Daten
Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.04.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 20.02.2017
Öffentliche Sitzung
Satzung und Geschäftsordnung
9.1. Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“
1
- Satzungsbeschluss -
446/2016
Beschluss:
1- Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen
aus der beschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Ergänzungssatzung
08.16 „An Maria Glück“.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (30.08. –
04.10.2016 + Termin am 05.12.2016) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) bis zum 04.10.2016 zur Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“
Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
B1.01
Bürger 1
B2.01
Bürger 2
B3.01
Bürger 3
Abwägung der Stellungnahme
--Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
B3.02
Wird nicht berücksichtigt
B3.03
Wird nicht berücksichtigt
B4.01
Bürger 4
Wird nicht berücksichtigt
B4.02
Wird berücksichtigt
B4.03
Wird berücksichtigt
B4.04
Wird nicht berücksichtigt
B4.05
Wird nicht berücksichtigt
B4.06
Wird nicht berücksichtigt
Stellungnahmen der TÖB
Beschluss Rat 20.02.2017
1 von 3
Lfd. Nr.
T1.01
T1.02
T2.01
T3.01
T3.02
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
Rhein-Erft-Kreis
--Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
Ist bereits berücksichtigt.
RWE Power
Wird berücksichtigt
Abteilung Bergschäden
Geologischer
Dienst Wird nicht berücksichtigt
NRW
Wird berücksichtigt
T3.03
Wird berücksichtigt
T3.04
Wird berücksichtigt
T3.05
Wird bereits berücksichtigt
T3.06
Wird berücksichtigt
2 - Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ einschließlich der zugehörige Begründung.
Das Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 7.
Es umfasst das Flurstück 1019, östliche Teile der Flurstücke 994 und 1386, sowie bis auf
eine schmale Fläche im Norden, das Flurstück 1385.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
durch die westliche Grenze des Flurstückes 1385 bis zum Schnittpunkt einer
4,0m südlich der südlichen Grenze des Flurstücke 994 verlaufenden Parallelen,
vom vorgenannten Schnittpunkt auf der Parallelen nach Osten bis 6,0m vor
dem Schnittpunkt mit dem vorhandenen östlichen Fahrbahnrand der Straße
"An Maria Glück", von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung bis zu dem
Punkt, welcher 6,0 m westlich vom Schnittpunkt der südlichen Grenze des
Flurstücks 1731 mit dem östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria
Glück" liegt, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 1731, 1623 und 1019 und weiter auf der östlichen
Grenze des Flurstücks 1019 bis zum Grenzpunkt 1623,1385 und 1019,
im Osten
vom Grenzpunkt 1623, 1385 und 1019 entlang der nordöstlichen, der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385, bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38,
im Süden
vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38 entlang der östlichen und
der südlichen Grenze des Flurstückes 1385.
Beschluss Rat 20.02.2017
2 von 3
Die Plangebietsfläche beträgt ca. 4.900 m².
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 20.02.2017
einstimmig
3 von 3