt. RWE Power Wird berücksichtigt Abteilung Bergschäden Geologischer Dienst Wird nicht berücksichtigt NRW Wird berücksichtigt T3.03 Wird berücksichtigt T3.04 Wird berücksichtigt T3.05 Wird bereits berücksichtigt T3.06 Wird berücksichtigt 2 - Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ einschließlich der zugehörige Begründung. Das Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 7. Es umfasst das Flurstück 1019, östliche Teile der Flurstücke 994 und 1386, sowie bis auf eine schmale Fläche im Norden, das Flurstück 1385. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden durch die westliche Grenze des Flurstückes 1385 bis zum Schnittpunkt einer 4,0m südlich der südlichen Grenze des Flurstücke 994 verlaufenden Parallelen, vom vorgenannten Schnittpunkt auf der Parallelen nach Osten bis 6,0m vor dem Schnittpunkt mit dem vorhandenen östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria Glück", von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung bis zu dem Punkt, welcher 6,0 m westlich vom Schnittpunkt der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 mit dem östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria Glück" liegt, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 1731, 1623 und 1019 und weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks 1019 bis zum Grenzpunkt 1623,1385 und 1019, im Osten vom Grenzpunkt 1623, 1385 und 1019 entlang der nordöstlichen, der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385, bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38, im Süden vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38 entlang der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385. Beschluss Rat 20.02.2017 2 von 3 Die Plangebietsfläche beträgt ca. 4.900 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 20.02.2017 einstimmig 3 von 3